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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.1966 - I B 14.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1126
BVerwG, 18.08.1966 - I B 14.66 (https://dejure.org/1966,1126)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1966 - I B 14.66 (https://dejure.org/1966,1126)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1966 - I B 14.66 (https://dejure.org/1966,1126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Jagdausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - I B 14.66
    Zur Zulassung der Revision nach dieser Vorschrift können auch an sich bedeutsame Rechtsfragen u.a. dann nicht führen, wenn sie nicht oder nicht mehr klärungsbedürftig sind oder wenn sie sich in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht klären lassen, z.B. weil sie nicht dem allein revisiblen Bundesrecht angehören (§ 137 Abs. 1 VwGO; BVerwGE 1, 19; zum Begriff des revisiblen Bundesrechts s. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. November 1965 [DÖV 1966, 415] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - I B 14.66
    Zur Zulassung der Revision nach dieser Vorschrift können auch an sich bedeutsame Rechtsfragen u.a. dann nicht führen, wenn sie nicht oder nicht mehr klärungsbedürftig sind oder wenn sie sich in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht klären lassen, z.B. weil sie nicht dem allein revisiblen Bundesrecht angehören (§ 137 Abs. 1 VwGO; BVerwGE 1, 19; zum Begriff des revisiblen Bundesrechts s. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. November 1965 [DÖV 1966, 415] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 142.60

    Gesetzliche Mindestgröße für Eigenjagdreviere - Verbindung zweier kleiner …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - I B 14.66
    Er hat in dem Urteil vom 25. März 1965 (BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] [12/13]) dargelegt, daß der Nebensatz in § 5 Abs. 2 BJG ("wenn sie nach Umfang und Gestalt für sich allein eine ordnungsmäßige Jagdausübung nicht gestatten") (nur) zur ersten der drei dort zusammengefaßten Regeln gehört, also zu der, welche die Bildung eines Jagdbezirks "für sich" lediglich aus natürlichen und künstlichen Wasserläufen, Wegen, Triften, Eisenbahnkörpern und ähnlichen Flächen betrifft.
  • BVerwG, 15.05.1965 - I B 30.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterbrechung des …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - I B 14.66
    Daß es in einem Falle der vorliegenden Art nur um die Frage der Unterbrechung, nicht um die in der dritten Regel des § 5 Abs. 2 BJG behandelte Frage der Herstellung des Zusammenhanges gehen kann, hat der Senat im Beschluß vom 15. Mai 1965- BVerwG I B 30.65 - geklärt.
  • BVerwG, 24.04.1957 - I B 162.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - I B 14.66
    Der gegenwärtige Fall ist auch nicht dem im Beschluß des Senats vom 24. April 1957 - BVerwG I B 162.55 - (DÖV 1958, 179) behandelten vergleichbar; dort hat der Senat eine 3000 m lange, aber insgesamt nur etwa 250 m breite Grundfläche als eine "ähnliche Fläche" angesehen.
  • BVerwG, 12.12.1967 - I B 44.66

    Schaffung eines Zusammenhangs zur Bildung eines Jagdbezirks durch Punktverbindung …

    Daher läßt sich, wie der Senatim Beschluß vom 18. August 1966 - BVerwG I B 14.66 - dargelegt hat, auf das Bundesjagdgesetz nicht, auch nicht durch Auslegung vom Gesetzeszweck her, die Rechtsauffassung stützen, daß für das Entstehen und Bestehen von Jagdbezirken außer den in diesem Gesetz selbst ausdrücklich normierten Voraussetzungen noch weitere sog. Qualitätsvoraussetzungen gälten.
  • BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79

    Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

    Für den Begriff der "ähnlichen Flächen" im Zusammenhang mit der zweiten und dritten Regel werden aber vom Gesetz keine besonderen Qualitätsmerkmale aufgestellt (insoweit auch Beschluß des 1. Senats vom 18. August 1966 - BVerwG 1 B 14.66 - [Buchholz a.a.O, Nr. 8]).
  • BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 8.86

    Veräußerung von Grundflächen - Eigenjagdbezirk - Zuordnung zu Jagdbezirken

    Wie bereits der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts erkannt hat (Beschluß vom 18. August 1966 - BVerwG 1 B 14.66 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 8; ebenso Beschluß vom 12. Dezember 1967 - BVerwG 1 B 44.66 - in Buchholz 451.16 § 7 Nr. 1).
  • BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86

    Ausschluss der grundsätzlichen Bedeutung, wenn die Rechtsfrage bereits …

    Wie bereits der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts erkannt hat (Beschluß vom 18. August 1966 - BVerwG 1 B 14.66 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 8; ebenso Beschluß vom 12. Dezember 1967 - BVerwG 1 B 44.66 - in Buchholz 451.16 § 7 Nr. 1), kann die Anwendung der genannten Vorschriften durchaus dazu führen, daß Jagdbezirke eine Gestalt oder Beschaffenheit erhalten, die sie für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd ungeeignet erscheinen lassen.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 3 B 109.85

    Anforderungen an die Bildung eines Eigenjagdbezirks - Unterbrechung des …

    Im vorliegenden Fall stellt sich - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - nur die Frage, ob die im Eigentum des Bundes stehende Bundesstraße den Zusammenhang des Jagdbezirks "unterbricht" (2. Regel des § 5 Abs. 2 BJagdG), - eine Frage, die das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 18. August 1966 - BVerwG 1 B 14.66 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 8) gerade in Bezug auf Staatsstraßen verneint hat.
  • BVerwG, 22.12.1970 - I B 86.70

    Ausgestaltung der Gliederung von Jagdbezirken i.S.d. Bundesjagdgesetzes (BJG) - …

    Schließlich führt auch der von der Beschwerde erwähnte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1966 - BVerwG I B 14.66 - nicht zu einem Erfolg der Beschwerde, denn diese Entscheidung beruht auf einem mit der gegenwärtigen Streitsache nicht vergleichbaren Sachverhalt.
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