Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.1996 - 1 B 110.96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.02.1996 - 10 B 95.2488
- BVerwG, 21.06.1996 - 1 B 110.96
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.10.1994 - 1 B 210.94
Vetretungserfordernis bezüglich einer Beschwerde wegen Nichtulassung der Revision …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 1 B 110.96
Deswegen besteht kein Anlaß, die Streitwerte im Hinblick darauf degressiv zu staffeln, daß die Kläger Familienangehörige sind (Beschluß vom 17. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 210.94 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - 19 E 205/02
Anspruch auf Einbürgerung oder auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit …
Rn. 14 Für eine Streitwertfestsetzung entsprechend § 5 ZPO in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren auch BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1994 - 1 C 35.93 - (ohne nähere Begründung); VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 13 S 2993/95 - gegen die Anwendung des § 83 b Abs. 2 Satz 3 AsylVfG in Verfahren, bei denen es sich nicht um Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz handelt, auch BVerwG, Beschlüsse vom 8. April 1998 - 1 C 31.97 -, 21. Juni 1996 - 1 B 110.96 -, 17. Oktober 1994 - 1 B 210.94 -, und 28. Juli 1993 - 1 C 15.93 -. - BVerwG, 08.04.1998 - 1 C 31.97
Rechtsmittel - gerichtliches Verfahren - entsprechende Anwendung - …
Eine Ermäßigung des Streitwertes für die Familienangehörigen des Klägers zu 1 ist nicht gerechtfertigt (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Juni 1996 - BVerwG 1 B 110.96 -).
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