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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11688
VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800 (https://dejure.org/2013,11688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.04.2013 - 1 B 11.2800 (https://dejure.org/2013,11688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. April 2013 - 1 B 11.2800 (https://dejure.org/2013,11688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 35 Abs. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 5.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung für die Erweiterung eines als Wochenendhaus genehmigten Hauses um einen Raum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Erweiterung von dauergenutztem Wochenendhaus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erweiterung eines zu Dauerwohnzwecken genutztem Wochenendhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung für die Erweiterung eines als Wochenendhaus genehmigten Hauses um einen Raum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1490
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97

    Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
    Zulässigerweise errichtet in diesem Sinn ist ein Wohngebäude, wenn die bauliche Anlage einschließlich ihrer Nutzung dem materiellen Baurecht entsprochen hat oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung für diese Nutzung erteilt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 4 C 6.97 - NVwZ 1999, 297; vgl. zur Einheit von Gebäude und ihm zugedachter Funktion: BVerwG, U.v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 - ZfBR 1989, 72).

    Soweit ein Vorhaben im Moment der Umnutzung keiner Überprüfung der einschlägigen materiell-rechtlichen Vorschriften (hier: § 3 Abs. 1 BauRegV) bedurfte, trägt der Bauherr für die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens die Verantwortung und besteht auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kein Anlass für die Einräumung eines "erweiterten Bestandsschutzes" (BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 4 C 6.97 - NVwZ 1999, 297).

    Mangels Legalisierungswirkung besitzt der Beigeladene keinen Vertrauensschutz dahingehend, dass er sein als Wochenendhaus errichtetes und genehmigtes, später zu Dauerwohnzwecken genutztes Haus unter Inanspruchnahme von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB werde erweitern können (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.1998 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.04.1999 - 14 B 94.2590
    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
    Vieles spricht dafür, dass das Sommerhäuschen baugenehmigungsfrei errichtet werden konnte, weil es zunächst keine Feuerungsanlage und nur ein Geschoß besaß und keine größere Grundfläche als 70 m² aufwies (vgl. § 6 Abs. 2 BauO 1901; BayVGH, U.v. 22.4.1999 - 14 B 94.2590 - juris).

    Nachdem das Gebäude im Jahre 1954 - wenn auch wohl in Widerspruch zu § 3 der Verordnung über die Regelung der Bebauung (vom 15.2.1936 RGBl I S. 104, BauRegV) - als Ferienhaus legalisiert wurde, war der spätere Übergang zu einer Dauerwohnnutzung zumindest formell rechtmäßig (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.1999 -14 B 94.2590 - juris Rn. 26 f.).

    § 3 Abs. 1 BauRegV, der im Außenbereich nur bauliche Anlagen zuließ, deren Ausführung der geordneten Entwicklung des Gemeindegebiets nicht zuwiderlief, stand einer Dauerwohnnutzung bereits wegen der nach § 3 Abs. 2 BauRegV zu berücksichtigenden unwirtschaftlichen Erschließungsaufwendungen entgegen (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.1999 - 14 B 94.2590 - juris).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03

    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
    Rn. 31 Auch nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 29. Juni 1961 war die Dauerwohnnutzung im Außenbereich unzulässig, weil - anders als etwa bei landwirtschaftlichen Hofstellen (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 4 C 4.03 - BVerwGE 120, 130) - der Übergang von der Freizeitnutzung zum Dauerwohnen nicht privilegiert ist.

    Rn. 32 Das Bauvorhaben stellt sich demnach als eine nicht privilegierte Erweiterung eines Hauses dar, die mit einer wesentlichen, vom Gesetzgeber im Außenbereich missbilligten baulichen Änderung verbunden ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1 …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
    Rn. 18 Unter den Begriff der Bebauung im Sinn von § 34 Abs. 1 BauGB fällt nicht jede beliebige bauliche Anlage, vielmehr fallen nur solche Bauwerke darunter, die für eine angemessene Fortentwicklung der bestehenden Bebauung maßstabsbildend sind (vgl. grundlegend: BVerwG, B.v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 - BauR 2000, 1310).

    In jedem Fall bedarf es einer umfassenden Bewertung aller konkreten Gegebenheiten, weil nicht von vornherein auszuschließen ist, dass ausnahmsweise auch solche Bauten gegebenenfalls am Bebauungszusammenhang teilnehmen können (BVerwG, B.v. 2.3.2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.1988 - 4 B 155.88

    Außenbereichsvorhaben; Erweiterung und Funktionsänderung eines Wochenendhauses; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
    28 Die Vorschrift setzt ihrem Wortlaut nach zunächst das Vorhandensein eines "Wohngebäudes" voraus, weshalb sie auf Wochenendhäuser nicht anwendbar ist (BVerwG, B.v. 13.9.1988 - 4 B 155.88 - NVwZ-RR 1989, 173).

    Die Vorschrift sollte hingegen weder eine Funktionsänderung von einem Wochenendhaus in ein zu Dauerwohnzwecken genutztes Wohngebäude zulassen noch war mit ihr beabsichtigt, die angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Ferienhauses zu ermöglichen (BVerwG, B.v. 13.9.1988 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884

    Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
    Der Senat bewertet eine solche Klage im allgemeinen mit 10.000 Euro (z.B BayVGH, U.v. 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
    Zulässigerweise errichtet in diesem Sinn ist ein Wohngebäude, wenn die bauliche Anlage einschließlich ihrer Nutzung dem materiellen Baurecht entsprochen hat oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung für diese Nutzung erteilt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 4 C 6.97 - NVwZ 1999, 297; vgl. zur Einheit von Gebäude und ihm zugedachter Funktion: BVerwG, U.v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 - ZfBR 1989, 72).
  • BVerwG, 13.09.2012 - 4 C 4.12

    Unbebaute Flächen als Bestandteile einer aufgelockerten Bebauung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
    Rn. 25 1.2 Auch wenn sich nach Verneinung der Frage, ob das Baugrundstück Bestandteil des Bebauungszusammenhangs ist, die Frage der Ortsteileigenschaft nicht mehr stellt (BVerwG, B.v. 13.9.2012 - 4 C 4.12 - DVBl 2012, 1375), sieht der Senat in der vorhandenen Bebauung nördlich des Bachverlaufs des "S..." und östlich der G...strasse keinen Ortsteil im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
    Bauwerke, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, sondern nur zu Freizeitzwecken (wie beispielsweise Wochenend- und Gartenhäuser) vorübergehend genutzt zu werden pflegen, kommen regelmäßig nicht als Bauten in Betracht, die ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen können (BVerwG, B.v. 6.3.1992 - 4 B 35.92 - BauR 1993, 303;… BayVGH, U.v. 19.3.2009 - 1 B 08.365 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 1 ZB 10.2244

    Bebauung entlang eines Seeufers als im Zusammenhang bebauter Ortsteil

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
    Rn. 24 Daran vermag auch die vom Beigeladenen herangezogene Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 16. August 2011 (1 ZB 10.2244 juris) nichts zu ändern.
  • VGH Bayern, 18.02.1998 - 20 ZB 98.121
  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.700

    Vorläufiger Rechtsschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung; …

  • VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365

    Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich; unbebaute Fläche am Ortsrand; Prägung …

  • VG München, 29.03.2007 - M 11 K 06.1250
  • BVerwG, 16.01.2014 - 4 B 32.13

    Zur Wirkung der Baugenehmigung bei Wohngebäuden im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 …

    Rn. 3 Der Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 17. April 2013 - 1 B 11.28 00 - BayVBl 2013, 732 = BauR 2013, 1490 ) hat angenommen, die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung verletze die Planungshoheit der Klägerin.
  • VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459

    Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das vor dem Inkrafttreten des …

    Rn. 11 Mit Urteil vom 17. April 2013 (1 B 11.2800) wies der Verwaltungsgerichtshof die Berufung zurück.

    Auf die im aufgehobenen Urteil vom 17. April 2013 (a.a.O., Rn. 30: "Auch…") im Rahmen einer Hilfserwägung untersuchte Frage nach dem Vorliegen unwirtschaftlicher Erschließungsaufwendungen i.S.v. § 3 Abs. 2 BauRegVO infolge der Nutzungsänderung kommt es nicht an; diese Frage würde sich nur bei einer hier nicht vorliegenden Errichtung baulicher Anlagen stellen.

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879

    Baugenehmigung für ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude - Erfolgreiche Klage …

    Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat die Baugenehmigung aufgehoben, die Berufung des Beigeladenen hat der erkennende Senat zurückgewiesen (U.v. 17.4.2013 - 1 B 11.2800 - BayVBl 2013, 732).
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Im Übrigen bestehen bei im Außenbereich genehmigten W o h n - Nutzungen erweiterte Möglichkeiten von Ersatzbauten und Erweiterungen über die Teilprivilegierungstatbestände gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5 BauGB, die bei als solchen genehmigten Wochenend- oder Ferienhäusern gerade nicht anwendbar sind (…BVerwG, B.v. 25.6.2001 - 4 B 42.01 - BauR 2002, 1059 = juris Rn. 9;… B.v. 16.1.2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375 = juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 26 ZB 01.48 - juris Rn. 14;… U.v. 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris Rn. 51 ff.;… U.v. 20.12.2010 - 1 B 10.2057 - juris Rn. 36 ff.; U.v. 17.4.2013 - 1 B 11.2800 - BayVBl 2013, 732 = juris Rn. 27 f.;… U.v. 13.1.2015 - 1 B 14.459 - juris Rn. 30 ff.;… U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 26 m.w.N.;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.10.2006 - OVG 2 N 205.05 - BauR 2007, 681 = juris Rn. 5).

    Der Antragsgegner hat auch zutreffend berücksichtigt, dass die Gebäude, soweit sie genehmigt sind und in ihrem tatsächlichen Bestand von den Baugenehmigungen gedeckt sein sollten (…vgl. BayVGH, U.v. 20.12.2010 - 1 B 10.2057 - juris Rn. 29; U.v. 17.4.2013 - 1 B 11.2800 - BayVBl 2013, 732 = juris Rn. 29;… OVG NW, B.v. 17.9.2020 - 7 B 912/20 - juris Rn. 4;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.10.2006 - OVG 2 N 205.05 - BauR 2007, 681 = juris Rn. 4), grundsätzlich Bestandsschutz genießen (…vgl. auch BayVGH, U.v. 5.8.2020 - 1 N 18.1535 - BayVBl 2021, 130 = juris Rn. 28;… U.v. 5.8.2020 - 1 N 18.1480 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 31.10.2013 - 1 B 13.794

    Vorbescheid für Einfamilienhaus; Abgrenzung Innen-/Außenbereich; …

    Der Senat bewertet eine solche Klage im Allgemeinen mit 10.000 Euro (z.B. BayVGH, U.v. 17.4.2013 - 1 B 11.2800 - juris).
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