Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.1981 - 1 B 12.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unabhängigkeit der Antragsbefugnis - Ausübung der tatsächlichen Gewalt - Antragsbefugnis - Verbotene Waffe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 04.01.1980 - IV/1 E 309/77
- VGH Hessen, 18.11.1980 - II OE 18/80
- BVerwG, 26.01.1981 - 1 B 12.81
Papierfundstellen
- BVerwGE 61, 313
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 34.77
Repressives Verbot der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen - Ausübung …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 1 B 12.81
Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß das Gesetz durch die Ausnahmeregelung seines § 37 Abs. 3 eine auf den Einzelfall abgestellte Wertung der öffentlichen und privaten Interessen ermöglicht und dadurch eine strenge, auch den verfassungsrechtlichen Eigentumsschütz berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsprüfung gerade auch in den Fällen sicherstellt, in denen durch die Verbotsregelung Rechtspositionen von Eigentümern eingeschränkt werden, die ihnen bisher zustanden (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 -, [Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16 = NJW 1980, 1588] und - BVerwG 1 C 37.77 - [DVBl. 1979, 729]). - BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 35.77
Verlängerung der Geltungsdauer von vor Inkrafttreten des Waffengesetzes (WaffG) …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 1 B 12.81
Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß das Gesetz durch die Ausnahmeregelung seines § 37 Abs. 3 eine auf den Einzelfall abgestellte Wertung der öffentlichen und privaten Interessen ermöglicht und dadurch eine strenge, auch den verfassungsrechtlichen Eigentumsschütz berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsprüfung gerade auch in den Fällen sicherstellt, in denen durch die Verbotsregelung Rechtspositionen von Eigentümern eingeschränkt werden, die ihnen bisher zustanden (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 -, [Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16 = NJW 1980, 1588] und - BVerwG 1 C 37.77 - [DVBl. 1979, 729]). - BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 37.77
Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 1 B 12.81
Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß das Gesetz durch die Ausnahmeregelung seines § 37 Abs. 3 eine auf den Einzelfall abgestellte Wertung der öffentlichen und privaten Interessen ermöglicht und dadurch eine strenge, auch den verfassungsrechtlichen Eigentumsschütz berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsprüfung gerade auch in den Fällen sicherstellt, in denen durch die Verbotsregelung Rechtspositionen von Eigentümern eingeschränkt werden, die ihnen bisher zustanden (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 -, [Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16 = NJW 1980, 1588] und - BVerwG 1 C 37.77 - [DVBl. 1979, 729]).
- VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 80/03
Beihilfe; Beamter; Verjährung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Vielmehr ist dem Antrag auch die Rechtsunkenntnis und der Irrtum des Klägers über die Jahresfrist zugrunde zu legen (vgl. insoweit BVerwGE 50, 248; BVerwGE 53, 139; BVerwGE 61, 313; BVerwG NJW 1970, 773; BVerwG NJW 1983, 1923; BGH FamRZ 1989, 1282 mit Anm. Hausmann; Klemm, NVwZ 1989, 103 m.w.N.). - BVerwG, 05.11.1981 - 1 B 97.80
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausübung …
Soweit die Beschwerde geltend macht, daß das Berufungsurteil mit dem Beschluß des beschließenden Senats vom 26. Januar 1981 - BVerwG 1 B 12.81 - nicht in Einklang stehe, weil nach diesem Beschluß entgegen der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die verbotenen Gegenstände am 1. März 1976 nicht Voraussetzung für die Antragsbefugnis nach § 37 Abs. 3 WaffG 76 sei, verkennt sie, daß sich der Beschluß vom 26. Januar 1981 mit der vorliegend allein in Rede stehenden besonderen Befugnis der Altbesitzer von Kriegswaffen nach den §§ 6 Abs. 3, 58 Abs. 1 WaffG 76 nicht befaßt und schon aus diesem Grunde die von der Beschwerde angenommene Abweichung nicht vorliegt. - BVerwG, 06.01.1983 - 1 B 139.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Der Senat hat hierzu bereits dargelegt, daß § 58 Abs. 1 WaffG 76 nicht die Voraussetzung für die Zulassung von Ausnahmen nach § 37 Abs. 3 WaffG 76 regelt; die Vorschrift trifft insbesondere keine Bestimmungen über die Befugnis zur Stellung eines Antrags auf Zulassung einer solchen Ausnahme (Beschluß vom 26. Januar 1981 - BVerwG 1 B 12.81 -, BVerwGE 61, 313 [315]). - BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82
Rechtsmittel
Angesichts des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts ist ferner die - vom Senat bisher nicht entschiedene (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1981 - BVerwG 1 B 12.81 - [BVerwGE 61, 313] und vom 5. November 1981 - BVerwG 1 B 97.80 -[Buchholz 402.5 WaffG Nr. 31]) - Frage vorliegend nicht entscheidungserheblich, ob - wie das Berufungsgericht angenommen hat (vgl. S. 7 bis 9 des Berufungsurteils) - nach den §§ 6 Abs. 3, 58 Abs. 1 WaffG eine Ausnahmegenehmigung für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine gemäß den §§ 6 Abs. 3, 37 Abs. 1 WaffG verbotene Kriegswaffe nur erteilt werden darf, wenn der Antragsteller am 1. März 1976 die tatsächliche Gewalt über diese Kriegswaffe ausgeübt hatte (Bl. 10 ff., 22 Absatz 3 der Beschwerdeschrift): Das Berufungsgericht hat aufgrund der von ihm getroffenen Feststellungen rechtsfehlerfrei entschieden, daß dem Kläger ein Rechtsanspruch auf eine Ausnahme nach § 37 Abs. 3 WaffG für die streitbefangene Maschinenpistole ganz unabhängig von dem vom Berufungsgericht angenommenen Stichtagserfordernis nicht zusteht: Der Erteilung einer Ausnahme steht angesichts der strafgerichtlichen Verurteilung des Klägers jedenfalls der Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit entgegen (S. 14 in Verbindung mit S. 13 des Berufungsurteils).
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