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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1987 - 1 B 109.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,11742
BVerwG, 25.09.1987 - 1 B 109.87 (https://dejure.org/1987,11742)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1987 - 1 B 109.87 (https://dejure.org/1987,11742)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1987 - 1 B 109.87 (https://dejure.org/1987,11742)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge - Notwendige Beiladung der Familienangehörigen im Anfechtungsprozess gegen eine Ausweisungsverfügung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 1 B 109.87
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß unbeschadet der den Familienangehörigen eines ausgewiesenen Ausländers eingeräumten Klagemöglichkeit (vgl. für Ehegatten Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 20.70 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 31) die Familienangehörigen im Anfechtungsprozeß gegen eine Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen sind (Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 163.81 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 68).
  • BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 163.81

    Notwendige Beiladung der Familienangehörigen eines ausgewiesenen Ausländers im …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 1 B 109.87
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß unbeschadet der den Familienangehörigen eines ausgewiesenen Ausländers eingeräumten Klagemöglichkeit (vgl. für Ehegatten Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 20.70 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 31) die Familienangehörigen im Anfechtungsprozeß gegen eine Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen sind (Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 163.81 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 68).
  • BVerwG, 22.02.1988 - 1 B 21.88

    Anforderung an die Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten zu einem …

    Nachw., vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183, vom 25. September 1987 - BVerwG 1 B 109.87 -).
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