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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22051
OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16 (https://dejure.org/2016,22051)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 (https://dejure.org/2016,22051)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - 1 B 131/16 (https://dejure.org/2016,22051)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 31a StVZO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, Art 3 Abs 1 GG
    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage; Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage und Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Begründung; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung; Ermittlungsmaßnahmen; Zwei-Wochen-Frist; Dauer der Fahrtenbuchauflage; Verhältnismäßigkeit; Gewicht des Verkehrsverstoßes; Mitwirkung

  • rechtsportal.de

    StVZO § 31a Abs. 1 S. 1; VwGO § 114 S. 2
    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage; Ermessen der Behörde hinsichtlich Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kriterien für die Festlegung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage; Ermessen der Behörde hinsichtlich Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16
    Rn. 30 BVerwG, Urteil vom 17.5.1995 - 11 C 12/94 -, Juris, Rdnr. 11.
  • VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04

    Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben

    Auszug aus OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16
    Rn. 21 BVerwG, Beschluss vom 14.5.1997, wie vor, Rdnr. 5; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.3.2011, wie vor, und vom 25.5.2007 - 1 B 121/07 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - Juris, Rdnr. 18, und vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607 -, Juris, Rdnr. 21; Hessischer VGH, Urteil vom 22.3.2005 - 2 UE 582/04 -, Juris, Rdnr. 24.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16
    Rn. 14 BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Juris, Rdnr. 7.
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16
    Rn. 10 BVerwG, Beschluss vom 9.9.1999 - 3 B 94/99 -, Juris, Rdnr. 2.
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16
    Rn. 21 BVerwG, Beschluss vom 14.5.1997, wie vor, Rdnr. 5; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.3.2011, wie vor, und vom 25.5.2007 - 1 B 121/07 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - Juris, Rdnr. 18, und vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607 -, Juris, Rdnr. 21; Hessischer VGH, Urteil vom 22.3.2005 - 2 UE 582/04 -, Juris, Rdnr. 24.
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16
    Rn. 16 BVerwG, Beschluss vom 14.5.1997 - 3 B 28/97 -, Juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.3.2011 - 1 B 197/11 - und vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16
    Rn. 32 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.1.2016 - 8 A 1030/15 -, Juris, Rdnr. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 -, Juris, Rdnr. 31; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 1408/01 -, Juris, Rdnr. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1030/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß; …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16
    Rn. 32 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.1.2016 - 8 A 1030/15 -, Juris, Rdnr. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 -, Juris, Rdnr. 31; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 1408/01 -, Juris, Rdnr. 7.
  • OVG Saarland, 25.05.2007 - 1 B 121/07

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16
    Rn. 21 BVerwG, Beschluss vom 14.5.1997, wie vor, Rdnr. 5; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.3.2011, wie vor, und vom 25.5.2007 - 1 B 121/07 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - Juris, Rdnr. 18, und vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607 -, Juris, Rdnr. 21; Hessischer VGH, Urteil vom 22.3.2005 - 2 UE 582/04 -, Juris, Rdnr. 24.
  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16
    Rn. 32 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.1.2016 - 8 A 1030/15 -, Juris, Rdnr. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 -, Juris, Rdnr. 31; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 1408/01 -, Juris, Rdnr. 7.
  • VGH Bayern, 10.10.2006 - 11 CS 06.607
  • OVG Saarland, 07.05.2008 - 1 B 187/08

    Fahrtenbuchauflage; Begründung des Sofortvollzugs; zumutbarer Ermittlungsaufwand

  • OVG Saarland, 17.11.2009 - 1 B 466/09
  • OVG Saarland, 29.04.2026 - 1 B 32/26

    Fahrtenbuchauflage von neun Monaten; Begründung des Sofortvollzugs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats[z.B. Senatsbeschl. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - Rn. 5 ff, juris, und v. 18.12.2025 - 1 B 151/25 - Rn. 17, juris][z.B. Senatsbeschl. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - Rn. 5 ff, juris, und v. 18.12.2025 - 1 B 151/25 - Rn. 17, juris] sind an die Begründung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage keine überhöhten Anforderungen zu stellen.

    Rn. 11 Ob die Zeitspanne, für die ein Fahrtenbuch zu führen ist, mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang steht, ist mit Blick auf den Anlass der Anordnung und den mit ihr verfolgten gefahrenabwehrrechtlichen Zweck unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.[Senatsbeschl. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - Rn. 29 ff., juris m.w.N.][Senatsbeschl. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - Rn. 29 ff., juris m.w.N.] Dabei ist das Gewicht des unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstoßes zu berücksichtigen, wobei die Behörde auf die Bewertungen abstellen darf, die in den einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften sowie im Punktsystem der Anlage 13 zu § 40 FeV zum Ausdruck gebracht worden sind.[BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13/14 - Rn. 21, juris][BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13/14 - Rn. 21, juris] Neben dem Gewicht des festgestellten Übertritts kann in die Ermessensentscheidung einfließen, ob ein erstmaliger Verkehrsverstoß oder ein Wiederholungsfall vorliegt.

    17/12636 v. 6.3.2013, S. 38] Vor diesem Hintergrund stellt sich die angefochtene Fahrtenbuchauflage hinsichtlich ihrer Dauer erkennbar als verhältnismäßiger Ausdruck der staatlichen Schutzpflicht für das Wohl und Wehe der anderen Verkehrsteilnehmer dar, zumal sich die damit einhergehende administrative Belastung des Antragstellers in Grenzen hält.[siehe etwa auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.1.2016 - 8 A 1030/15 - juris, dort zu einer Fahrtenbuchauflage von zwölf Monaten bei einer ebenfalls mit einem Punkt bewerteten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h; die Angemessenheit einer Fahrtenbuchauflage von zwölf Monaten bei einer mit einem Punkt bewerteten und erstmalig begangenen Ordnungswidrigkeit bekräftigend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.3.2018 - 8 B 233/18 - Rn. 7, juris][siehe etwa auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.1.2016 - 8 A 1030/15 - juris, dort zu einer Fahrtenbuchauflage von zwölf Monaten bei einer ebenfalls mit einem Punkt bewerteten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h; die Angemessenheit einer Fahrtenbuchauflage von zwölf Monaten bei einer mit einem Punkt bewerteten und erstmalig begangenen Ordnungswidrigkeit bekräftigend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.3.2018 - 8 B 233/18 - Rn. 7, juris] Das gilt umso mehr, wenn man in den Blick nimmt, dass der Antragsteller es unterlassen hat, an der Feststellung des Fahrzeugführers mitzuwirken,[vgl. Senatsbeschl. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - Rn. 33, juris][vgl. Senatsbeschl. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - Rn. 33, juris] indem er den Fragebogen vom 13. August 2025 unbeantwortet ließ, sich anlässlich der polizeilichen Vorsprache an seinem Wohnsitz am 14. September 2025 auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berief und auch in der Folge nichts weiter zur Erhellung des Sachverhalt beigetragen hat.

  • VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Beweis für …

    Dementsprechend ist den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn die Begründung der Anordnung - wie vorliegend - erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - und vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)).

    Es ist namentlich ermessensgerecht, wenn je nach Schwere des Verkehrsverstoßes unterschiedliche lange Fahrtenbuchauflagen angeordnet werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris) Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit zwei Punkten bewehrt ist, ist eine Dauer von sechs Monaten (mehr als) gerechtfertigt;(vgl. dazu nur Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften); vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - (neun Monate Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) und vom 28.01.2019 - 5 L 1948/19 - (sechs Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit zwei Punkten bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)) zumindest verletzt die in Anbetracht der Schwere des Verkehrsverstoßes überaus milde Dauer der Fahrtenbuchauflage keine Rechte des Antragstellers.

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    Es ist namentlich ermessensgerecht, wenn je nach Schwere des Verkehrsverstoßes unterschiedliche lange Fahrtenbuchauflagen angeordnet werden.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris] Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit zwei Punkten und zwei Monaten Fahrverbot bewehrt ist, ist eine Dauer von sechs Monaten (mehr als) gerechtfertigt;[vgl. dazu nur Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften); vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - (neun Monate Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) und vom 28.01.2019 - 5 L 1948/19 - (sechs Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit zwei Punkten bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)][vgl. dazu nur Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften); vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - (neun Monate Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) und vom 28.01.2019 - 5 L 1948/19 - (sechs Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit zwei Punkten bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)] zumindest verletzt die in Anbetracht der Schwere des Verkehrsverstoßes überaus milde Dauer der Fahrtenbuchauflage keine Rechte des Klägers, auch wenn sich eine lediglich sechsmonatige Fahrtenbuchauflage nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an der Grenze zum sog. Untermaßverbot[vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14 -, juris, Rz. 26, m.w.N; vgl. auch Siegmund, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 31a StVZO, Rz. 130, m.w.N. (Stand: 16.10.2020)][vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14 -, juris, Rz. 26, m.w.N; vgl. auch Siegmund, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 31a StVZO, Rz. 130, m.w.N. (Stand: 16.10.2020)] bewegt, diese aber gerade noch nicht unterschreitet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches mit Anordnung der sofortigen …

    Erfordert die Zweckbestimmung einer Fahrtenbuchauflage somit im Regelfall zugleich deren sofortige Vollziehung, kann sich die Behörde bei der nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO erforderlichen Begründung darauf beschränken darzustellen, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung der Fahrtenbuchauflage weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 7; SächsOVG…, Beschluss vom 29. November 2016 - 3 B 144/16 - juris Rn. 5).
  • OVG Saarland, 18.12.2025 - 1 B 151/25

    Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage; Ermittlungstätigkeit zur …

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, entspricht es der Rechtsprechung des erkennenden Senats,[eingehend: Senatsbeschl. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - Rn. 5 ff, juris; ebenso z.B. Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.10.2022 - 11 CS 22.1897 - Rn. 11, juris][eingehend: Senatsbeschl. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - Rn. 5 ff, juris; ebenso z.B. Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.10.2022 - 11 CS 22.1897 - Rn. 11, juris] dass an die Begründung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind.

    Das gilt umso mehr, wenn man in den Blick nimmt, dass der Antragsteller es unterlassen hat, an der Feststellung des Fahrzeugführers mitzuwirken.[zu diesem Aspekt der Ermessensbetätigung: Senatsbeschl. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - Rn. 33, juris][zu diesem Aspekt der Ermessensbetätigung: Senatsbeschl. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - Rn. 33, juris] Einer näheren Begründung der Ermessensentscheidung bedurfte es - anders als die Beschwerde meint - nicht.

  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung …

    Dementsprechend ist den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn die Begründung der Anordnung - wie vorliegend - erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 - und vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)).

    Es ist namentlich ermessensgerecht, wenn je nach Schwere des Verkehrsverstoßes unterschiedliche lange Fahrtenbuchauflagen angeordnet werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris) Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 25 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit einem Punkt bewehrt ist, ist eine Dauer von neun Monaten gerechtfertigt.(vgl. dazu auch Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften)).

  • VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung - einstweiliger …

    Abgesehen davon, dass § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung normiert und es insoweit auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt (…stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.6.2022 - 11 CS 22.1009 - juris Rn. 11 m.w.N.), sind an den Inhalt der Begründung des Sofortvollzugs bei einer Fahrtenbuchauflage keine zu hohen Anforderungen zu stellen, weil hier eine typische Interessenlage vorliegt und das Vollzugsinteresse regelmäßig mit den die Maßnahme rechtfertigenden Gründen zusammenfällt (…vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9;… OVG LSA, B.v. 2.2.2020 - 3 M 16/20 - DAR 2020, 647 Rn. 2 ff.;… SächsOVG, B.v. 29.11.2016 - 3 B 144/16 - juris Rn. 2 ff.; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 5 ff.).

    Allerdings ist die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist unschädlich, wenn sie für die Nichtfeststellung des Fahrzeugführers nicht kausal ist, etwa weil die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (…vgl. etwa BayVGH, B. v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1187 - juris Rn. 11; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 20 f. m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage - …

    Dementsprechend ist den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn die Begründung der Anordnung - wie vorliegend - erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - und vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - und vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)].

    Es ist namentlich ermessensgerecht, wenn je nach Schwere des Verkehrsverstoßes unterschiedliche lange Fahrtenbuchauflagen angeordnet werden.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris] Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit zwei Punkten bewehrt ist, ist eine Dauer von zwölf Monaten (mehr als) gerechtfertigt;[vgl. dazu nur Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften); vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - (neun Monate Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) und vom 28.01.2019 - 5 L 1948/19 - (sechs Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit zwei Punkten bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)][vgl. dazu nur Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften); vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - (neun Monate Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) und vom 28.01.2019 - 5 L 1948/19 - (sechs Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit zwei Punkten bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)] zumindest verletzt die in Anbetracht der Schwere des Verkehrsverstoßes milde Dauer der Fahrtenbuchauflage keine Rechte des Antragstellers.

  • OVG Saarland, 24.08.2022 - 1 B 67/22

    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung des Halters an der Ermittlung des Fahrzeugführers; …

    Allerdings muss die Verfolgungsbehörde auch in solchen Fällen naheliegenden und mit wenig Aufwand durchführbaren Ansätzen zur Fahrerermittlung nachgehen und das Ergebnis ihrer Bemühungen dokumentieren.[st. Rspr., vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 22.7.2022 - 11 ZB 22.895 -, juris Rn. 14 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.7.2016 - 1 B 131/16 -, juris Rn. 13][st. Rspr., vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 22.7.2022 - 11 ZB 22.895 -, juris Rn. 14 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.7.2016 - 1 B 131/16 -, juris Rn. 13].
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil …

    Es ist namentlich ermessensgerecht, wenn je nach Schwere des Verkehrsverstoßes unterschiedlich lange Fahrtenbuchauflagen angeordnet werden.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris] Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 25 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit einem Punkt bewehrt ist, ist eine Dauer von neun Monaten gerechtfertigt.[vgl. dazu auch Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalbgeschlossener Ortschaften)][vgl. dazu auch Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalbgeschlossener Ortschaften)].
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 M 224/20

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift - Zuordnung zum Absender; Anordnung der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 8 E 561/22

    Festsetzung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bzgl. …

  • VG Düsseldorf, 21.12.2023 - 6 K 939/23

    Fahrtenbuchanordnung, Firmenfahrzeug, Mitwirkungspflichten des Halters, …

  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 20.05.2025 - 11 CS 25.240

    Sofortvollzug der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen erheblicher …

  • VG Düsseldorf, 27.09.2024 - 14 K 9136/23
  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang …

  • VG Aachen, 21.11.2024 - 10 L 792/24

    Fahrtenbuch; Fuhrpark; Fahrzeugpool; Ermessensausübung; mehrere Fahrzeuge; alle …

  • VG Saarlouis, 11.11.2020 - 5 K 715/20

    Anordnung eines Fahrtenbuches bei fehlender Mitwirkung

  • VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 1019/23

    Fahrtenbuchauflage; 12 Monate; Geschwindigkeitsüberschreitung; Messgerät; …

  • VG Hamburg, 05.09.2024 - 5 E 3769/24

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage; Anforderungen an …

  • VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17

    Unterlassene Anhörung; fortwährende Aufbewahrungsfrist; Aufbewahrungsfrist; …

  • VG Aachen, 19.12.2024 - 10 L 1031/24

    Fahrtenbuchauflage; Motorrad; 24 Monate; Unmöglichkeit; Fahrerermittlung; …

  • VG Aachen, 29.11.2024 - 10 L 947/24

    Fahrtenbuch; 15 Monate; Aussageverweigerungsrecht

  • VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061

    Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers vor Anordnung einer …

  • VG Aachen, 19.12.2024 - 10 L 951/24

    Fahrtenbuchauflage; 24 Monate; Wiederholungsfall; Verhältnismäßigkeit; …

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