Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.05.2011 - 1 B 11.369 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Baugenehmigung für ein Garagengebäude; Prüfungsgegenstand; Sondernutzung; Widmung; Überbau; Einfügungsgebot; überbaubare Grundstücksfläche; Maß der baulichen Nutzung
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 34 BauGB, Art. 59 Satz 1 Nr. 1 und 3 BayBO, Art. 21 Satz 1 BayStrWG, § 912 BGB
Bauordnungsrecht, Straßen- und Wegerecht: Erteilung einer Baugenehmigung für eine Garage, Prüfungsumfang der Baugenehmigung, Überbau in den öffentlichen Straßenraum | Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren; Überbau in den öffentlichen Straßenraum; ... - Landesanwaltschaft Bayern
§ 34 BauGB, Art. 59 Satz 1 Nr. 1 und 3 BayBO, Art. 21 Satz 1 BayStrWG, § 912 BGB
Bauordnungsrecht, Straßen- und Wegerecht: Erteilung einer Baugenehmigung für eine Garage, Prüfungsumfang der Baugenehmigung, Überbau in den öffentlichen Straßenraum | Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren; Überbau in den öffentlichen Straßenraum; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 24.10.2002 - 8 B 98.873
Klagebefugnis für die Anfechtung einer Widmungsverfügung; Widmung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 1 B 11.369
Gegenstand der Widmung ist grundsätzlich die hergestellte Straße einschließlich aller Bestandteile im Sinn von Art. 2 BayStrWG (BayVGH vom 24.10.2002 Az. 8 B 98.873 RdNr. 29 ).Selbst wenn dies zu verneinen wäre, würde die Reichweite der Widmung nicht quasi automatisch eingeschränkt, sondern diese wäre (nur) mit einem rechtlichen Mangel behaftet (vgl. BayVGH vom 24.10.2002 a.a.O.: Ob eine bestimmte Fläche zu Recht von einer Widmung nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG erfasst wird, ist daher danach zu beurteilen, ob sie nach Art. 2 BayStrWG als Bestandteil der Straße in Betracht kommen kann.).
- VGH Bayern, 09.02.2009 - 8 CS 08.3321
Beschwerde; Anordnung der Beseitigung eines Überbaus; Wirksamkeit der Widmung …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 1 B 11.369
Rn. 36 Der im Zeitpunkt der Widmung bereits vorhandene Überbau hinderte die Beigeladene nicht, die überbaute Fläche in die Widmung miteinzubeziehen (vgl. BayVGH vom 9.2.2009 Az. 8 CS 08.3321 RdNr. 19 ).763/27 vorliegt, stellt der Überbau eine Sondernutzung dieses Grundstücks im Sinn von Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG dar (vgl. BayVGH vom 9.2.2009 Az. 8 CS 08.3321 RdNr. 19 ).
- BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77
Begriff des
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 1 B 11.369
Der für das Garagengebäude gewählte Standort und dessen Ausmaße überschreiten den vorgegebenen Rahmen, ohne dass dies durch irgendeine Besonderheit begründet wäre, in der sich das Grundstück der Klägerin von den anderen Grundstücken dieser Gegend unterscheidet (vgl. BVerwG vom 4.7.1980, Az. IV C 99.77, RdNr. 23 ).
- VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2765
Versagung einer Baugenehmigung für eine Top-Lux-Werbeanlage; Überschreitung einer …
Sie hält abweichend vom Urteil des 1. Senats vom 24. Mai 2011 (Az. 1 B 11.369 - juris) eine gänzliche Versagung der Baugenehmigung unter Verweis auf Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG für unverhältnismäßig. - VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 ZB 22.732
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - kein Drittschutz wegen Verlegung …
Zwar kann die Inanspruchnahme eines Straßengrundstücks durch einen Überbau eine genehmigungspflichtige Sondernutzung i.S.d. Art. 18 BayStrWG darstellen, für die im Rahmen der Baugenehmigung nach Art. 21 Satz 2 BayStrWG das Einvernehmen der für die Sondernutzung zuständigen Behörde einzuholen wäre (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 1 B 11.369 - juris Rn. 40;… B.v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 19).
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