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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.03.2005

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21023
OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05 (https://dejure.org/2007,21023)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2007 - 1 B 14.05 (https://dejure.org/2007,21023)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 1 B 14.05 (https://dejure.org/2007,21023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GewO § 35 Abs. 1; ; GewO § 14 Abs. 1; ; HandwO a. F. § 1 Abs. 1; ; HandwO a. F. § 7 Abs. 1; ; HandwO a. F. § 7 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewerbetreibendeneigenschaft eines Handwerksmeisters und Gesellschafters einer GbR unter Berücksichtigung von § 7 Abs. 4 S. 2 Handwerksordnung a.F. (HandwO a.F.); Rechtmäßiger Adressat einer gewerberechtlichen Untersagungsverfügung; Unzuverlässigkeit im gewerberechtlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80

    Gewerberecht - Untersagung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist bei solchen Vorkommnissen schon dann als erforderlich zu erachten, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe oder andere Tätigkeitsformen in Zukunft ausübt (vgl. zu diesem Prognosemaßstab BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9 [11] und vom 16. März 1982 - 1 C 124.80 -, GewArch 1982, 303).

    Der Ausschluss eines Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr, der sich gewerbeübergreifend als unzuverlässig erwiesen hat, steht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 GG im Einklang (BVerwG, Urteil vom 16. März 1982, a.a.O. [304]).

    Die Wahrscheinlichkeit hierfür folgt insbesondere daraus, dass an einer gewerblichen Tätigkeit insbesondere trotz fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit festgehalten wird, anstatt sie zur Vermeidung einer weiteren Gläubigergefährdung unverzüglich einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1982, a.a.O. [303]; OVG Münster, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 A 4559/99 -, GewArch 2000, 387 [388]).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
    Auf die Ursachen, die zur Überschuldung und der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit geführt haben, kommt es nicht an (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, a.a.O. [4]).

    Diesen Gefahren kann nur durch die völlige Untersagung der Gewerbeausübung begegnet werden, ohne dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, a.a.O. [5]).

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist bei solchen Vorkommnissen schon dann als erforderlich zu erachten, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe oder andere Tätigkeitsformen in Zukunft ausübt (vgl. zu diesem Prognosemaßstab BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9 [11] und vom 16. März 1982 - 1 C 124.80 -, GewArch 1982, 303).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (st. Rspr. des BVerwG seit Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 [2]), hier also der Zeitpunkt des Erlasses der Gewerbeuntersagungsverfügung.

    Unzuverlässig im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist derjenige, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß, d.h. im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften betreiben wird (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 [2]).

  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
    Der eigentliche Sinn der rechtlichen Erfassung des Strohmannverhältnisses liegt darin, den Hintermann in den gewerberechtlichen Ordnungsrahmen einzubeziehen, ohne den Strohmann daraus zu entlassen (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2003 - 6 C 10.03 -, NVwZ 2004, 103 [104]; Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 3.81 -, BVerwGE 65, 12 [13]).

    Der Gewerbeanzeige kommt immerhin die Bedeutung eines Indizes für die Gewerbeausübung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2003, a.a.O. [103]).

  • VGH Bayern, 05.08.2004 - 22 ZB 04.1853

    Auswirkungen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine nach außen auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne den Status einer juristischen Person innezuhaben, Rechts- und Parteifähigkeit besitzt, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 -, NJW 2001, 1056 ff.), hat an dieser gewerberechtlichen Betrachtung nichts geändert (vgl. VGH München, Beschluss vom 5. August 2004 - 22 ZB 04.1853 -, GewArch 2004, 479 [480]).

    Die in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich beantwortete Frage, ob sämtliche Gesellschafter (…so insbesondere Heß in Friauf [Hrsg.], a.a.O., Rn. 41) oder nur diejenigen, die geschäftsführungsbefugt sind (vgl. VGH München, Beschluss vom 5. August 2004, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 14. Januar 1991 - 8 UE 2648/89 -, juris;… Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: Januar 2007, § 14 Rn. 55), oder auch diejenigen, die rein tatsächlich maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben (…Odenthal, a.a.O. [209]), als Gewerbetreibende anzusehen sind oder ob es hierfür bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohnehin auf die Verhältnisse des Einzelfalles ankommt, weil sich die aufgeworfene Frage wegen der von Gesetzes wegen kaum begrenzten individuellen Gestaltungsmöglichkeiten nicht allgemein beantworten lasse (VGH München, Urteil vom 26. November 1991 - 22 B 90.440 -, GewArch 1992, 181 [182]), muss der Senat nicht abschließend entscheiden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1999 - 4 A 4559/99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
    Die Wahrscheinlichkeit hierfür folgt insbesondere daraus, dass an einer gewerblichen Tätigkeit insbesondere trotz fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit festgehalten wird, anstatt sie zur Vermeidung einer weiteren Gläubigergefährdung unverzüglich einzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. März 1982, a.a.O. [303]; OVG Münster, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 A 4559/99 -, GewArch 2000, 387 [388]).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine nach außen auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne den Status einer juristischen Person innezuhaben, Rechts- und Parteifähigkeit besitzt, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 -, NJW 2001, 1056 ff.), hat an dieser gewerberechtlichen Betrachtung nichts geändert (vgl. VGH München, Beschluss vom 5. August 2004 - 22 ZB 04.1853 -, GewArch 2004, 479 [480]).
  • BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 50.88

    Handwerksbetrieb - Betriebsleiter - Fachlich technische Leitung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
    Dies setzt voraus, dass der Handwerksmeister aufgrund seiner vertraglichen Stellung in der Personengesellschaft rechtlich in der Lage ist, den gesetzlich geforderten bestimmenden Einfluss auf den handwerklichen Betrieb zu nehmen und dass er die ihm eingeräumte rechtliche Position tatsächlich ausfüllen kann und ausfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1991 - 1 C 50.88 -, BVerwGE 88, 122 [124 f.]; Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 B 136.97 -, GewArch 1997, 481 [482]; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. August 1994 - 8 L 1990/94 -, GewArch 1995, 74 [75]).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Adressat

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
    Der eigentliche Sinn der rechtlichen Erfassung des Strohmannverhältnisses liegt darin, den Hintermann in den gewerberechtlichen Ordnungsrahmen einzubeziehen, ohne den Strohmann daraus zu entlassen (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2003 - 6 C 10.03 -, NVwZ 2004, 103 [104]; Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 3.81 -, BVerwGE 65, 12 [13]).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
    Ebenso wenig ist auch bei einem Treuhandverhältnis, bei dem der Treuhänder nach außen hin eine im Innenverhältnis gebundene Rechtsstellung innehat, nicht das Merkmal des Betreibens des Gewerbes auf eigene Rechnung im wirtschaftlichen Sinne entscheidend, weil nach außen hin der Treuhänder tätig wird, der im Interesse der Allgemeinheit gewerberechtlich erfasst werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 B 162.92 -, GewArch 1993, 156 [157]).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2322/93

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - Betriebsfortführung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1996 - 4 A 1819/95

    Gewerberecht: Umfang der Gewerbeuntersagung bei wirtschaftlicher …

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 B 136.97

    Gewerberecht - Handwerk, Anforderungen an den Leiter eines handwerklichen …

  • OLG Hamm, 10.11.1999 - 8 U 31/99

    Gründung einer Gesellschaft zum Zwecke der Zurverfügungstellung eines …

  • VGH Hessen, 14.01.1991 - 8 UE 2648/89

    Gewerbeuntersagung gegenüber einer KG - Zustellung des Bescheides an dem …

  • OVG Niedersachsen, 30.08.1994 - 8 L 1990/94

    Betriebsleiterfunktion; Arbeitseinsatz; Vergütung; Ausgewogenes Verhältnis; …

  • VGH Hessen, 28.09.1992 - 8 UE 916/90

    Zur Gewerbeuntersagung; hier: GmbH; Eröffnung des Konkurses während des …

  • LAG Niedersachsen, 23.10.2001 - 13 Sa 553/01

    Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages

  • VGH Bayern, 26.11.1991 - 22 B 90.440
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 1 N 66.14

    Leitung von 25 Friseurbetrieben; Unzuverlässigkeit bei Anwesenheitszeiten eines …

    Der Beklagte wie auch das Verwaltungsgericht sind vielmehr zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger im Zusammenwirken mit seinen diversen Mitgesellschaftern (vgl. zur Eigenschaft eines Strohmannes als Gewerbetreibender: Senatsurteil vom 26. Juni 2007 - OVG 1 B 14.05 -, juris Rn. 19 ff.) die handwerksrechtliche Vorgabe, wonach die rechtmäßige Ausübung einer selbständigen Friseurtätigkeit regelmäßig das Bestehen einer Meisterprüfung voraussetzt (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a HwO), vorsätzlich und systematisch umgangen und sich dadurch gewerberechtlich als unzuverlässig erwiesen habe.

    Insgesamt muss seine Tätigkeit so angelegt sein, dass sie die handwerkliche Güte der Arbeiten gewährleistet (vgl. grundlegend BVerwG…, Urteil vom 16. April 1991 - BVerwG 1 C 50.88 -, BVerwGE 88, 122, juris Rn. 11 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 26. Juni 2007, a.a.O., juris Rn. 20).

    Für eine solche Position wird jedoch - neben der fachlich-technischen Leitung des von der Gesellschaft betriebenen Handwerks - auch verlangt, dass er im Gesellschaftsvertrag nicht von der Haftung für Verluste freigestellt sein darf (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 2007, a.a.O., juris Rn. 20 f.).

    Denn auch diese Umstände sprechen für eine gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit des Klägers (vgl. auch hierzu Senatsurteil vom 26. Juni 2007, a.a.O., juris Rn. 23 ff. ).

    Rn. 26 Die hier allein streitentscheidende Frage, ob der Kläger zeitlich und räumlich in der Lage ist, den erforderlichen bestimmenden Einfluss auf den fachlich-technischen Ablauf von 25 Friseurbetrieben zu nehmen, ist nur anhand der konkreten Umstände des vorliegenden Einzelfalls zu beantworten, insbesondere sind hierfür die Anforderungen des jeweils ausgeübten Gewerbes maßgeblich (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 1994, a.a.O., juris Rn. 22, …und vom 16. April 1991, a.a.O., juris Rn. 13; Senatsurteil vom 26. Juni 2007, a.a.O., juris Rn. 29; OVG Lüneburg…, Urteil vom 25. September 1992, a.a.O., juris Rn. 24 m.w.N., OVG Schleswig-Holstein, a.a.O., juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 10 S 1201/13

    BGB-Gesellschaft als Sammlerin von Abfällen; prozessuale Rechte der …

    Rn. 7 In der gewerberechtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nicht gewerbefähig ist und deshalb auch nicht Adressatin einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit sein kann (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.05.2012 - 6 S 998/11 - VBlBW 2012, 472; VG Neustadt, Beschluss vom 02.11.2012 - 4 L 862/12.NW - GewA 2013, 83; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.07.2008 - 7 LA 53/08 - NVwZ-RR 2009, 103; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2007 - OVG 1 B 14.05 - juris).
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   BVerwG, 02.03.2005 - 1 B 14.05   

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BVerwG, 02.03.2005 - 1 B 14.05 (https://dejure.org/2005,25605)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2005 - 1 B 14.05 (https://dejure.org/2005,25605)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2005 - 1 B 14.05 (https://dejure.org/2005,25605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention - …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2005 - 1 B 14.05
    Soweit die Beschwerde rügt, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - (BVerwGE 79, 143) ab, zeigt sie nicht - wie erforderlich - einen bestimmten Rechtssatz der Entscheidung des Berufungsgerichts auf, der zu einem ebensolchen Rechtssatz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch steht.
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