Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.1983 - 1 B 126.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch ausländischer Kinder auf Schutz und Fürsorge in Deutschland - Eignung der Eltern zur Sorge für ihr Kind - Anspruch auf ein Zusammenleben mit Geschwistern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 14.09.1982 - 8 B 82.82
- BVerwG, 22.06.1983 - 1 B 126.82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
Auszug aus BVerwG, 22.06.1983 - 1 B 126.82
Daß mit der Aufnahme des Klägers in der Familie seines Bruders ein Pflegekindverhältnis begründet worden sein mag, das dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterliegt (BVerfGE 18, 97 [105]), kann daran nichts ändern.Auch soweit der Kläger sich auf BVerfGE 18, 97 (105 f.) bezieht, zeigt er eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Divergenz nicht auf.
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1983 - 1 B 126.82
Möglicherweise will der Kläger außerdem eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - (BVerwGE 42, 148 = NJW 1973, 2170) geltend machen (S. 6 der Beschwerdeschrift). - BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83
Anforderungen an den Nachzug eines minderjährigen Ausländers mit einer im …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1983 - 1 B 126.82
In jenem Fall kann ebenfalls aus Art. 6 Abs. 1 GG ein Anspruch auf Gewährung des Aufenthalts grundsätzlich nicht hergeleitet werden (Beschluß vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - NJW 1983, 1278 = DÖV 1983, 420).
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern - …
Allerdings - darin stimmt der Senat dem Berufungsgericht zu - wird das Gewicht, mit dem das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten eines Zusammenlebens des Klägers mit seinen Adoptiveltern in die Waagschale fällt, durch die Tatsache, daß der vom Kläger erstrebte Schutz dieser Familienbeziehung auf Kosten der ebenfalls durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Familieneinheit mit seinen Kindern geht, noch weiter gemindert (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 31. Januar 1974 - BVerwG 1 B 90.73 - DÖV 1974, 249; vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 44; vom 22. Juni 1983 - BVerwG 1 B 126.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 48).
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