Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.1992 - 1 B 113.92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 13.11.2006 - M 25 K 05.354
Eintragung eines ungarischen Doktorgrades in einen Personalausweis und Reisepass
wiedergegebene Auslegung der in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PassG vorgesehenen Angabe zur Person den die Eintragung in die Personaldokumente regelnden Vorschriften allgemein zugrunde zu legen ist und dass ein Anspruch auf Eintragung eines Doktorgrades, der nur mit einem Zusatz geführt werden darf, nicht besteht ( BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 - u. B. v. 29. Juni 1992 - 1 B 113/92 - BayVGH, B. v. 26. Juni 2000 - 5 ZB 97.1472 - u. B. v. 7. Juli 2000 - 5 ZB 97.1746 - jeweils ).Auch dienen Personalausweis und Reisepass nicht dem Nachweis des Erwerbs akademischer Grade oder der Darstellung erworbener akademischer Auszeichnungen, sondern allein dem Nachweis der Identität des Passinhabers (so BVerwG, B. v. 29. Juni 1992 - 1 B 113/92 - unter Hinweis auf die Rspr. in BVerwG, B. v. 19. Januar 1987 - 1 C 14/85 - jeweils ), so dass die Führungsbefugnis hiervon im Übrigen unberührt bleibt.
Soweit § 12 BGB auf die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades analog angewendet wird (…vgl. Palandt-Heinrichs, aaO, § 12 Rz 38), bleibt die Führungsbefugnis, wie dargelegt, bei Nichteintragung in die ausschließlich dem Identitätsnachweis dienenden Personaldokumente unberührt (vgl. BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, B. v. 19. Januar 1987 - 1 C 14/85 - u. B. v. 29. Juni 1992 - 1 B 113/92 - jeweils ).
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2013 - 1 S 1026/12
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu Eintragung von Vorname und Familienname …
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