Rechtsprechung
| BVerwG, 27.02.1989 - 1 B 10.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 05.12.1988 - 1 B 53.86
- BVerwG, 27.02.1989 - 1 B 10.89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 1 B 10.89
Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanzen kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2; Beschluß vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14). - BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79
Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 1 B 10.89
Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanzen kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2; Beschluß vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14).
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1991 - 5 S 3149/90
Mitwirkung bei der Beschlußfassung einer Jagdgenossenschaft - Befangenheit - …
Zwar finden die Grundsätze über den Ausschluß befangener Mitglieder grundsätzlich auch bei der Mitgliederversammlung einer Jagdgenossenschaft Anwendung (BVerwG, Urt.v. 10.12.1989 - 3 C 42.98; Beschl.v. 19.5.1969 - 1 B 10.89 - Buchholz 451.16, Nr. 2 zu § 9 BJagdG; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 9.10.1987 - 5 S 1361/86 - RdL 1988, 11). - BVerwG, 27.02.1989 - 1 B 11.89
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im …
Dies gilt auch für den aus der Beschwerdeschrift des Klägers im Verfahren BVerwG 1 B 10.89 übernommenen Katalog abstrakter Rechtsfragen, für die ein Zusammenhang mit dem hier allein verfolgten Anspruch auf Löschung eines melderechtlichen Ordnungsmerkmals nicht vorgetragen wird.
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