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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.1987 - 1 B 124.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5062
BVerwG, 07.10.1987 - 1 B 124.87 (https://dejure.org/1987,5062)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1987 - 1 B 124.87 (https://dejure.org/1987,5062)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 1 B 124.87 (https://dejure.org/1987,5062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmeerteilung für ein Schützenfest - Notwendigkeit der Prüfung der zu erwartenden Lärmbelästigung im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 755
  • NVwZ 1989, 755
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15

    Wein- und Volksfeste; Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes; …

    Allerdings ist nichts dafür ersichtlich, dass die durch den angefochtenen Bescheid vom 20. August 2015 im Zusammenspiel mit der Ausnahmegenehmigung für das Haardter Weinfest im Mai 2015 zugelassenen Immissionen von 70 dB(A) bis maximal 24 Uhr von solcher Intensität hätten sein können, dass mit Gesundheitsschäden (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz - GG -) bei den in der Nachbarschaft wohnenden Personen zu rechnen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - 1 B 124/87 -, NVwZ 1989, 755).

    Ohne näher darauf einzugehen, ob die Betriebszeit von seltenen Veranstaltungen, die - wie hier - mehr als zehnmal pro Kalenderjahr stattfinden, überhaupt über 24 Uhr hinaus für die Nachbarn zumutbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - 1 B 124/87 -, NVwZ 1989, 755 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 -, NVwZ 1988, 178 zu einem auf drei Tage beschränkten Schützenfest, bei dem die Veranstaltungszeit über 24 Uhr hinaus festgesetzt wurde; vgl. auch VG Gera, Urteil vom 12. Februar 2015 - 5 K 1399/12 Ge -, juris, wonach eine Verschiebung der Nachtzeit auf 1 Uhr in sehr seltenen Fällen wie z.B. beim Maibaumsetzen in Betracht kommt), führt die Ziffer 4.4.2 b) der 3. Freizeitlärm-Richtlinie hierzu aus, Überschreitungen eines Beurteilungspegels nachts von 55 dB(A) nach 24 Uhr sollten vermieden werden.

  • VG Aachen, 21.05.2010 - 6 L 198/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die …

    Rn. 32 vgl. OVG NRW, u.a. Urteil vom 23. Mai 1985 - 4 A 1645/84 -, NVwZ 1986, 64 (revisionsgerichtlich bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 03. März 1987 - 1 C 15.85 -, NVwZ 1987, 494), sowie Urteil vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 -, a.a.O. (revisionsgerichtlich bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 07. Oktober 1987 - 1 B 124.87 -, NVwZ 1989, 755), und Urteil vom 29. Juli 1983 - 4 A 1063/82 -, NVwZ 1984, 531.
  • VG Düsseldorf, 19.05.2023 - 3 L 1242/23
    Auch wenn grundsätzlich das Ende von Musikveranstaltungen im Einzelfall beispielsweise auch bei 0.30 oder 1.00 Uhr liegen kann (vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - 1 B 124/87 -, juris), lässt sich diese im Übrigen über 35 Jahre alte Entscheidung nicht ansatzweise anspruchsbegründend auf den vorliegenden Einzelfall übertragen.
  • VG Düsseldorf, 15.01.2002 - 3 K 3905/01

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Durchführung eines Schützenfestes auf …

    Dabei kann davon ausgegangen werden, dass selbst ohne entsprechende planungsrechtliche Grundlage auf einem von Wohnbebauung umgebenen Platz eine viertägige Veranstaltung zulässig ist, die im Durchschnitt nicht über 24.00 Uhr hinaus festgesetzt wird, bei einem Schützenfest, das sich auf drei Tage beschränkt, auch eine jeweils über 24.00 Uhr hinausreichende Veranstaltungszeit noch nicht beanstandet werden kann (vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 755 und OVG NRW, NVwZ 1988, 178).
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