Rechtsprechung
| BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 102.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der nachträglichen Befristung der Wirkung der Ausweisung durch die zuständige Behörde - Anforderungen an die ordnungsgemäße Niederlegung eines Mandats durch den Prozessbevollmächtigten - Verhältnis von ehelichen und familiären Belangen gegenüber dem mit der ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1977 - IV A 1800/76
- BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 102.78
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.06.1978 - 1 B 142.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 102.78
Der Senat hat bereits entschieden, daß für die Ausübung des Ermessens der Zweck der Ausweisung maßgebend ist und folglich die Behörde die Wirkung der Ausweisung aufrechterhalten darf, wenn es der Zweck der Ausweisung weiterhin erfordert (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 - und vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 142.78 -).Es bedarf auch keiner revisionsgerichtlichen Klarstellung, daß der Schutz von Ehe und Familie, den Art. 6 Abs. 1 GG auch für Ausländer gewährleistet, auf die Ermessensermächtigung des § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG begrenzend einwirkt (Beschluß vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 142.78 -).
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 102.78
Ob im Rahmen der gebotenen Güter- und Interessenabwägung (BVerwGE 48, 299 [302 f.]) die vom Kläger geltend gemachten ehelichen und familiären Belange gewichtiger sind als die mit der Aufrechterhaltung der Wirkung der Ausweisung verfolgten öffentlichen Zwecke, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab und hat deswegen keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. - BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis einer Straftat - Verlängerung …
Auszug aus BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 102.78
Der Senat hat bereits entschieden, daß für die Ausübung des Ermessens der Zweck der Ausweisung maßgebend ist und folglich die Behörde die Wirkung der Ausweisung aufrechterhalten darf, wenn es der Zweck der Ausweisung weiterhin erfordert (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 - und vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 142.78 -).
- BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77
Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers - …
Für die Ausübung dieses Ermessens, das außer durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit u.a. durch das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG begrenzt wird, ist, wie sich von selbst versteht, der Zweck der Ausweisung wesentlich (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -, vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 142.78 -, vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -). - BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78
Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe …
Heiratet der Ausländer nach seiner Ausweisung oder Abschiebung einen deutschen Staatsangehörigen, so hat demgemäß die Behörde auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach den Maßstäben, die der Senat für die Ausweisung und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entwickelt hat (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303 f.]; Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 - [DÖV 1979, 293 = MDR 1979, 342]), zu prüfen, ob die ehelichen und familiären Belange des Ausländers Vorrang vor dem öffentlichen Interesse daran beanspruchen, daß der Ausländer weiterhin dem Bundesgebiet ferngehalten wird (Beschlüsse vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -). - BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78 Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Ausübung dieses Ermessens, das u.a. durch das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG sowie durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt wird, der Zweck der Ausweisung wesentlich (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -, vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 142.78 -, vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -).
- BVerwG, 31.05.1979 - 1 CB 34.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist der Zweck der Ausweisung auch für die Ausübung des danach der Behörde eröffneten Ermessens wesentlich; dieses Ermessen wird wie das Ausweisungsermessen außer durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter anderem durch das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG begrenzt (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -, vom 26. Juni 1978 - BVerwG 1 B 142.78 -, vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -). - BVerwG, 20.08.1979 - 1 B 365.78
Ausweisung und Eheschließung - Ermessensausübung der Ausländerbehörde bei Antrag …
gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 und 3 AuslG die Wirkung der Ausweisung dahin gehend zu befristen, daß ihm schon vor Verlassen des Bundesgebietes eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -, 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -, 29. November 1978 - BVerwG 1 B 418.78 - und 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 -).
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