Rechtsprechung
| BVerwG, 14.04.2023 - 1 B 1.23 |
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Zeitpunkt der Prüfung des verstärkten Ausweisungsschutzes des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 27 EGRL 38/2004, Art 28 Abs 1 EGRL 38/2004, Art 28 Abs 2 EGRL 38/2004, Art 28 Abs 3 Buchst a EGRL 38/2004, § 6 Abs 4 FreizügG/EU 2004
Zeitpunkt der Prüfung des verstärkten Ausweisungsschutzes des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RL 2004/38/EG Art. 28 Abs. 3 Buchst. a)
Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat und verstärkter Ausweisungsschutzes - datenbank.nwb.de
Zeitpunkt der Prüfung des verstärkten Ausweisungsschutzes des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU
Verfahrensgang
- VG München, 11.03.2021 - M 10 K 19.1889
- VGH Bayern, 27.09.2022 - 10 B 22.263
- BVerwG, 14.04.2023 - 1 B 1.23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 17.04.2018 - C-316/16
Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft, …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2023 - 1 B 1.23
Rn. 4 So hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 17. April 2018 - C-316/16 und C-424/16 [ECLI:EU:C:2018:256], Vomero - Rn. 84 ff., 95) entschieden, dass für die Frage, ob eine Person ihren Aufenthalt in den letzten zehn Jahren vor der Ausweisungsverfügung im Aufnahmemitgliedstaat gehabt hat und damit in den Genuss des verstärkten Ausweisungsschutzes gemäß Art. 28 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 229 S. 35) kommen kann, zu dem Zeitpunkt zu beurteilen ist, zu dem die (ursprüngliche) Ausweisungsverfügung anfangs ergeht.Dabei ist für die Frage einer möglichen Diskontinuität des Aufenthalts wegen Abwesenheiten oder auch wegen Zeiträumen der Verbüßung einer Haftstrafe eine umfassende Beurteilung der Situation des Betroffenen zu dem genauen Zeitpunkt vorzunehmen, zu dem sich die Frage der Ausweisung stellt (EuGH, Urteil vom 17. April 2018 - C-316/16 und C-424/16, Vomero - Rn. 68 ff. m. w. N.).
Ausdrücklich führt der Gerichtshof hierzu aus, dass diese Auslegung nicht der - anderen - Frage vorgreift, zu welchem Zeitpunkt zu beurteilen ist, ob tatsächlich "Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit" im Sinne des Art. 28 Abs. 1 RL 2004/38/EG, "schwerwiegende Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit" im Sinne des Art. 28 Abs. 2 RL 2004/38/EG oder "zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit" im Sinne des Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG gegeben sind, die eine Ausweisung rechtfertigen können (EuGH, Urteil vom 17. April 2018 - C-316/16 und C-424/16, Vomero - Rn. 89).
Dies schließt jedoch nicht aus, dass es sich, wenn sich der konkrete Vollzug dieser Verfügung für eine gewisse Zeit verzögert, als notwendig erweisen kann, erneut und nach dem aktuellen Stand zu beurteilen, ob weiterhin, je nachdem, worum es geht, Gründe oder schwerwiegende Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit oder zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit gegeben sind (EuGH, Urteil vom 17. April 2018 - C-316/16 und C-424/16, Vomero - Rn. 90 ff. m. w. N.).
- BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2023 - 1 B 1.23
Etwas anderes gilt aber für Tatbestandsmerkmale, die - wie die Voraussetzungen des gesteigerten Ausweisungsschutzes nach § 6 Abs. 4 FreizügG/EU (Erwerb des Daueraufenthaltsrechts) und § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU (Aufenthalt in den letzten zehn Jahren im Bundesgebiet) - nach dem materiellen Recht bereits bei Verfügung der Verlustfeststellung vorliegen müssen (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 15 m. w. N.). - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2023 - 1 B 1.23
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortete werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 …und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15
Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2023 - 1 B 1.23
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortete werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3).
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2025 - 11 S 296/24
Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im Gebiet der …
Hierfür ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Verlustfeststellung erlassen wurde (EuGH, Urteile vom 17.04.2018 - C-316/16 und C-424/16 - BVerwG, Beschluss vom 14.04.2023 - 1 B 1.23 - juris Rn. 6; Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.05.2021 - 11 S 800/19 - juris).Rn. 32 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (…vgl. BVerwG, Urteile vom 16.12.2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 15 …und vom 16.07.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 11; Beschluss vom 14.04.2023 - 1 B 1.23 - juris Rn. 6).
Der Aufenthaltszeitraum von zehn Jahren ist mithin von dem Zeitpunkt an zurückzurechnen, zu dem die Verfügung der Verlustfeststellung ergangen ist (…EuGH, Urteile vom 17.04.2018 - C-316/16 und C-424/16 - Rn. 86 f. …und vom 16.01.2014 - C-400/12 - Rn. 28; BVerwG, Beschluss vom 14.04.2023 - 1 B 1.23 - juris Rn. 4).
Dessen ungeachtet kann dieser Umstand bei der umfassenden Beurteilung berücksichtigt werden, die für die Feststellung, ob die zuvor mit dem Aufnahmemitgliedstaat geknüpften Integrationsverbindungen abgerissen sind, vorzunehmen ist (EuGH…, Urteil vom 17.04.2018 - C-316/16 und C-424/16 - Rn. 70 f.; BVerwG, Beschluss vom 14.04.2023 - 1 B 1.23 - juris Rn. 4;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.05.2021 - 11 S 800/19 - juris Rn. 102 …und vom 16.12.2020 - 11 S 955/19 - juris Rn. 76 ; BayVGH…, Beschluss vom 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550 - juris Rn. 5).
- OVG Niedersachsen, 06.08.2025 - 13 LC 131/24
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit; Berufung; Daueraufenthaltsrecht; Ermessen; volle …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist bei abweichender normativer Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts geboten (…vgl. dies bspw. auch bejahend für das Vorliegen der Voraussetzungen des gesteigerten Ausweisungsschutzes nach § 6 Abs. 4 FreizügG/EU (Erwerb des Daueraufenthaltsrechts) und § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU (Aufenthalt in den letzten zehn Jahren im Bundesgebiet): EuGH, Urt. v. 17.4.2018 - C-316/16 und C-424/16 -, juris Rn. 84 ff.; BVerwG, Beschl. v. 14.4.2023 - BVerwG 1 B 1.23 -, juris Rn. 6 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550
Verlustfeststellung wegen Unterbrechung der Kontinuität des langjährigen …
Im Rahmen dieser umfassenden Beurteilung sind die Zeiträume der Verbüßung einer Haftstrafe zusammen mit allen anderen Anhaltspunkten zu berücksichtigen, die die Gesamtheit der im Einzelfall relevanten Gesichtspunkte ausmachen, wozu gegebenenfalls der Umstand zählt, dass der Betroffene in den letzten zehn Jahren vor seiner Inhaftierung seinen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat hatte (…EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u. C-424/16 - juris Rn. 70/71; vgl. auch BayVGH, U.v. 27.9.2022 - 10 B 22.263 - BeckRS 2022, 31549 Rn. 24 und nachfolgend BVerwG, B.v.14.4.2023 - 1 B 1.23 - BeckRS 2023, 10424).
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