Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26240
OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20 (https://dejure.org/2020,26240)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.09.2020 - 1 B 100/20 (https://dejure.org/2020,26240)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. September 2020 - 1 B 100/20 (https://dejure.org/2020,26240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,26240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19

    Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SpielhG SL im …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20
    Rn. 16 Der Senat hat schon mehrfach zur Relevanz von Dispositionen, die den Mietvertrag einer in Abstandskollision befindlichen Spielhalle zum Gegenstand haben, im Hinblick auf die zu treffende Auswahlentscheidung Stellung bezogen.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnr. 41, sowie Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 17][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnr. 41, sowie Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 17] Ob der einzelne Spielhallenbetreiber vor dem 28.10.2011 im Vertrauen auf die ursprünglich erteilte Erlaubnis disponiert hat und ob er sich eingegangener Verpflichtungen nicht rechtzeitig entledigen konnte, ist in Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SSpielhG bei der Prüfung einer Härtefallbefreiung zu ermitteln.

    Rn. 19 Soweit die Antragstellerin bemängelt, der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht hätten hinsichtlich der getroffenen Auswahlentscheidung von ihr vorgetragene Investitionen sowie Verpflichtungen zur Tilgung von Gesamtverbindlichkeiten zu Unrecht nicht berücksichtigt, stimmt ihre Beschwerdebegründung im Wesentlichen (nahezu wortgleich) mit ihrer Beschwerdebegründung vom 22.11.2019 in dem einen ihrer anderen saarländischen Standorte betreffenden Beschwerdeverfahren 1 B 315/19 überein.

    Rn. 20 Der Senat hat sich mit der Argumentation der Antragstellerin in seinem in jenem Verfahren ergangenen Beschluss vom 26.2.2020[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnrn. 19-26][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnrn. 19-26] eingehend auseinandergesetzt.

    Rn. 62 So ist die Argumentation der Antragstellerin fallbezogen - bis auf spielhallenbezogene, insoweit nicht entscheidende zahlenmäßige Unterschiede - nahezu identisch mit derjenigen in dem eine Spielhalle am Standort Sstraße 2 in S. betreffenden Beschwerdeverfahren 1 B 315/19.

    Auch insoweit kann auf die Ausführungen in dem diesbezüglichen Senatsbeschluss[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnrn. 37 ff.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnrn. 37 ff.] verwiesen werden.

  • OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 174/20

    Auswahlentscheidung bei einer abstandsrechtlichen Spielhallenschließung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20
    Rn. 37 Der Senat hat zu dieser Problematik in seinen Beschlüssen vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -[zur Veröffentlichung in juris vorgesehen][zur Veröffentlichung in juris vorgesehen] erstmals ausführlich Stellung genommen und eine derartige Zurechenbarkeit verneint.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem Beschluss vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 -, der ebenfalls ein Beschwerdeverfahren der Antragstellerin betrifft, beiden Beteiligten demnach bekannt ist, wird Bezug genommen.

    Die Bildung anderer sogenannter Cluster mit weiteren konkurrierenden Spielhallenbetreibern[zu deren Problematik ausführlich: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen][zu deren Problematik ausführlich: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen] war daher nicht in Betracht zu ziehen.

    Ein solches Gesetzesverständnis ist indes in § 12 SSpielhG nicht angelegt und würde dem erklärten Willen des Gesetzgebers diametral entgegenlaufen.[betreffend eine andere Spielhalle der Antragstellerin: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen.][betreffend eine andere Spielhalle der Antragstellerin: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen.].

  • OVG Saarland, 04.05.2020 - 1 B 345/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20
    Dies trifft aus den dargelegten Gründen im Ergebnis zu; eine Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung lässt sich aus alldem nicht herleiten.[wie OVG des Saarlandes a.a.O.; ferner: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.2020 - 1 B 345/19 -, juris, Rdnr. 14][wie OVG des Saarlandes a.a.O.; ferner: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.2020 - 1 B 345/19 -, juris, Rdnr. 14].

    Zum anderen hat das Verwaltungsgericht der gefestigten Rechtsprechung des Senats entsprechend zutreffend darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung und nicht auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.2020 - 1 B 345/19 -, juris, Rdnr. 20, unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.2020 - 1 B 345/19 -, juris, Rdnr. 20, unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, juris] Dass sie jedenfalls zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung an 13 Spielhallenstandorten im Saarland Spielhallen betrieben hat, ist von der Antragstellerin selbst nicht bestritten worden.

    Rn. 40 Hierzu hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 4.5.2020[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.2020, - 1 B 345/19 -, juris, Rdnrn. 25 ff., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.2020, - 1 B 345/19 -, juris, Rdnrn. 25 ff., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris] - der Beschluss betrifft übrigens ein Beschwerdeverfahren der Konkurrentin der Antragstellerin des hier verfahrensgegenständlichen Auswahlverfahrens, in welchem diese sich ihrerseits auf eine TÜV-Zertifizierung sowie eine überobligatorische Erfüllung spielhallenrechtlicher Zielvorgaben beruft - ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 318/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; maßgeblicher Zeitpunkt für Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20
    Rn. 16 Der Senat hat schon mehrfach zur Relevanz von Dispositionen, die den Mietvertrag einer in Abstandskollision befindlichen Spielhalle zum Gegenstand haben, im Hinblick auf die zu treffende Auswahlentscheidung Stellung bezogen.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnr. 41, sowie Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 17][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnr. 41, sowie Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 17] Ob der einzelne Spielhallenbetreiber vor dem 28.10.2011 im Vertrauen auf die ursprünglich erteilte Erlaubnis disponiert hat und ob er sich eingegangener Verpflichtungen nicht rechtzeitig entledigen konnte, ist in Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SSpielhG bei der Prüfung einer Härtefallbefreiung zu ermitteln.

    Aufwendungen, die infolge einer erst nach dem 28.10.2011 bewirkten Verlängerung des Mietvertrages zu tätigen sind, können im Rahmen der Auswahlentscheidung nicht von zentraler Relevanz sein.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, a.a.O.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, a.a.O.] Dasselbe gilt im Hinblick auf Aufwendungen infolge eines Mietvertrages, die infolge des Unterlassens einer rechtlich möglichen Vertragsanpassung bzw. Vertragsbeendigung entstehen.

    Dass der Antragsgegner hiervon ausgehend zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der festgestellte Rechtsverstoß nicht von solchem Gewicht war, dass er eine Auswahlentscheidung zugunsten der Antragstellerin gerechtfertigt hätte, ist von seinem Ermessen gedeckt und aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnr. 50][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnr. 50].

  • OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20

    (Keine) Zurechnung fehlerhaften Verhaltens eines Geschäftsführers einer …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20
    Rn. 37 Der Senat hat zu dieser Problematik in seinen Beschlüssen vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -[zur Veröffentlichung in juris vorgesehen][zur Veröffentlichung in juris vorgesehen] erstmals ausführlich Stellung genommen und eine derartige Zurechenbarkeit verneint.

    Die Bildung anderer sogenannter Cluster mit weiteren konkurrierenden Spielhallenbetreibern[zu deren Problematik ausführlich: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen][zu deren Problematik ausführlich: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen] war daher nicht in Betracht zu ziehen.

  • OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 125/20

    Beurteilung der Betroffenheit im Fall der Schließung einer Spielhalle

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20
    Insoweit war der Antragsgegner auch nicht gehindert, die Spielhallenstandorte der Antragstellerin im gesamten Bundesgebiet in den Blick zu nehmen, da es für die Frage der wirtschaftlichen Betroffenheit auf die Situation des Spielhallenbetreibers und wenn dieser - wie die Antragstellerin - bundesweit tätig ist, nicht lediglich auf die Verhältnisse in dem jeweiligen Bundesland oder gar auf den im verfahrensgegenständlichen Auswahlverfahren zur Disposition stehenden Spielhallenstandort ankommt.[ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 125/20 -, juris.][ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 125/20 -, juris.] Nach den Angaben des Antragsgegners, denen die Antragstellerin nicht entgegengetreten ist, betreibt die Antragstellerin bundesweit Spielhallen an über 400 Standorten.

    Des Weiteren kann letztlich dahinstehen, ob die Antragstellerin mit Rücksicht auf den ausdrücklich in den Mietvertrag aufgenommenen Vertragszweck einer Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten zum Betrieb von fünf Spielhallen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB eine Vertragsanpassung hätte durchsetzen können, was aus Sicht des Senats mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 125/20 -, juris, Rdnr. 19, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 7.3.1017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rdnr. 194, mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 20.11.2013 - XII ZR 77/12 -, NZM 2014, 165][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 125/20 -, juris, Rdnr. 19, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 7.3.1017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rdnr. 194, mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 20.11.2013 - XII ZR 77/12 -, NZM 2014, 165].

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20
    Gesteht man den Betreibern zu, dass jeder die Hoffnung hegen konnte, schon im Rahmen der Auswahlentscheidung zum Zuge zu kommen und daher einer Befreiung vom Abstandsgebot nicht zu bedürfen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018, a.a.O., Rdnrn. 99 f.OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018, a.a.O., Rdnrn. 99 f., so bedingt dies, dass ihnen im Auswahlverfahren nicht entgegengehalten werden kann, sie hätten den Mietvertrag bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung auslaufen lassen müssen.

    Rn. 17 Die von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang zitierten Ausführungen des Senats in dessen Beschluss vom 13.12.2018[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris, Rdnrn. 99 ff.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris, Rdnrn. 99 ff.] betreffen die Frage, ob das Unterlassen der Abwicklung einer Betriebsstätte einer Härtefallbefreiung entgegengehalten werden kann, während es hier um die Frage geht, ob Investitionen in ein nicht rechtzeitig gekündigtes Mietverhältnis im Rahmen der Auswahlentscheidung zur Auflösung einer Abstandskollision im Rahmen des Vergleichs der jeweiligen wirtschaftlichen Betroffenheit der konkurrierenden Spielhallenbetreiber zu berücksichtigen sind.

  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12

    Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20
    Des Weiteren kann letztlich dahinstehen, ob die Antragstellerin mit Rücksicht auf den ausdrücklich in den Mietvertrag aufgenommenen Vertragszweck einer Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten zum Betrieb von fünf Spielhallen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB eine Vertragsanpassung hätte durchsetzen können, was aus Sicht des Senats mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 125/20 -, juris, Rdnr. 19, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 7.3.1017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rdnr. 194, mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 20.11.2013 - XII ZR 77/12 -, NZM 2014, 165][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 125/20 -, juris, Rdnr. 19, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 7.3.1017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rdnr. 194, mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 20.11.2013 - XII ZR 77/12 -, NZM 2014, 165].
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20
    Rn. 40 Hierzu hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 4.5.2020[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.2020, - 1 B 345/19 -, juris, Rdnrn. 25 ff., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.2020, - 1 B 345/19 -, juris, Rdnrn. 25 ff., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris] - der Beschluss betrifft übrigens ein Beschwerdeverfahren der Konkurrentin der Antragstellerin des hier verfahrensgegenständlichen Auswahlverfahrens, in welchem diese sich ihrerseits auf eine TÜV-Zertifizierung sowie eine überobligatorische Erfüllung spielhallenrechtlicher Zielvorgaben beruft - ausgeführt:.
  • OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 248/19

    Duldung des Fortbetriebs einer Bestandsspielhalle; Befreiung vom Abstandsgebot

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20
    Zum anderen hat das Verwaltungsgericht der gefestigten Rechtsprechung des Senats entsprechend zutreffend darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung und nicht auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.2020 - 1 B 345/19 -, juris, Rdnr. 20, unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.2020 - 1 B 345/19 -, juris, Rdnr. 20, unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, juris] Dass sie jedenfalls zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung an 13 Spielhallenstandorten im Saarland Spielhallen betrieben hat, ist von der Antragstellerin selbst nicht bestritten worden.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; …

  • OVG Saarland, 31.01.2022 - 1 A 283/20

    Anfechtung einer einem Konkurrenten erteilten Spielhallenerlaubnis; Einreichung …

    Denn es ergibt sich aus dem dem klägerischen Begehren zugrunde liegenden materiellen Spielhallenrecht, dass nach der Gesamtkonzeption des saarländischen Spielhallengesetzes für die gerichtliche Überprüfung einer Auswahlentscheidung maßgeblich auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten abzustellen ist.[vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, juris, Rz. 29 ff. (…zum maßgeblichen Zeitpunkt hinsichtlich einer Befreiung vom Abstandsgebot vgl. dort allerdings Rz. 67 ff.); vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 4.5.2020 - 1 B 345/19 -, juris, Rz. 20, vom 4.9.2020 - 1 B 100/20 -, juris, Rz. 27, und vom 28.7.2021 - 1 A 389/20 -, juris, Rz. 13][vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, juris, Rz. 29 ff. (…zum maßgeblichen Zeitpunkt hinsichtlich einer Befreiung vom Abstandsgebot vgl. dort allerdings Rz. 67 ff.); vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 4.5.2020 - 1 B 345/19 -, juris, Rz. 20, vom 4.9.2020 - 1 B 100/20 -, juris, Rz. 27, und vom 28.7.2021 - 1 A 389/20 -, juris, Rz. 13] Dies gilt gerade auch im Rahmen der vorliegenden (Dritt-)Anfechtungsklage hinsichtlich der spielhallenrechtlichen Auswahlentscheidung des Beklagten, deren Gegenstand ein die Beigeladene als konkurrierenden Spielhallenbetreiber begünstigender, den Kläger indes belastender rechtsgestaltender Verwaltungsakt ist.[vgl. Beschluss des Senats vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, juris, Rz. 34 ff., m.w.N.][vgl. Beschluss des Senats vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, juris, Rz. 34 ff., m.w.N.].
  • OVG Saarland, 28.07.2021 - 1 A 389/20

    Spielhallenrechtliche Auswahlentscheidung

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass für die gerichtliche Überprüfung einer Auswahlentscheidung des Beklagten die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt dieser Auswahlentscheidung maßgeblich ist.[OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, juris Rdnrn. 26 ff., vom 4.5.2020 - 1 B 345/19 -, juris Rdnr. 20, und vom 4.9.2020 - 1 B 100/20 -, juris Rdnr. 27][OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, juris Rdnrn. 26 ff., vom 4.5.2020 - 1 B 345/19 -, juris Rdnr. 20, und vom 4.9.2020 - 1 B 100/20 -, juris Rdnr. 27] Die verfahrensgegenständliche Auswahlentscheidung ist unter dem 5.7.2019 ergangen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Saarland
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht