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| VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97
Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459
Rn. 33 "Zulässigerweise" errichtet ist aber nur ein Vorhaben, dessen Zulässigkeit überhaupt an bundesrechtlichem Bebauungsrecht zu messen war; denn es gibt keinen einleuchtenden Grund dafür, dass der Bundesgesetzgeber einen "erweiterten Bestandsschutz" sogar für solche Vorhaben hätte schaffen wollen, deren ursprüngliche Errichtung nicht an den bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war und bei denen deshalb nicht einmal die Einhaltung eines bauplanungsrechtlichen Mindeststandards gewährleistet ist (BVerwG, U.v. 8.10.1998, - 4 C 6.97 - NVwZ 1999, 297 = juris Rn. 18).Der Bauherr trägt in Konsequenz der damaligen Genehmigungsfreiheit selbst die Verantwortung für die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens, ohne dass unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes Anlass für die Einräumung eines "erweiterten Bestandsschutzes" bestünde (BVerwG, U.v. 8.10.1998, a.a.O.).
- BVerwG, 13.09.1988 - 4 B 155.88
Außenbereichsvorhaben; Erweiterung und Funktionsänderung eines Wochenendhauses; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459
Rn. 31 Die Vorschrift setzt ihrem Wortlaut nach zunächst das Vorhandensein eines "Wohngebäudes" voraus, weshalb sie auf Wochenendhäuser nicht anwendbar ist (BVerwG, B.v. 13.9.1988 - 4 B 155.88 - NVwZ-RR 1989, 173).Die Vorschrift ermöglicht hingegen weder eine Funktionsänderung von einem Wochenendhaus in ein zu Dauerwohnzwecken genutztes Wohngebäude noch war mit ihr beabsichtigt, die angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Ferienhauses zu ermöglichen (BVerwG, B.v. 13.9.1988 a.a.O.).
- VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800
Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das im Widerspruch zu materiellem …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459
Rn. 11 Mit Urteil vom 17. April 2013 (1 B 11.2800) wies der Verwaltungsgerichtshof die Berufung zurück.Auf die im aufgehobenen Urteil vom 17. April 2013 (a.a.O., Rn. 30: "Auch…") im Rahmen einer Hilfserwägung untersuchte Frage nach dem Vorliegen unwirtschaftlicher Erschließungsaufwendungen i.S.v. § 3 Abs. 2 BauRegVO infolge der Nutzungsänderung kommt es nicht an; diese Frage würde sich nur bei einer hier nicht vorliegenden Errichtung baulicher Anlagen stellen.
- BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00
Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459
Rn. 21 Unter den Begriff der Bebauung im Sinn von § 34 Abs. 1 BauGB fällt nicht jede beliebige bauliche Anlage, vielmehr fallen nur solche Bauwerke darunter, die für eine angemessene Fortentwicklung der bestehenden Bebauung maßstabsbildend sind (vgl. grundlegend: BVerwG, B.v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 - BauR 2000, 1310).In jedem Fall bedarf es einer umfassenden Bewertung aller konkreten Gegebenheiten, weil nicht von vornherein auszuschließen ist, dass ausnahmsweise auch solche Bauten am Bebauungszusammenhang teilnehmen können (BVerwG, B.v. 2.3.2000 a.a.O.).
- VGH Bayern, 22.04.1999 - 14 B 94.2590
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459
Vieles spricht allerdings dafür, dass das Sommerhäuschen baugenehmigungsfrei errichtet werden konnte, weil es keine größere Grundfläche als 70 m² aufwies und keine Feuerungsanlage und nur ein Geschoss besaß (vgl. § 6 Abs. 2 Bayerische Bauordnung vom 17.2.1901 - GVBl. S.87 - in der Fassung Verordnung vom 29.9.1937 - GVBl. S.289 - BayBauO 1901; BayVGH, U.v. 22.4.1999 - 14 B 94.2590 - juris).Die vom Beigeladenen unter Beweis gestellte Änderung der Nutzung des Hauses im Jahre 1959 durch Übergang zu einer Dauerwohnnutzung, die vom Senat für das vorliegende Verfahren als wahr unterstellt wird, bedurfte nach der damals geltenden Bayerischen Bauordnung von 1901, die den erst mit der Bayerischen Bauordnung vom 1. August 1962 (GVBl S. 179) eingeführten Begriff der "Nutzungsänderung" noch nicht kannte, weder einer Anzeige noch einer Baugenehmigung und war damit formell rechtmäßig (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.1999 - 14 B 94.2590 - juris Rn. 26 f.).
- BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87
Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459
Sie wurde noch vor dem Inkrafttreten des Ersten bis Dritten Teils des Bundesbaugesetzes am 29. Juni 1961 vorgenommen (vgl. zur Einheit von Gebäude und ihm zugedachter Funktion: BVerwG, U.v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 - ZfBR 1989, 72). - VGH Bayern, 02.04.2012 - 1 ZB 12.142
Kapelle darf wegen geplanter Verlegung der Autobahn A 8 nicht gebaut werden
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459
Ob dem Erweiterungsvorhaben die Darstellung des Flächennutzungsplans als "planerisch bedeutsame Grünfläche" entgegengehalten werden kann, könnte fraglich sein, weil es im Hinblick auf seinen Umfang und seine zum Erschließungsweg hin ausgerichtete Lage die Grünfläche nur unerheblich beeinträchtigen dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2012 - 1 ZB 12.142 - juris). - BVerwG, 07.10.1954 - I C 16.53
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459
Dies gilt nicht nur für unter Geltung des Bundesbaugesetzes und der Baugesetzbuchs errichtete Vorhaben, sondern erst recht auch für solche, die noch unter Geltung der Bauregelungsverordnung (Verordnung über die Regelung der Bebauung vom 15.2.1936, RGBl I S. 104, BauRegVO) errichtet wurden, die als Bundesrecht fortgalt (vgl. BVerwG, U.v. 7.10.1954 - I C 16.53 - Buchholz 406.21 § 3 BauregelungsVO Nr. 2). - BVerwG, 13.09.2012 - 4 C 4.12
Unbebaute Flächen als Bestandteile einer aufgelockerten Bebauung
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459
Rn. 28 1.2 Auch wenn sich nach Verneinung der Frage, ob das Baugrundstück Bestandteil des Bebauungszusammenhangs ist, die Frage der Ortsteileigenschaft nicht mehr stellt (BVerwG, B.v. 13.9.2012 - 4 C 4.12 - DVBl 2012, 1375), sieht der Senat in der vorhandenen Bebauung nördlich des Bachverlaufs des "S... Grabens" und östlich der G...strasse keinen Ortsteil im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB. - BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459
Bauwerke, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, sondern nur zu Freizeitzwecken (wie beispielsweise Wochenend- und Gartenhäuser) vorübergehend genutzt zu werden pflegen, kommen regelmäßig nicht als Bauten in Betracht, die ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen können (BVerwG, B.v. 6.3.1992 - 4 B 35.92 - BauR 1993, 303;… BayVGH, U.v. 19.3.2009 - 1 B 08.365 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 16.08.2011 - 1 ZB 10.2244
Bebauung entlang eines Seeufers als im Zusammenhang bebauter Ortsteil
- VGH Bayern, 18.02.1998 - 20 ZB 98.121
- VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.700
Vorläufiger Rechtsschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung; …
- VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365
Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich; unbebaute Fläche am Ortsrand; Prägung …
- VG München, 29.03.2007 - M 11 K 06.1250
- VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
Baugenehmigung für ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude - Erfolgreiche Klage …
Mit Urteil vom 13. Januar 2015 (1 B 14.459 - juris) hat der erkennende Senat die Berufung des Beigeladenen erneut zurückgewiesen. - VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412
Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet
Im Übrigen bestehen bei im Außenbereich genehmigten W o h n - Nutzungen erweiterte Möglichkeiten von Ersatzbauten und Erweiterungen über die Teilprivilegierungstatbestände gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5 BauGB, die bei als solchen genehmigten Wochenend- oder Ferienhäusern gerade nicht anwendbar sind (…BVerwG, B.v. 25.6.2001 - 4 B 42.01 - BauR 2002, 1059 = juris Rn. 9;… B.v. 16.1.2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375 = juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 26 ZB 01.48 - juris Rn. 14;… U.v. 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris Rn. 51 ff.;… U.v. 20.12.2010 - 1 B 10.2057 - juris Rn. 36 ff.;… U.v. 17.4.2013 - 1 B 11.2800 - BayVBl 2013, 732 = juris Rn. 27 f.; U.v. 13.1.2015 - 1 B 14.459 - juris Rn. 30 ff.;… U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 26 m.w.N.;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.10.2006 - OVG 2 N 205.05 - BauR 2007, 681 = juris Rn. 5). - VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 7438/18
Nutzungsänderung; Feststellungswirkung der Änderungsgenehmigung
In dem Übergang von einer Nutzung als Wochenendhaus zu einem als Dauerwohnsitz genutzten Wohngebäude liegt eine rechtlich relevante qualitative Funktionsänderung des Bauwerks (BVerwG, Beschl. v. 13.09.1988 - 4 B 155/88 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2005 - 10 S 15.05 - juris; BayVGH, Urt. v. 13.01.2015 - 1 B 14.459 - juris).Sowohl der Ortsbauausschuss (vgl. Protokoll vom 30.01.1962, Bauakte Seite 201) als auch der Technische und Werksausschuss (Auszug aus der Sitzungsniederschrift vom 22.02.1962, Bauakte Seite 189) der Beklagten gingen von einem "Wohnzweck" bzw. von der "Erweiterung eines Wohnhauses" aus, worunter nach dem baurechtlichen Sprachgebrauch keine zeitlich beschränkte Nutzung verstanden wird (…vgl. zum Begriff des "Wohngebäudes" in Abgrenzung zum "Wochenendhaus": BVerwG, Urt. v. 03.08.2016 - 4 C 3/15 - juris; BayVGH, Urt. v. 13.01.2015 - 1 B 14.459 - juris).
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