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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,306
BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89 (https://dejure.org/1989,306)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1989 - 1 B 106.89 (https://dejure.org/1989,306)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1989 - 1 B 106.89 (https://dejure.org/1989,306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts - Umfassende und erschöpfende Prüfung der Sachlage und Rechtslage vor Ausweisung einer Person - Zeitpunkt für die Beurteilung einer angefochtenen Ausweisungsverfügung - Ausschluss der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 670
  • MDR 1990, 674
  • NVwZ 1990, 267 (Ls.)
  • VBlBW 1990, 223
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12; Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 - BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
    Die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatzes auf die konkreten Umstände des Einzelfalles erfüllt nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
    Die Bejahung einer Wiederholungsgefahr bedeutet daher noch kein "Abweichen" von der strafgerichtlichen Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 - VBlBW 1985, 253 ; Beschluß vom 25. März 1985 - BVerwG 1 B 32.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 107).
  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen - …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12; Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 - BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
    In der Rechtsprechung des Senats ist weiterhin geklärt, daß die Tatsachengerichte berechtigt und verpflichtet sind zu prüfen, ob sich die für den genannten maßgeblichen Zeitpunkt von der Ausländerbehörde getroffene Einschätzung des Sachverhalts, insbesondere bezüglich einer für die Ausweisung maßgebenden Gefahr neuer Verfehlungen, als richtig erweist oder nicht (Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45; Beschluß vom 15. September 1986 - BVerwG 1 B 144.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 111).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
    Auch das ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits klargestellt worden (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 15.09.1986 - 1 B 144.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ermessensgebrauch - Negative …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
    In der Rechtsprechung des Senats ist weiterhin geklärt, daß die Tatsachengerichte berechtigt und verpflichtet sind zu prüfen, ob sich die für den genannten maßgeblichen Zeitpunkt von der Ausländerbehörde getroffene Einschätzung des Sachverhalts, insbesondere bezüglich einer für die Ausweisung maßgebenden Gefahr neuer Verfehlungen, als richtig erweist oder nicht (Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45; Beschluß vom 15. September 1986 - BVerwG 1 B 144.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 111).
  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12; Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 - BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93).
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 B 103.84

    Anforderungen an eine Abweichungsrüge - Erwartung künftiger Straflosigkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
    Die Bejahung einer Wiederholungsgefahr bedeutet daher noch kein "Abweichen" von der strafgerichtlichen Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 - VBlBW 1985, 253 ; Beschluß vom 25. März 1985 - BVerwG 1 B 32.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 107).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80

    Gefährdung der Sicherheit - Ausweisung - Abwehr terroristischer Anschläge - …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
    Dabei ist es belanglos, ob der Ausländerbehörde bereits alle Einzelumstände, die zu der Prognose erneuter strafrechtlicher Verfehlungen des Ausländers geführt haben, bekannt waren (Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 C 143.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 101) oder bekannt sein konnten.
  • BVerwG, 25.03.1985 - 1 B 32.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 15.09.1989 - 1 B 127.89

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung - Freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …

    Das bedeutet, daß später entstandene oder bekanntgewordene Erkenntnisse über die zu dem maßgeblichen Zeitpunkt bestehende Sachlage zu berücksichtigen sind, nicht aber, daß die von der Behörde getroffene Prognose durch später eingetretene Tatsachen gerechtfertigt oder widerlegt werden kann; die Entwicklung nach dem maßgebenden Zeitpunkt muß also unberücksichtigt bleiben (vgl. Beschluß vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 96.92 - Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …

    Die Tatsachengerichte sind danach künftig nicht nur befugt, sondern im Rahmen der ihnen nach § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Aufklärungspflicht auch verpflichtet zu prüfen, ob die behördliche Gefährdungsprognose und die Ermessensentscheidung bezogen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im Ergebnis auf einer zutreffenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. zur entsprechenden Verpflichtung bezogen auf den nach der bisherigen Rechtsprechung maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - BVerwGE 78, 285 , Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4 und vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 B 125.00 - Buchholz 402.26 § 1 AufenthG/EWG Nr. 6).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97

    Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen - Begründung einer …

    Der Kläger führt aus, das Berufungsgericht sei von einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119) abgewichen, weil es seiner Entscheidung Straftaten für die Beurteilung der Gefahrenprognose zugrunde gelegt habe, die erst nach dem maßgebenden Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens begangen worden seien.

    Auch das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 B 418.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 57 und vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8), die auch dem erwähnten Beschluß vom 16. Oktober 1989 (a.a.O.) zugrunde liegt.

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