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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,42790
BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24 (https://dejure.org/2024,42790)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2024 - 1 B 13.24 (https://dejure.org/2024,42790)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2024 - 1 B 13.24 (https://dejure.org/2024,42790)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24
    Auch wenn strafgerichtliche Feststellungen und Beurteilungen angesichts der unterschiedlichen Zielsetzungen von Straf- und Gefahrenabwehrrecht für die Ausländerbehörden und die Verwaltungsgerichte nicht rechtlich verbindlich sind (…vgl. zum Ausweisungsrecht BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19), kommt diesen indes regelmäßig ein erhebliches tatsächliches Gewicht und im Rahmen der eigenständig zu treffenden Gefahrenprognose eine erhebliche indizielle Bedeutung zu (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 21).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2…, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24
    Auch wenn strafgerichtliche Feststellungen und Beurteilungen angesichts der unterschiedlichen Zielsetzungen von Straf- und Gefahrenabwehrrecht für die Ausländerbehörden und die Verwaltungsgerichte nicht rechtlich verbindlich sind (vgl. zum Ausweisungsrecht BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19), kommt diesen indes regelmäßig ein erhebliches tatsächliches Gewicht und im Rahmen der eigenständig zu treffenden Gefahrenprognose eine erhebliche indizielle Bedeutung zu (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 21).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24
    Etwas anderes gilt nur, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3;… BVerwG, Beschlüsse vom 15. September 2011 - 5 B 23.11 - juris Rn. 9 …und vom 30. Juni 2015 - 5 B 43.14 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24
    Rn. 15 Sollte die Beschwerde insoweit - rechtsschutzfreundlich unterstellt - eine mangelhafte Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) rügen wollen, ist darauf hinzuweisen, dass, wenn ein im vorinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertretener Beteiligter dort keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (§ 86 Abs. 2 VwGO), die Aufklärungspflicht des Tatsachengerichts (§ 86 Abs. 1 VwGO) nur dann verletzt sein kann, wenn sich eine weitere Ermittlung durch die Vorinstanz - und zwar unter Zugrundelegung seiner materiell-rechtlichen Auffassung - aufgedrängt hätte (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 9 B 41.04 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18

    Anspruch auf Ergreifung von Lärmschutzmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24
    Eine Befassung mit dem Beteiligtenvorbringen kann daher insoweit unterbleiben, als es nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht darauf ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 7 B 16.18 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 15.09.2011 - 5 B 23.11

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Ablehnung der beantragten Einholung weiterer …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24
    Etwas anderes gilt nur, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschlüsse vom 15. September 2011 - 5 B 23.11 - juris Rn. 9 …und vom 30. Juni 2015 - 5 B 43.14 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17

    Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2…, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98

    Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung

  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 95.21

    Anforderungen an die Annahme einer asylverfahrensrechtlichen "starken Vermutung" …

  • BVerwG, 21.06.2023 - 1 B 48.22

    Verweigerung des Militärdienstes im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG bei …

  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer …

  • BVerwG, 30.06.2015 - 5 B 43.14

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens für den …

  • BVerwG, 26.01.2004 - 1 B 74.03

    Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen des § 47 Abs. 1 Nr. 1 des Ausländergesetzes …

  • BVerwG, 25.07.2018 - 4 BN 29.17

    Beurteilungsgrundlage für die Feststellung einer Verletzung rechtlichen Gehörs; …

  • BVerwG, 10.03.2020 - 1 B 15.20

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig …

  • BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90

    Bindung der Ausländerbehörde an strafrichterliche Prognoseentscheidungen - …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2025 - 12 S 2124/22

    Ausweisung; syrischer Staatsangehöriger; terroristische Vereinigung; Strafurteil; …

    Rn. 63 In der Rechtsprechung ist bislang geklärt, dass die Ausländerbehörde an die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zwar rechtlich nicht gebunden ist, diese Feststellungen ihrer Entscheidung aber in der Regel zugrunde legen darf; allenfalls in Sonderfällen kann anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.11.2024 - 1 A 1.23 -, juris Rn. 37; Beschlüsse vom 11.12.2024 - 1 B 13.24 -, juris Rn. 10; …und vom 24.02.1998 - 1 B 21.98 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.06.2004 - 11 S 1370/04 -, juris Rn. 6; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28.07.2005 - 24 ZB 05.1348 -, juris Rn. 15).

    Rn. 119 Soweit das Bundesverwaltungsgericht bei straftatbezogenen, auch auf generalpräventive Gründe gestützten Ausweisungen die Feststellung verlangt, dass diese Straftaten besonders schwer wiegen und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran bestehe, über die verhängte strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, Beschluss vom 11.12.2024 - 1 B 13.24 -, juris Rn. 7) - diese Voraussetzung stammt ursprünglich aus der entsprechenden gesetzlichen Vorgabe zum besonderen Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Satz 1 AuslG 1990 -, ist die Anforderung, dass das inkriminierte Verhalten besonders schwer wiegen muss, bei der Erfüllung des nicht zwingend straftatbezogenen Ausweisungsinteresses aus § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG angesichts des besonders hohen Gewichts der Schutzgüter der Norm jeweils erfüllt.

  • VG Gelsenkirchen, 31.07.2026 - 8 L 1043/26

    Rechtmäßige Ausweisung wegen Angriffs auf Polizeibeamte

    Rn. 20 Vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris, Rn. 15 und 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, BVerwGE 162, 349 = juris, Rn. 16 m. w. N. sowie Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 B 13.24 -, juris, Rn. 6 m. w. N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2025 - 11 B 2.22

    Ausweisung eines türkischer Arbeitnehmer - Beschäftigungsunterbrechung wegen …

    Eine generalpräventiv motivierte Ausweisung ist hingegen ausgeschlossen, wenn der Sachverhalt Besonderheiten, insbesondere derart singuläre Züge aufweist, dass eine angemessene generalpräventive Wirkung der Ausweisung nicht zu erwarten ist bzw. ein Bedürfnis für ein generalpräventives Einschreiten nicht besteht (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 B 13/24 - juris Rn. 6 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2026 - 19 ZB 25.306

    Verlustfeststellung, Besonders schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung, …

    Rn. 9 1.3.1 Im Verfahren der Anfechtungsklage gegen eine Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizügG/EU haben die Verwaltungsgerichte eine eigenständige Gefahrenprognose - bezogen auf den jeweils maßgeblichen Zeitpunkt - zu treffen (stRspr., z.B. BVerwG, B.v. 11.12.2024 - 1 B 13.24 - juris Rn. 10;… B.v. 21.2.2023 - 1 B 76.22 - juris Rn. 11; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.03.2025 - 19 ZB 23.1081

    Ausweisung, Wiederholungsgefahr, Vermögensstraftaten, Betäubungsmittel- Alkohol- …

    Vielmehr ergeben sich auch im für die Gefahrenprognose maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz bzw. der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2024 -1 B 13.24 - juris Rn. 10) - mithin im Zeitpunkt der Entscheidung über den Berufungszulassungsantrag - insbesondere auch aus dem Verlauf des Maßregelvollzugs noch keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein Entfallen der Wiederholungsgefahr:.
  • VG Gelsenkirchen, 17.06.2026 - 8 L 455/26

    Eilantrag gegen Ausweisung abgelehnt

    Rn. 50 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, juris, Rn. 16, m. w. N. und Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 B 13.24 -, juris, Rn. 6 m. w. N.
  • VGH Bayern, 26.01.2026 - 10 CE 25.2440

    Einstweiliger Rechtsschutz (Beschwerde), fortbestehende Wiederholungsgefahr …

    Gerechtfertigt werden kann eine unterschiedliche Prognose beispielsweise dann, wenn der Ausländerbehörde oder dem Verwaltungsgericht umfassenderes Tatsachenmaterial zur Verfügung steht, das genügend zuverlässig eine andere Einschätzung der Wiederholungsgefahr erlaubt (…stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 18.4.2024 - 2 BvR 29/24 - juris Rn. 23; BVerwG, B.v. 11.12.2024 - 1 B 13.24 - juris Rn. 10;… U.v. 28.11.2024 - 1 A 1.23 - juris Rn. 37;… BayVGH, B.v. 21.5.2025 - 10 ZB 24.1988 - juris Rn. 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2026 - 4 LZ 287/25

    Gehörsverstoßwegen wegen fehlerhafter Sachverhalts- und Beweiswürdigung in …

    Ausnahmsweise kann ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) aber dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Würdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 B 13.24 - juris Rn. 9).
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