Rechtsprechung
| VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1205/15.R |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe; Beförderung, …
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1205/15
Entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin setzt sich der Senat damit auch nicht in Widerspruch zu seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 28. März 2006 - 1 UE 981/05 -, juris ).Soweit sich die Antragstellerin auf den Beschluss vom 28. März 2006 - 1 UE 981/05 -, juris , Rdnr. 35 f., bezieht, ergibt sich aus dieser Entscheidung lediglich, dass ein aktueller Leistungsvergleich voraussetzt, dass die zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1205/15
Auch dient die Dokumentation der maßgeblichen Auswahlerwägungen der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2007 -2 BvR 206/07 -, juris , Rdnr. 20 f.). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1205/15
Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet, dass das Gericht die Beteiligten umfassend über den Verfahrensstoff informiert (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984 - 1 BvR 29/84 -, BVerfGE 67, 154, 155), dass die Beteiligten die hinreichende Möglichkeit haben, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 144 ff.) und dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht prüft und berücksichtigt (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984 - 1 BvR 29/84 -, BVerfGE 86, 133, 146).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1205/15
Dabei schützt Art. 103 Abs. 1 GG wiederum nicht davor, dass das Gericht Vorbringen aus Gründen des formellen oder des materiellen Rechts unberücksichtigt lässt, etwa weil es unerheblich ist (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216). - VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 773/14
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1205/15
Der Senat hat hierbei in seinem Beschluss vom 10. Juni 2015 ebenso wie in dem vorangegangenen Beschluss in dem Parallelverfahren 1 B 773/14 vom 2. Oktober 2014 den Sachverhalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht dahingehend gewürdigt, dass der Präsident des Bundessozialgerichts mündliche Beurteilungsbeiträge eingeholt hat und auf dieser Grundlage dienstliche Beurteilungen, die den gesamten Zeitraum der dienstlichen Verwendung der Antragstellerin und der übrigen Bewerber erfasst hat, erstellt hat. - BVerfG, 05.06.1984 - 1 BvR 29/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und rerchtliches Gehör des Prozeßgegners
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1205/15
Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet, dass das Gericht die Beteiligten umfassend über den Verfahrensstoff informiert (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984 - 1 BvR 29/84 -, BVerfGE 67, 154, 155), dass die Beteiligten die hinreichende Möglichkeit haben, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 144 ff.) und dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht prüft und berücksichtigt (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984 - 1 BvR 29/84 -, BVerfGE 86, 133, 146).
- BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um …
die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juli 2015 - 1 B 1204/15.R und 1 B 1205/15.R -,.Die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juli 2015 - 1 B 1204/15.R und 1 B 1205/15.R - werden gegenstandslos.
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