Rechtsprechung
| BVerwG, 07.01.1986 - 1 B 123.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Wirkung der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Waffengesetz (WaffG)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83
Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1986 - 1 B 123.85
Hiernach begründet allein schon die Tatsache der Verurteilung - anders als die nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zu beurteilenden Tatsachen im Sinne von § 5 Abs. 1 WaffG - "in der Regel" den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit, so daß nach der Rechtsprechung des Senats die in dieser Vorschrift genannten Tatsachen die Annahme des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit rechtfertigen, sofern nicht - ausnahmsweise - besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall diese Annahme entkräften (Beschluß vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36; Beschluß vom 29. Juni 1984 - BVerwG 1 B 46.84 - m.w.N.). - BVerwG, 29.06.1984 - 1 B 46.84
Erforderlichkeit des Widerrufs der zuvor erteilten Waffenbesitzkarte vor …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1986 - 1 B 123.85
Hiernach begründet allein schon die Tatsache der Verurteilung - anders als die nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zu beurteilenden Tatsachen im Sinne von § 5 Abs. 1 WaffG - "in der Regel" den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit, so daß nach der Rechtsprechung des Senats die in dieser Vorschrift genannten Tatsachen die Annahme des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit rechtfertigen, sofern nicht - ausnahmsweise - besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall diese Annahme entkräften (Beschluß vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36; Beschluß vom 29. Juni 1984 - BVerwG 1 B 46.84 - m.w.N.).
- VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im …
Dem steht schon entgegen, dass ein Vorbescheid und eine Baugenehmigung (gemäß Art. 69 und Art. 71 Satz 2 BayBO) nur eine zeitlich befristete Geltungsdauer haben, sich die Wertsteigerung somit nur als eine vorübergehende erweisen kann (vgl. BVerwG vom 19.7.1985 - 1 B 123/85 - juris; a. A. VGH BW vom 19.1.2009 NVwZ-RR 2009, 455).Diese der Praktikabilität und der Gleichheit der Rechtsanwendung dienende Pauschalierung ist sachgerecht; sie macht das Prozessrisiko für die Betroffenen kalkulierbar (…vgl. BVerfG vom 24.8.1993 a.a.O.; vom 26.3.1999 NVwZ 1999, 1104; BVerwG vom 19.7.1985 a.a.O.; vom 28.8.1992 NVwZ-RR 1993, 108).
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