Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland durch Anwesenheit eines unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht eingereisten Ausländers - Zuzug der ausländischen Ehegatten von als Kind oder Jugendlicher nach ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.1984 - 13 S 495/84
- BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81
Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Eine hierauf abhebende Ermessensentscheidung verletzt grundsätzlich nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, denn angesichts des öffentlichen Interesses an einer Begrenzung weiterer Zuwanderungen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [190 f.]) ist es für einen erst seit einigen Jahren ununterbrochen hier lebenden Ausländer grundsätzlich verhältnismäßig und zumutbar, die eheliche Gemeinschaft in dem gemeinsamen Heimatstaat herzustellen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 4. November 1984 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166; vgl. ferner Beschluß des Senats vom 28. November 1983 - BVerwG 1 A 78.83 -).Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, daß Art. 6 Abs. 1 GG Ausländern, die Familienangehörige im Bundesgebiet haben, nicht unmittelbar ein Recht auf Einreise und Aufenthalt vermittelt, daß vielmehr bei der Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eine Abwägung der gegen einen (weiteren) Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen mit den ehelichen und familiären Belangen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips stattzufinden hat (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246 [249 f.]; 65, 188 [192 f.]; Urteile vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 52.81 - vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 -).
- BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83
Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, daß Art. 6 Abs. 1 GG Ausländern, die Familienangehörige im Bundesgebiet haben, nicht unmittelbar ein Recht auf Einreise und Aufenthalt vermittelt, daß vielmehr bei der Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eine Abwägung der gegen einen (weiteren) Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen mit den ehelichen und familiären Belangen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips stattzufinden hat (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246 [249 f.]; 65, 188 [192 f.]; Urteile vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 52.81 - vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 -). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, daß Art. 6 Abs. 1 GG Ausländern, die Familienangehörige im Bundesgebiet haben, nicht unmittelbar ein Recht auf Einreise und Aufenthalt vermittelt, daß vielmehr bei der Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eine Abwägung der gegen einen (weiteren) Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen mit den ehelichen und familiären Belangen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips stattzufinden hat (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246 [249 f.]; 65, 188 [192 f.]; Urteile vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 52.81 - vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 -).
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, daß Art. 6 Abs. 1 GG Ausländern, die Familienangehörige im Bundesgebiet haben, nicht unmittelbar ein Recht auf Einreise und Aufenthalt vermittelt, daß vielmehr bei der Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eine Abwägung der gegen einen (weiteren) Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen mit den ehelichen und familiären Belangen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips stattzufinden hat (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246 [249 f.]; 65, 188 [192 f.]; Urteile vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 52.81 - vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 -). - BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Entsprechendes gilt, wenn der Ausländer einen Sichtvermerk zu einem (unbedenklichen) Besuchsaufenthalt beantragt und erhält, die ihm eröffnete Einreisemöglichkeit aber dazu nutzen will, einen (ihm von der Auslandsvertretung versagten) Daueraufenthalt zu begründen und bei der örtlichen Ausländerbehörde einen entsprechenden Erlaubnisantrag stellt (Beschluß vom 31. August 1984 - BVerwG 1 B 99.84 -). - BVerwG, 27.04.1978 - 1 B 103.78
Antrag auf Einbürgerung - Vorliegen eines unbescholtenen Lebenswandels - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Aber selbst wenn eine Erörterung dieser Problematik in einem Revisionsverfahren weitergehende Erkenntnisse erwarten ließe, müßte die Beschwerde mit Rücksicht auf die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 166) hier entsprechend anwendbare Regelung des § 144 Abs. 4 VwGO erfolglos bleiben, weil sich das Berufungsurteil jedenfalls aus anderen Gründen als richtig erweisen würde. - BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84
Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß die weitere Anwesenheit eines unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht eingereisten Ausländers grundsätzlich Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG beeinträchtigt mit der Folge, daß der Ausländer auf das Sichtvermerksverfahren verwiesen bleibt, und zwar auch dann, wenn er den Aufenthalt erstrebt, um zu seinem im Bundesgebiet lebenden (ausländischen) Ehegatten zu ziehen (Beschluß vom 26. Januar 1984 - BVerwG 1 B 12.84 - mit Nachweisen, DVBl. 1984, 569 = DÖV 1984, 628). - BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Nachzug des Ehegatten zu einem …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Eine hierauf abhebende Ermessensentscheidung verletzt grundsätzlich nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, denn angesichts des öffentlichen Interesses an einer Begrenzung weiterer Zuwanderungen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [190 f.]) ist es für einen erst seit einigen Jahren ununterbrochen hier lebenden Ausländer grundsätzlich verhältnismäßig und zumutbar, die eheliche Gemeinschaft in dem gemeinsamen Heimatstaat herzustellen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 4. November 1984 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166; vgl. ferner Beschluß des Senats vom 28. November 1983 - BVerwG 1 A 78.83 -). - BVerwG, 17.05.1984 - 1 B 56.84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Unter diesen Umständen läßt sich aus Art. 6 Abs. 2 GG ein weitergehender aufenthaltsrechtlicher Schutz der Klägerin ebenfalls nicht herleiten (vgl. auch Beschluß vom 17. Mai 1984 - BVerwG 1 B 56.84 - InfAuslR 1984, 203). - BVerwG, 16.05.1984 - 1 B 43.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Denn mit Rücksicht auf seinen noch nicht langandauernden Aufenthalt im Bundesgebiet ist es, wie erwähnt, dem Ehemann der Klägerin zumutbar, mit ihr in den gemeinsamen Heimatstaat zurückzukehren, wenn die Eheleute eine vorübergehende Trennung nicht in Kauf nehmen wollen, (vgl. auch Beschluß vom 16. Mai 1984 - BVerwG 1 B 43.84 -). - VGH Baden-Württemberg, 19.10.1981 - 1 S 2301/80
Nachzug eines pflegebedürftigen Elternteils eines ausländischen Arbeitnehmers
- BVerwG, 28.11.1983 - 1 A 78.83
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.11.1984 - 1 B 142.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der beschließende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - in einem Fall, in dem eine Ausländerbehörde den Ehegattennachzug unter Berufung auf die in Nr. 2.5.8 des baden-württembergischen Ausländererlasses vorgesehene Achtjahresfrist abgelehnt hatte, ausgesprochen, daß eine hierauf abhebende Ermessensentscheidung grundsätzlich nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt.Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein atypischer Sachverhalt auch nicht deswegen gegeben, weil die Ehefrau des Klägers ein Kind erwartet (…vgl. Urteil vom 18. September 1984 a.a.O.; Beschluß vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 -).
- BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84
Anforderungen an den Nachzug ausländischer Ehegatten von im Bundesgebiet lebenden …
Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssenvom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - in Fällen, in denen die Ausländerbehörden den Ehegattennachzug unter Berufung auf die in dem baden-württembergische Ausländererlaß vorgesehene Acht Jahresfrist abgelehnt hatten, ausgesprochen, daß eine auf diese Verwaltungsregelung abhebende Ermessensentscheidung grundsätzlich dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt.Daß aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist, stellt nach der Rechtsprechung des Senats auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 GG allein einen solchen Sachverhalt nicht dar(Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - fernerUrteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - a.a.O. [S. 2779]).
- BVerwG, 17.05.1985 - 1 ER 306.85
Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des …
Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 -, vom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 -, vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 -).
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