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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1806
BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58 (https://dejure.org/1959,1806)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1959 - I B 121.58 (https://dejure.org/1959,1806)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1959 - I B 121.58 (https://dejure.org/1959,1806)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.10.1955 - I C 59.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58
    Daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung der Ausübung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht worden und bedarf daher keiner revisionsgerichtlichen Feststellung (Beschlüsse des Senatsvom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 - undvom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 -).
  • BVerwG, 13.04.1956 - I C 177.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58
    Daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung der Ausübung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht worden und bedarf daher keiner revisionsgerichtlichen Feststellung (Beschlüsse des Senatsvom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 - undvom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 -).
  • BVerwG, 17.01.1956 - I B 194.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58
    Daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung der Ausübung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht worden und bedarf daher keiner revisionsgerichtlichen Feststellung (Beschlüsse des Senatsvom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 - undvom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 -).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen …

    Der objektive Unrechtsgehalt eines Verbrechens ist stets so erheblich, daß eine derartige Straftat grundsätzlich für das Vorliegen einer schweren Verfehlung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 ZHKG spricht (vgl. Beschluß des Senatsvom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 -).

    Der Senat hat deshalb auch in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (Beschlüsse des Senats von11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 -, vom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 - undvom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 -).

  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64

    Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde - Ehrlosigkeit eines …

    Dabei hat er zugleich in jedem einzelnen Fall geprüft, ob besondere Umstände eine mildere Beurteilung zuließen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 - [DVBl. 1961, 629]; Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 98.62 - [BVerwGE 15, 282]).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68

    Erforderlichkeit eines zeitlich beschränkten Verbots der Berufsausübung nach § 42 …

    Der Senat hat dabei allerdings Ausnahmen zugelassen, wenn die Besonderheiten des Falles eine andere Beurteilung gestatteten (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG 1 B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 -[DVBl. 1961, 629]; BVerwGE 25, 201).
  • BVerwG, 06.08.1962 - I B 110.62

    Verurteilung wegen eines Sittlichkeitsverbrechens unter Annahme verminderter …

    Der Senat hat deshalb auch in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß den Verwaltungsbehörden die ihnen eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs auch dann zusteht, wenn der Strafrichter von dieser ihm nach § 42 1 StGB ebenfalls zustehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (Beschlüsse des Senats vom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 194.55 -, vom 13. April 1956 - BVerwG I C 177.53 - und vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 -).
  • BVerwG, 22.11.1960 - I C 88.58

    Entziehung einer Ermächtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde wegen begangener …

    Dem angefochtenen Urteil war auf jeden Fall insoweit zuzustimmen, daß der objektive Unrechtsgehalt eines Verbrechens nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB stets so erheblich ist, daß eine derartige Straftat grundsätzlich für das Vorliegen einer schweren Verfehlung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 ZHKG spricht (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 -).
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