Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Baugenehmigung für landwirtschaftlich genutzte Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich Privilegierung im Hinblick auf Merkmal des Dienens; Dimensionierung des Vorhabens; Entgegenstehen öffentlicher Belange; Befürchtung der Erweiterung einer Splittersiedlung
- IWW
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebs im Außenbereich, Entstehung einer Splittersiedlung, Alternativstandorte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Baugenehmigung für landwirtschaftlich genutzte Lagerhalle und Maschinenhalle im Außenbereich bei Gefahr des Entstehens einer Splittersiedlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Landwirtschaftliche Anlage: Splittersiedlung möglich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Baugenehmigung für landwirtschaftlich genutzte Lagerhalle und Maschinenhalle im Außenbereich bei Gefahr des Entstehens einer Splittersiedlung
Verfahrensgang
- VG München, 10.11.2009 - M 1 K 09.2222
- VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
- BVerwG, 01.08.2012 - 4 B 6.12
- BVerwG, 19.09.2012 - 4 B 6.12
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Im Rahmen der Prüfung von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB kommt es insbesondere bei Teilaussiedlungen darauf an, ob für eine derartige Halle aus bauplanungsrechtlicher Sicht geeignete Alternativstandorte im Innenbereich vorhanden sind; dabei ist grundsätzlich unerheblich, ob der Landwirt über diese Flächen privatrechtlich verfügen kann (im Anschluss an BVerwG vom 22.11.1985 NVwZ 1986, 644).Denn die bloße, theoretisch immer bestehende Möglichkeit, ein landwirtschaftlichen Zwecken vorbehaltenes Betriebsgebäude gewerblich zu nutzen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BVerwG vom 22.11.1985 NVwZ 1986, 644 = 4 C 71.82 RdNr. 13 im Hinblick auf die theoretische Möglichkeit der Umwandlung eines landwirtschaftlichen Wohngebäudes in ein Mehrfamilienhaus).
Bringt daher die Ansiedlung im Außenbereich derartigen Betrieben im Vergleich zu Betrieben mit arrondierten Flächen nur einen geringeren Vorteil, so kommt dem Interesse eines Landwirts, auf einer seiner verstreut liegenden Flächen ein Betriebsgebäude zu errichten, um so weniger Gewicht zu, je weniger er auf den von ihm gewählten Standort angewiesen ist (vgl. BVerwG vom 22.11.1985 a.a.O. RdNr. 16).
Angesichts dieser beiden bauplanungsrechtlich in Ortslage für landwirtschaftliche Gebäude zur Verfügung stehenden Flächen kommt - ungeachtet der Frage, ob der Kläger privatrechtlich über diese Flächen verfügen kann (vgl. BVerwG vom 22.11.1985 a.a.O.) - dem privilegierten Vorhaben am geplanten Standort unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs kein derart hohes Gewicht zu, dass ihm der öffentliche Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB nicht entgegenstehen würde.
- BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Die Zweckbestimmung des Erfordernisses liegt primär darin, Missbrauchsversuchen begegnen zu können und damit Vorhaben zu verhindern, die zwar objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen in Wirklichkeit aber andere Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerwG vom 19.6.1991 NVwZ-RR 1992, 401 = 4 C 11.89 RdNr. 23).Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG vom 19.6.1991 a.a.O. RdNr. 24; VGH BW vom 15.2.1996 BauR 1997, 85 = 3 S 233/95 RdNr. 29).
Insbesondere ist der erforderliche funktionale Zusammenhang zwischen Vorhaben und Betrieb (vgl. BVerwG vom 19.6.1991 a.a.O. RdNr. 24) zu bejahen.
Rn. 29 Ob einem Vorhaben öffentliche Belange im Sinn des § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen, ist im Wege einer "nachvollziehenden" Abwägung zu ermitteln, bei der dem Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerwG vom 19.6.1991 a.a.O. RdNr. 28).
- BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04
In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Dabei sind die öffentlichen Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit einerseits und die kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähigen Privatinteressen an der Verwirklichung des Vorhabens andererseits einander gegenüberzustellen (vgl. BVerwG vom 27.1.2005 BVerwGE 122, 364 = 4 C 5.04 RdNr. 18).Ungeachtet der Frage, ob die Planung der Beigeladenen bereits das für die Berücksichtigung als sonstiger Belang erforderliche Maß an Sicherheit hat (vgl. BVerwG vom 27.1.2005 a.a.O.), würde das Bauvorhaben wegen seiner Lage im östlichen Teil des Baugrundstücks die Vorbehaltsfläche nicht tangieren.
- BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74
Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Eine Bebauung, bei der Anlagen dieser Art mehr oder weniger ungeordnet und damit unorganisch über den Außenbereich verstreut werden, ist "nicht weniger unangemessen als es für Wohnbauten zutrifft" (vgl. BVerwG vom 9.6.1976 BayVBl 1977, 21). - BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der bis zum Tod des Vaters seit mehreren Generationen geführte landwirtschaftliche Betrieb nicht auf Dauer angelegt wäre (vgl. zur Absicht der Gewinnerzielung als gewichtiges Indiz für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens eines Nebenerwerbslandwirts: BVerwG vom 16.12.2004 BVerwGE 122, 308). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89
Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Liegen die einzelnen Betriebsflächen - wie beim Kläger - weit verstreut, muss es dem Landwirt grundsätzlich freistehen, das aus seiner Sicht und unter Beachtung des Gebots der Schonung des Außenbereichs am besten geeignete Grundstück für sein Vorhaben in Anspruch zu nehmen (vgl. Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB Stand: 1.3.2011 § 35 RdNr. 35; BVerwG vom 16.5.1991 NVwZ-RR 1992, 400). - BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73
Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Ein privilegiertes Vorhaben ist deshalb vielfach noch zulässig, wenn ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB an demselben Standort wegen einer Beeinträchtigung der öffentlichen Belange unzulässig wäre (vgl. BVerwG vom 14.3.1975 BVerwGE 48, 109; BayVGH vom 13.10.2009, Az. 1 B 08.2884 RdNr. 33). - VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884
Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Ein privilegiertes Vorhaben ist deshalb vielfach noch zulässig, wenn ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB an demselben Standort wegen einer Beeinträchtigung der öffentlichen Belange unzulässig wäre (vgl. BVerwG vom 14.3.1975 BVerwGE 48, 109; BayVGH vom 13.10.2009, Az. 1 B 08.2884 RdNr. 33). - VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (…vgl. BVerwG vom 19.6.1991 a.a.O. RdNr. 24; VGH BW vom 15.2.1996 BauR 1997, 85 = 3 S 233/95 RdNr. 29). - BVerwG, 01.08.2012 - 4 B 6.12
Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
erstellt am 11. Oktober 2012 (nach Eintritt der Rechtskraft infolge Einstellungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. August 2012 Az. 4 B 6.12). - BVerwG, 31.08.1993 - 4 B 150.93
- VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.400
Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich
Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (…vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401 f. = juris Rn. 23 f.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87 ff. = juris Rn. 20;… VGH BW, U.v. 15.2.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985 ff. = juris Rn. 29).Hinsichtlich der von der Beklagten im Ablehnungsbescheid thematisierten Erweiterung einer Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) dürfte neben der Bedeutung als privilegiertes Vorhaben in die nachvollziehende Abwägung ebenfalls einzustellen sein, dass durch die bereits bestehenden Betriebsgebäude sowie durch die nicht weit entfernte Sportanlage eine nicht unerhebliche Vorbelastung bestehen dürfte, zumal dieser Belang allenfalls in besonderen Ausnahmesituationen einem privilegierten Vorhaben wegen dessen grundsätzlicher Zuweisung in den Außenbereich entgegengehalten werden können dürfte (BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl. 2013, 87 = juris Rn. 33).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2025 - 7 S 3.24
Erfolgloser Eilantrag der Stadt Bernau bei Berlin gegen ein Windenergievorhaben
Dabei kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, ob sich die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB gegenüber den Belangen der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswertes regelhaft durchsetzt (vgl. VGH München, Urteil vom 26. September 2011 - 1 B 11.550 - juris Rn. 31;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 156. EL Sept. 2024, § 35 Abs. 3 Rn. 97 [mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13. April 1984 - BVerwG 4 C 69.80 - juris]). - VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
Klage eines anerkannten Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche …
Das Vorhaben dient dem vorhandenen Betrieb, weil es zu ihm in einer räumlich-funktionalen Beziehung steht und - auch äußerlich erkennbar - nach Verwendungszweck und Größe durch den betrieblichen Zweck erschöpfend geprägt wird (vgl. BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - juris Rn. 20).
- OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14
Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit …
Aus diesem Grund kann die Zielsetzung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB nur dann dazu führen, dass dem Grundeigentümer ein Alternativstandort zumuten ist, wenn dieser innerhalb der bebauten Ortslage im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB liegt (…BVerwG, Urt. v. 20.6.2013, a.a.O.;… Urt. v. 22.11.1985, 4 C 71/82, juris; VGH München, Urt. v. 26.9.2011, BayVBl 2013, 87, 89;… VGH Mannheim, Urt. v. 8.7.2009, 8 S 1686/08, juris Rn. 59f). - VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 3 K 12.00592
Schafhaltung zur Embryonengewinnung; Nachweise für privilegierte Landwirtschaft …
Rn. 61 - Verfestigung einer Splittersiedlung § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB (BayVGH, Urteil vom 26.9.2011, 1 B 11.550 zum Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs).Dieser öffentliche Belang, der in erster Linie für sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB Bedeutung habe, könne grundsätzlich auch einem privilegierten Vorhaben entgegenstehen (BayVGH, U. v. 26.9.2011, 1 B 11.550, RdNr. 33).
Nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. September 2011, BayVBl. 2013, 87 ff., steht dem Begriff der Splittersiedlung nicht entgegen, dass es sich bei dem klägerischen Vorhaben nicht um ein Wohngebäude, sondern um eine "landwirtschaftlichen" Zwecken dienende Halle handelt.
- VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631
Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes gegen Genehmigung für …
Rn. 75 Das Vorhaben dient dem vorhandenen Betrieb, weil es zu ihm in einer räumlich-funktionalen Beziehung steht und - auch äußerlich erkennbar - nach Verwendungszweck und Größe durch den betrieblichen Zweck erschöpfend geprägt wird (vgl. BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2509
Beseitigungsanordnung für ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude im …
- VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 22.00193
Baurecht: Keine Dienlichkeit einer Arbeitnehmerunterkunft im Außenbereich
Ein bloßer Verdacht oder die theoretische Möglichkeit eines Missbrauchs reichen nicht aus, um die Dienlichkeit zu verneinen (…BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71/82 - juris Rn. 13 = NVwZ 1986, 644; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - juris Rn. 21 = BayVBl 2013, 87).Ein Kriterium für die räumliche Zuordnung sind verstreute Anbauflächen, wobei dies auch im Rahmen der Frage des "Entgegenstehens" öffentlicher Belange berücksichtigt werden kann (BayVGH, U.v. 26.09.2011 - 1 B 11.550 - juris Rn. 36 m.w.N. = BayVBl 2013, 87).
- VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510
Anforderungen an das "Dienen" bei einem landwirtschaftlichen Betrieb
- VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401
Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich
Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (…vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401 f. = juris Rn. 23 f.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87 ff. = juris Rn. 20;… VGH BW, U.v. 15.2.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985 ff. = juris Rn. 29). - VGH Bayern, 08.04.2014 - 2 B 12.2602
Landwirtschaft; Außenbereich; Halle; Pachtvertrag
- VGH Bayern, 08.06.2017 - 15 ZB 16.2504
Bauvorbescheid für die Errichtung einer Unterstellhalle
- VG München, 09.07.2024 - M 28 K 21.962
Klage eines anerkannten Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche …
- VG München, 17.11.2011 - M 11 K 10.3987
Nachbarklage; Außenbereich; Maschinenhalle; Gebot der Rücksichtnahme; Abriegelnde …
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