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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17286
BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02 (https://dejure.org/2002,17286)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2002 - 1 B 11.02 (https://dejure.org/2002,17286)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 1 B 11.02 (https://dejure.org/2002,17286)
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  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auch in Asylverfahren - Einreichung eines gesonderten Schriftsatzes zur Berufungsbegründung nach Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02
    Das Oberverwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO auch in Asylverfahren anzuwenden ist (vgl. das bereits vom Oberverwaltungsgericht zitierte Urteil des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117, 118 ff.).

    Insbesondere kann sich die Beschwerde insoweit nicht auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325) berufen; die darin geäußerte Auffassung hatte das Bundesverwaltungsgericht nämlich bereits in dem Urteil vom 30. Juni 1998 (a.a.O. S. 121) ausdrücklich aufgegeben.

  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02
    Das Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten muss sich der Beigeladene auch zurechnen lassen (§ 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. dazu auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989.97 - NVwZ 2000, 907).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02
    Nur für die Zeit davor hätte ein Verschulden der früheren Prozessbevollmächtigten verneint werden können (vgl. Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 9 B 171.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegründung in Asylsachen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02
    Insbesondere kann sich die Beschwerde insoweit nicht auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325) berufen; die darin geäußerte Auffassung hatte das Bundesverwaltungsgericht nämlich bereits in dem Urteil vom 30. Juni 1998 (…a.a.O. S. 121) ausdrücklich aufgegeben.
  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; …

    Vielmehr muss der Berufungsführer nach Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht in jedem Fall einen gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreichen; es genügt nicht, wenn sich die Begründung und der Antrag dem Vorbringen im Zulassungsverfahren entnehmen lassen (…vgl. das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil vom 30. Juni 1998 a.a.O. sowie Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336, 338 und Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 B 11.02 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 22).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung …

    Namentlich kann sich der Kläger nicht darauf berufen, dass eine Berufungsbegründung nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 B 11.02 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 22 und Beschluss vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - AuAS 2003, 94 = BayVBl 2003, 412).
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