Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 29.07.2014 - 1 B 138/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SGB VIII § 24 Abs. 2 S. 1 SGB VIII § 24 Abs. 5 S. 2 SächsKitaG § 4 S. 2
Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Betreuungsleistung, Wunsch- und Wahlrecht, Betreuungsbedarf, Anhörungsrüge, Gehörsrüge - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vornahme einer Auswahl unter den Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vornahme einer Auswahl unter den Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 07.07.2014 - 5 L 435/14
- OVG Sachsen, 29.07.2014 - 1 B 138/14
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 491
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Dresden, 30.04.2021 - 1 U 1695/20
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer behaupteten nicht rechtzeitige …
Die Frist des § 4 S. 2 SächsKitaG bezieht sich dabei nicht nur auf den Anspruch der Erziehungsberechtigten aus § 4 S. 1 SächsKitaG, eine Auswahl unter den Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen vorzunehmen (Wunsch- und Wahlrecht), sondern auch auf den Anspruch des Kindes - hier: auf einen Kindergartenplatz gemäß § 3 Abs. 1 SächsKitaG, § 24 Abs. 3 S.1 SGB VIII (vgl. dazu Sächs. OVG, Beschl. v. 09.09.2014, Az: 1 D 71/14, juris, Rn 7) - als auch auf einen Betreuungsplatz nach § 24 Abs. 2 S. 1 SGB VIII (…Sächs. OVG, Beschl. v. 25.07.2014, Az: 1 B 122/14, juris, Rn. 6; Sächs. OVG, Beschl. v. 29.07.2014, Az: 1 B 138/14, juris, Rn. 5;… Sächs. OVG, Beschl. v. 23.06.2014, Az: 1 B 89/14, juris, Rn. 6).Die Ausnahmeregelung von der 6 Monatsfrist muss daher auf atypische Ausnahmefälle begrenzt sein (vgl. dazu Sächs. OVG, Beschl. v. 29.07.2014, Az: 1 B 138/14, juris, Rn. 8).
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 142-IV-15 Die von der Beschwerdeführerin angegriffene, die gerichtliche Prognose der hinreichenden Erfolgsaussichten tragende Annahme einer Sechs-Monats-Regelfrist auch für die Bedarfsanmeldung entspricht der Auslegung, die das Landesrecht durch das Oberverwaltungsgericht gefunden hat (SächsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 - juris; Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
- OVG Sachsen, 14.06.2017 - 4 B 138/17
SGB VIII § 5 Abs. 1 Satz 1; SGB VIII § 86 Abs. 1 Satz 1; SGB VIII § 86c Abs. 1
Soweit die Antragsteller zu 1. und zu 2. als seine Erziehungsberechtigten gemäß § 4 Satz 1 SächsKitaG im Rahmen der verfügbaren Plätze entscheiden können, in welcher Kindertageseinrichtung innerhalb oder außerhalb ihrer Gemeinde er betreut werden soll, handelt es sich nicht um einen eigenen Anspruch der Erziehungsberechtigten (missverständlich: SächsOVG, Beschl. v. 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 9. September 2014 - 1 D 71/14 -, juris Rn. 7).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15 Die von der Beschwerdeführerin darüber hinaus angegriffene, hinsichtlich der Klageanträge zu 4 und 5 die gerichtliche Prognose der Erfolgsaussichten tragende Annahme einer Sechs-Monats-Frist auch für die Bedarfsanmeldung entspricht der Auslegung, die das Landesrecht durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht gefunden hat (SächsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 - juris; Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
- VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 85-IV-15 Die von der Beschwerdeführerin angegriffene, die gerichtliche Prognose der Erfolgsaussichten tragende Annahme einer Sechs-Monats-Frist auch für die Bedarfsanmeldung entspricht der Auslegung, die das Landesrecht durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht gefunden hat (SächsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 - juris; Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
- OVG Sachsen, 23.02.2016 - 1 B 38/16
Kinderbetreuungsplatz; Regelfrist; Anmeldetermin; Bedarfsplanung; doppelte …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 -, juris Rn. 6;… Beschl. v. 9. September 2014 - 1 D 71/14 -, juris Rn. 7) bestimmt § 4 Satz 2 SächsKitaG im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen für das sächsische Landesrecht gemäß § 24 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII eine Frist, so dass ein Betreuungsbedarf in der Regel sechs Monate vorher anzumelden ist, um den Einrichtungen, den Wohnortgemeinden sowie den in der Vorschrift nicht ausdrücklich genannten Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, die gemäß § 8 Abs. 1 SächsKitaG für die Bedarfsplanung und dafür zuständig sind, dass in ihrem Gebiet die erforderlichen Plätze bedarfsgerecht zur Verfügung stehen, einen zeitlichen Vorlauf im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Aufgaben zu gewährleisten. - VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 35-IV-15 Die von der Beschwerdeführerin angegriffene, die gerichtliche Prognose der Erfolgsaussichten tragende Annahme einer Sechs-Monats-Frist auch für die Bedarfsanmeldung entspricht der Auslegung, die das Landesrecht durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht gefunden hat (SächsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 - juris; Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
- VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 89-IV-15 Die von der Beschwerdeführerin angegriffene, die gerichtliche Prognose der Erfolgsaussichten tragende Annahme einer Sechs-Monats-Frist auch für die Bedarfsanmeldung entspricht der Auslegung, die das Landesrecht durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht gefunden hat (SächsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 - juris; Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
- VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 59-IV-15 Die vom Beschwerdeführer angegriffene, die gerichtliche Prognose der Erfolgsaussichten tragende Annahme einer Sechs-Monats-Frist auch für die Bedarfsanmeldung entspricht der Auslegung, die das Landesrecht durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht gefunden hat (SächsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 - juris; Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 130-IV-15 Die von dem Beschwerdeführer angegriffene, die gerichtliche Prognose der Erfolgsaussichten tragende Annahme einer Regelfrist von sechs Monaten auch für die Bedarfsanmeldung entspricht der Auslegung, die das Landesrecht durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht gefunden hat (SächsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 - juris; Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
- VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 58-IV-15
- VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 84-IV-15
- VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 36-IV-15
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 14.10.2014 - 1 B 138/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG; § 65 Abs 3 Nr 4 StVG
Fahreignungs-Bewertungssystem; Punkte; Punktesystem; Umrechnung; Umstellung; Zuwiderhandlung - verkehrslexikon.de
Umrechnung der alten Punktestände in Punktestände nach dem am 01.05.2014 in Kraft getretenen neuen Fahreignungsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Bremen, 22.07.2015 - 5 V 241/15
Fahrerlaubnisentzug bei 8 oder mehr Punkten
Sofern in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG unterschiedlich beurteilt wird, wird dem im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens weiter nachzugehen sein (vgl. für die Verfassungsmäßigkeit der Norm OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 02.06.2015 - OVG 1 S 90.14; VG Düsseldorf, B. v. 15.05.2015 - 6 L 1462/15; VG Göttingen, B. v. 14.10.2014 - 1 B 138/14; mit Bedenken VGH Bad.
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