Rechtsprechung
| OVG Bremen, 26.11.1997 - 1 B 120/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- studentenpolitik.de
VwGO § 123; ZPO § 938; BremHochschG § 45
Unterlassungsanspruch gegen allgemeinpolitische Aktivitäten der Studentenschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Universität Bremen; Studentenschaft; Allgemeinpolitisches Mandat; Immatrikulierte Studenten; Unterlassungsanspruch ; Wiederholungsgefahr; Einstweilige Anordnung
Verfahrensgang
- VG Bremen, 18.09.1997 - 6 V 364/96
- OVG Bremen, 26.11.1997 - 1 B 120/97
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 211
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- OVG Bremen, 16.03.1993 - 1 BA 7/92
Mitgliedschaft einer Ärztekammer; Privatrechtlicher Verein; Interessen der freien …
Auszug aus OVG Bremen, 26.11.1997 - 1 B 120/97
(vgl. OVG Bremen, MedR 1993, 441).
- OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.03
Verbot der Abgabe allgemeinpolitischer, nicht spezifischer und unmittelbar …
lst aber die weitere Formulierung unvermeidbar, darf die gerichtliche Durchsetzung bestehender Unterlassungsansprüche nicht daran scheitern, dass es in der Praxis schwierig sein kann, erlaubtes und verbotenes Verhalten zu unterscheiden (vgl. für das Klageverfahren BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 [240 f.] und für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris; OVG NW…, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211).Als Wahrnehmung eines unzulässigen allgemeinpolitischen Mandates gilt dabei "die nachhaltige und uneingeschränkte Kundgabe nicht hochschulbezogener allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen" (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 239 …und vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - a.a.O.), die Unterstützung solcher durch Dritte geäußerten Meinungen und erhobenen Forderungen sowie der Beitritt der Studierendenschaft zu Organisationen, die ein allgemeinpolitisches Mandat beanspruchen und entsprechende Aktivitäten entfalten, durch Mitarbeit, Geld- oder Sachzuwendungen (HessVGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 UE 2498.90 - NVwZ-RR 1991, 636 [638]; OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212];… Reich, a.a.O. § 41 Rn. 5 [S. 355];… Horst, in Leuze/Epping, HG NRW, Stand Oktober 2001, § 72 Rn. 26).
Ausgeschlossen ist, dass Vertreter der Antragsgegnerin sich für die Unterstützung bestimmter politischer Bestrebungen auf diese Norm berufen können (Reich, HRG, Komm. 8. Aufl. 2003, § 41 Rn. 6; OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - OVG 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212]; beide BT-Drs.
- OVG Berlin, 22.09.2000 - 8 SN 328.99 Aufgrund der damit verdeutlichten Maßgeblichkeit allein der durch Gesetz bestimmten verbandstypischen Aufgabenstellung und Kompetenzeinräumung (vgl. OVG Bremen, NVwZ 1999, 211) war daneben eine Auseinandersetzung mit der Grundordnung der Humboldt-Universität Berlin als vermeintlicher Quelle zusätzlicher Äußerungs- und Unterstützungskompetenzen entbehrlich, weil auch sie nur im rang nachgeordnete, untergesetzliche Vorschriften enthalten kann.
In der Rechtsprechung - auch des beschließenden Senats (Beschluss vom 25. Mai 1998 - OVG 8 SN 24.98 -) - ist geklärt, dass die Aufgaben der Antragsgegnerin als Zwangsverband zur Bündelung spezifischer studentischer Interessen (vgl. BVerwGE 59, 231, 236) ohne Befugnis zu eigener Aufgabendefinition (vgl. OVG Bremen NVwZ 1999, 211) gesetzlich bestimmt und begrenzt werden.
daran fehlt es, wenn der objektiv zentrale Aussagegehalt allgemeinpolitische Fragen betrifft (OVG Bremen, NVwZ 1999, 211); der rein formale Rückgriff auf satzung und grundordnung genügt nicht.
Dass die verfasste Studentenschaft in dieser Weise einen Zwangsverband darstellt, dem die immatrikulierten Studenten als zwangsmitglieder angehören, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. etwa BVerwG, NVwZ 2000, 323, 324; OVG Bremen, NVwZ 1999, 211 und NVwZ 2000, 342, 343) und ergibt sich zudem eindeutig aus dem Gesetz, § 18 Abs. 1 Satz 1 BerlHG.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - VerfGH 2/98
Universitätsgesetz NRW verfassungskonform
Diesem Ziel werden zum Beispiel Informationsangebote, Arbeitskreise, Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen gerecht, in denen unterschiedliche Positionen zu Wort kommen können (vgl. dazu auch OVG NRW, OVGE 33, 130, 141; OVG NRW, Beschluss vom 11. September 1998 - 25 B 1951/98 - OVG Bremen, NVwZ 1999, 211 f.; HessVGH, NVwZ-RR 1991, 639, 640; HessVGH, WissR 1997, 173, 174.).Das Gesetz weist ihr bei der Aufgabenerfüllung - nicht anders als etwa in § 71 Abs. 2 Nr. 6 und 7 UG für die Förderung der kulturellen und sportlichen Belange der Studierenden - eine lediglich dienende Rolle zu (vgl. OVG Bremen, NVwZ 1999, 211).
- OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 16 U 1/17
Keine Parteifähigkeit des AStA
Demgemäß wurden in der Vergangenheit in verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten Unterlassungsklagen wegen durch den AStA der jeweiligen Universität veröffentlichter Äußerungen, die keinen konkreten studentischen- oder hochschulbezogenen Inhalt haben, gegen die Studierendenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den AStA der Universität als ihrem Organ anhängig gemacht [vgl. VG Gießen Beschl. v. 18.9.1997 - 3 M 1279/97 = NVwZ-RR 1998, 241; VGH Kassel Beschl. v. 6.4.1998 - 8 TG 1084/98 = NVwZ 1998, 873 [OVG Nordrhein-Westfalen 30.10.1997 - 8 A 3515/95] ; Beschl. v. 19.7.2004 - 8 TG 107/03 = NVwZ-RR 2005, 114 [VG Oldenburg 02.04.2004 - 12 B 829/04] ; Beschl. v. 28.7.1998 - 8 TM 2553/98 = NVwZ 1999, 212 [OVG Bremen 26.11.1997 - 1 B 120/97] ; VG Osnabrück Urt. v. 21.7.2015 - 1 A 4/15 = BeckRS 2015, 54627; VG Berlin Urt. v. 15.7.2002 - 2 A 136/99 = BeckRS 2002, 234111]. - OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Studierendenschaft, Organisationszwang, Grenzen des Organisationszwangs, …
lst aber die weitere Formulierung unvermeidbar, darf die gerichtliche Durchsetzung bestehender Unterlassungsansprüche nicht daran scheitern, dass es in der Praxis schwierig sein kann, erlaubtes und verbotenes Verhalten zu unterscheiden (vgl. für das Klageverfahren BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 [240 f.] und für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris; OVG NW…, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211).Als Wahrnehmung eines unzulässigen allgemeinpolitischen Mandates gilt dabei die "die nachhaltige und uneingeschränkte Kundgabe nicht hochschulbezogener allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen" (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 239 …und vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - a.a.O.), die Unterstützung solcher durch Dritte geäußerten Meinungen und erhobenen Forderungen sowie der Beitritt der Studierendenschaft zu Organisationen, die ein allgemeinpolitisches Mandat beanspruchen und entsprechende Aktivitäten entfalten, durch Mitarbeit, Geld- oder Sachzuwendungen (HessVGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 UE 2498.90 - NVwZ-RR 1991, 636 [638]; OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212];… Reich, a. a. O. § 41 Rn. 5 [S. 355];… Horst, in Leuze/Epping, HG NRW, Stand Oktober 2001, § 72 Rn. 26).
Ausgeschlossen ist, daß Vertreter der Antragsgegnerin sich für die Unterstützung bestimmter politischer Bestrebungen auf diese Norm berufen können (Reich, HRG, Komm. 8. Aufl. 2003, § 41 Rn. 6; OVG Bremen, Beschluß vom 26. November 1997 - OVG 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212]; beide BT-Drs.
- OVG Bremen, 08.07.1999 - 1 B 143/99
Voraussetzungen der Zulässigkeit von Meinungsäußerungen gegen studentische …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Thüringen, 30.09.1999 - 2 Eo 790/98
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …
Der Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr begründet ein berechtigtes Interesse an einer in der Zukunft wirkenden einstweiligen Regelung, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. August 1993 - 1 S 1888/92 - zitiert nach juris; OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - 1 B 120/97 -, NVwZ 1999, 211 f). - VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06
Kein allgemeinpolitisches Mandat des AStA - generelles Verbot im Wege der …
Voraussetzung für ein solches, im Wege der einstweiligen Anordnung auszusprechendes generelles Verbot ist nach dieser Rechtsprechung aber als materielle Voraussetzung des zu sichernden Unterlassungsanspruchs und auch als wesentliches Element des Anordnungsgrundes eine im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bestehende Wiederholungsgefahr, die aus vielfältigen, zahlreichen bzw. mehrfachen, wiederholten und nachhaltigen Rechtsverstößen in der Vergangenheit oder etwa auch aus öffentlichen Erklärungen hergeleitet werden kann, ein allgemeinpolitisches Mandat immer wieder wahrnehmen zu wollen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - 1 B 120/97 - NVwZ 1999 S. 211 f. = juris Rdnrn. 11 f.; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 UE 3562/88 - NVwZ-RR 1991 S. 639 = juris Rdnr. 34 und Beschluss vom 15. Januar 1997 - 6 TG 4560/96 - WissR 1997 S. 173 ff. = juris Rdnr. 4; OVG NW a.a.O. S. 279, li. - VG Karlsruhe, 15.04.2026 - 6 K 2934/23
Beteiligungsfähigkeit; Innenrechtsverhältnis; Vereinigung; Studierendenschaft; …
Eine solche ist vielmehr nur anzunehmen, wenn die Beklagte sich entweder die Positionen und Forderungen der betreffenden Hochschulgruppe ausdrücklich zu eigen macht (vgl. etwa OVG Berlin…, Beschluss vom 15.01.2004 - 8 S 133.03 -, juris Rn. 16) oder ihre gebotene neutrale Position nach § 65 Abs. 4 LHG durch eine einseitige Förderung bestimmter politischer Sichtweisen verlässt (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.1997 - 1 B 120/97 -, juris Rn. 9). - OVG Bremen, 13.10.1998 - 1 BA 46/96
Qualifizierung von rechtsaufsichtlichen Maßnahmen eines Hochschulrektors gegen …
Die zahlreichen Grenzüberschreitungen sind in den Beschlüssen des VG Bremen vom 18.09.1997 (6 V 364/96) und des OVG Bremen vom 26.11.1997 (1 B 120/97) im einzelnen aufgelistet. - VG Gelsenkirchen, 04.05.1999 - 4 L 3833/98
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 02.03.1998 - 1 B 120.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vergleichbarkeit einer Signalpistole mit einer gefährlichen Schusswaffe - Ungleichbehandlung von Bergwanderern einerseits und Seglern bzw. Motorbootfahrern andererseits in waffenrechtlicher Hinsicht - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.03
Verbot der Abgabe allgemeinpolitischer, nicht spezifischer und unmittelbar …
lst aber die weitere Formulierung unvermeidbar, darf die gerichtliche Durchsetzung bestehender Unterlassungsansprüche nicht daran scheitern, dass es in der Praxis schwierig sein kann, erlaubtes und verbotenes Verhalten zu unterscheiden (vgl. für das Klageverfahren BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 [240 f.] und für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris; OVG NW…, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211).Als Wahrnehmung eines unzulässigen allgemeinpolitischen Mandates gilt dabei "die nachhaltige und uneingeschränkte Kundgabe nicht hochschulbezogener allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen" (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 239 …und vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - a.a.O.), die Unterstützung solcher durch Dritte geäußerten Meinungen und erhobenen Forderungen sowie der Beitritt der Studierendenschaft zu Organisationen, die ein allgemeinpolitisches Mandat beanspruchen und entsprechende Aktivitäten entfalten, durch Mitarbeit, Geld- oder Sachzuwendungen (HessVGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 UE 2498.90 - NVwZ-RR 1991, 636 [638]; OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212];… Reich, a.a.O. § 41 Rn. 5 [S. 355];… Horst, in Leuze/Epping, HG NRW, Stand Oktober 2001, § 72 Rn. 26).
Ausgeschlossen ist, dass Vertreter der Antragsgegnerin sich für die Unterstützung bestimmter politischer Bestrebungen auf diese Norm berufen können (Reich, HRG, Komm. 8. Aufl. 2003, § 41 Rn. 6; OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - OVG 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212]; beide BT-Drs.
- OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Studierendenschaft, Organisationszwang, Grenzen des Organisationszwangs, …
lst aber die weitere Formulierung unvermeidbar, darf die gerichtliche Durchsetzung bestehender Unterlassungsansprüche nicht daran scheitern, dass es in der Praxis schwierig sein kann, erlaubtes und verbotenes Verhalten zu unterscheiden (vgl. für das Klageverfahren BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 [240 f.] und für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris; OVG NW…, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211).Als Wahrnehmung eines unzulässigen allgemeinpolitischen Mandates gilt dabei die "die nachhaltige und uneingeschränkte Kundgabe nicht hochschulbezogener allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen" (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 239 …und vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - a.a.O.), die Unterstützung solcher durch Dritte geäußerten Meinungen und erhobenen Forderungen sowie der Beitritt der Studierendenschaft zu Organisationen, die ein allgemeinpolitisches Mandat beanspruchen und entsprechende Aktivitäten entfalten, durch Mitarbeit, Geld- oder Sachzuwendungen (HessVGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 UE 2498.90 - NVwZ-RR 1991, 636 [638]; OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212];… Reich, a. a. O. § 41 Rn. 5 [S. 355];… Horst, in Leuze/Epping, HG NRW, Stand Oktober 2001, § 72 Rn. 26).
Ausgeschlossen ist, daß Vertreter der Antragsgegnerin sich für die Unterstützung bestimmter politischer Bestrebungen auf diese Norm berufen können (Reich, HRG, Komm. 8. Aufl. 2003, § 41 Rn. 6; OVG Bremen, Beschluß vom 26. November 1997 - OVG 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212]; beide BT-Drs.
- OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98 Förderung der politischen Bildung muss sich zumal jeglicher Propaganda, gar Agitation enthalten (…vgl. Krüger, a.a.O., S. 592; auch OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - OVG 1 B 120.97 - Amtl.Umdr. S. 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".