Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.1989 - 1 B 105.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufenthaltserlaubnis für erfolglos gebliebene Asylbewerber nach Berliner "Altfall-Regelung" - Ausschluss von Straftätern - Gerichtliche Verurteilung als sachgerechtes und auch sonst willkürfreies Differenzierungsmerkmal - Ermessensbindung einer Verwaltungsvorschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.09.1988 - 18 A 61.88
- OVG Berlin, 18.04.1989 - 4 B 65.88
- BVerwG, 18.07.1989 - 1 B 105.89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87
Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis - …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1989 - 1 B 105.89
Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Betroffenen anders behandelt wird, ohne daß zwischen diesen Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine verschiedene Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 72, 84 ; BVerwGE 80, 233 [BVerwG 27.09.1988 - 1 C 52/87]). - BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83
Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1989 - 1 B 105.89
Die durch eine Verwaltungsvorschrift bewirkte Ermessensbindung geht allerdings nicht so weit, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht mehr Rechnung getragen werden könnte (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]). - BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80
Rechtliches Gehör - Urteil des BverfG - Abänderung eines Urteils - …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1989 - 1 B 105.89
Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Betroffenen anders behandelt wird, ohne daß zwischen diesen Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine verschiedene Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 72, 84 ; BVerwGE 80, 233 [BVerwG 27.09.1988 - 1 C 52/87]). - BVerwG, 04.10.1988 - 1 A 93.88
Ausländer - Ehegattennachzug - Aufenthaltsdauer - Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1989 - 1 B 105.89
Sie können u.U. zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis führen, obwohl der Ausländer die Voraussetzungen der einschlägigen Verwaltungsvorschrift nicht erfüllt (vgl. z.B. Beschluß vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 93.88 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 93).
- BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen - …
Die durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift bewirkte Ermessensbindung tritt zurück, soweit einer relevanten Entspannung des Wohnungsmarktes als einer wesentlichen Besonderheit des Einzelfalles Rechnung getragen werden muß (vgl. Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83] m.weit.Nachw.; Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 1 B 105.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 100 S. 31 ). - BVerwG, 10.08.1994 - 1 B 154.94
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund …
Die Klägerin rügt eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 84 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 80, 223 ; Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 1 B 105.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 100 = InfAuslR 1989, 268 ), nach der eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt, "wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Betroffenen anders behandelt wird, ohne daß zwischen diesen Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine verschiedene Behandlung rechtfertigen".
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 05.06.1991 - 1 B 105.89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrlehrer; Sexueller Annäherungsversuch; Fahrschülerin; Erwerb des Führerscheins; Unzuverlässigkeit
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.09.1989 - 9 A 13.89
- OVG Berlin, 05.06.1991 - 1 B 105.89
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 09.03.2026 - 11 ZB 26.147
Fahrlehrer, sexuelle Belästigung einer Fahrschülerin, Widerruf der …
Daher begeht ein Fahrlehrer, der Fahrschülerinnen unter Ausnutzung seiner Position sowie des ihm entgegengebrachten Vertrauens verbal und körperlich sexuell belästigt, in der Regel eine besonders schwere Pflichtverletzung, die zum Widerruf der Fahrlehrerlaubnis berechtigt (vgl. OVG NW, B.v. 7.6.2002 - 8 B 636/02 - juris Ls. und Rn. 3 f.; BayVGH, B.v. 9.2.2011 a.a.O. Rn. 9 ff.; B.v. 19.10.2021 - 11 CS 21.1967 - juris Rn. 17, 11; OVG Berlin, U.v. 5.6.1991 - 1 B 105.89 - juris Ls. und Rn. 19; VG Hannover, U.v. 17.12.2019 - 15 A 7795/16 - juris Rn. 15; VG Neustadt a.d. Weinstraße, B.v. 14.1.2008 a.a.O. Ls. und Rn. 14 ff.; VG Göttingen, U.v. 3.6.2022 - 1 A 245/19 - juris Rn. 31 f.; VG Gelsenkirchen, GB. - VGH Bayern, 17.06.2026 - 11 CS 26.839
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, verbale sexuelle …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Fahrlehrer, der Fahrschüler unter Ausnutzung seiner Lehrtätigkeit und des ihm entgegengebrachten Vertrauens verbal und körperlich sexuell belästigt, in der Regel eine besonders schwere Pflichtverletzung begeht, die zum Widerruf der Fahrlehrerlaubnis berechtigt (…vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2026 a.a.O. Rn. 13;… B.v. 19.10.2021 a.a.O. Rn. 17 ff.;… B.v. 9.2.2011 a.a.O. Rn. 10 ff.;… OVG NW, B.v. 7.6.2002 - 8 B 636/02 - juris Rn. 3 f.; OVG Berlin, U.v. 5.6.1991 - 1 B 105.89 - juris Rn. 19;… Dauer, Fahrlehrerrecht, 1. Aufl. 2018, § 2 FahrlG Anm. 9).
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