Rechtsprechung
| BVerwG, 04.03.2005 - 1 B 131.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Gerichtliche Aufklärungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 24.06.2004 - 3 UE 1317/04
- BVerwG, 04.03.2005 - 1 B 131.04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2005 - 1 B 131.04
Die behauptete Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2002 - BVerwG 1 C 15.01 - (BVerwGE 116, 123) ist mit der Gegenüberstellung von Zitaten nicht ausreichend dargetan.Das Urteil des erkennenden Senats vom 14. März 2002, a.a.O., enthält auch nicht den von der Beschwerde unterstellten (Beschwerdebegründung S. 7 Abs. 1) Rechtssatz, dass "in Fällen ohne mündliche Verhandlung in erster Instanz zwingend eine mündliche Verhandlung in zweiter Instanz stattzufinden" habe (vgl. dagegen ausdrücklich zur Zulässigkeit einer Entscheidung nach § 130 a VwGO nach Verzicht auf mündliche Verhandlung in erster Instanz das Urteil vom 14. März 2002, a.a.O., BVerwGE 116, 123 m.w.N.).
Weder hieraus noch aus der auch in diesem Zusammenhang von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2002, a.a.O., lässt sich eine unbedingte Pflicht des Berufungsgerichts zu einer Anhörung der Kläger in einer mündlichen Berufungsverhandlung - und damit ein Verbot der Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 130 a VwGO - entnehmen.
- BVerwG, 06.04.2004 - 1 B 23.04
Rechtfertigung einer Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 53 Abs. 6 …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2005 - 1 B 131.04
Die Beschwerde kann sich für ihre Ansicht, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem zweiten Berufungsverfahren seine Pflicht zur Aufklärung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO verletzt habe, nicht auf die hierfür zitierten Ausführungen in dem zurückverweisenden Beschluss des Senats vom 6. April 2004 - BVerwG 1 B 23.04 - berufen.
- BVerwG, 08.08.2007 - 10 B 74.07
Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung, …
Einen generellen Anspruch auf eine persönliche Anhörung anwaltlich vertretener Kläger sieht die Prozessordnung entgegen der Ansicht der Beschwerde auch im Asylrechtsstreit nicht vor (Beschlüsse vom 4. Februar 2002 - BVerwG 1 B 313.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 31 und vom 4. März 2005 - BVerwG 1 B 131.04 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 71).
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