Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.2003 - 1 B 140.03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung im Rahmen eines Berufungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 21.02.2003 - 7 UE 3053/98
- BVerwG, 17.07.2003 - 1 B 140.03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2003 - 1 B 140.03
Nach der Rechtsprechung des damals für Asylsachen zuständigen Senats (vgl. das Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 ) muss die Anhörung unmissverständlich erkennen lassen, wie das Berufungsgericht zu entscheiden beabsichtigt.
- BSG, 10.05.2023 - B 2 U 123/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Weitergehende Anforderungen an den Inhalt einer Anhörungsmitteilung verlangt § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG nicht (…vgl BSG Urteile vom 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 9 S 27 …und vom 22.4.1998 - B 9 SB 19/97 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 7 S 19 sowie Beschluss vom 16.3.1994 - 9 BV 151/93 - juris RdNr 3;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 153 RdNr 19;… Littmann in Lüdtke/Berchtold, SGG , 6. Aufl 2021, § 153 RdNr 33;… Sommer in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG , 3. Aufl 2023, § 153 RdNr ; vgl ähnlich zur gleichlautenden Regelung des § 130a iVm § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO : zB BVerwG Urteil vom 21.3.2000 - 9 C 39/99 - BVerwGE 111, 69, 73 f sowie Beschlüsse vom 17.7.2003 - 1 B 140/03 - juris RdNr 2 und vom 21.12.1993 - 6 B 76/92 - NVwZ-RR 1994, 362 , wonach eine ordnungsgemäße Anhörung im Beschlussverfahren nach § 130a VwGO voraussetzt, dass die gerichtliche Anhörungsmitteilung unmissverständlich erkennen lässt, wie das Berufungsgericht zu entscheiden beabsichtigt) . - BVerwG, 25.04.2005 - 1 C 6.04
Zuerkennung von Familienasyl - Heilung eines Formmangels
Nach Aufhebung dieser Entscheidung durch Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Juli 2003 - BVerwG 1 B 140.03 - hat der Verwaltungsgerichtshof die Beteiligten mit Schreiben vom 15. September 2003 erneut zu einer Entscheidung nach § 130 a VwGO angehört. - BVerwG, 28.06.2006 - 1 B 70.06
Rüge eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör
Rn. 4 Für das erneute Berufungsverfahren weist der Senat darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Anhörung zu einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130a VwGO unmissverständlich erkennen lassen muss, wie das Berufungsgericht zu entscheiden beabsichtigt, und sich das Gericht deshalb bei seiner Anhörungsmitteilung nicht auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken darf (vgl. etwa Beschluss vom 17. Juli 2003 - BVerwG 1 B 140.03 - juris unter Hinweis auf Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 ). - BVerwG, 30.06.2021 - 1 B 33.21 Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Anhörungsmitteilung unmissverständlich erkennen lassen, wie das Berufungsgericht zu entscheiden beabsichtigt (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 1 B 140.03 - juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
| VG Schwerin, 21.03.2003 - 1 B 140/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2014 - 1 L 120/12
Fortbestehen der Bestattungspflicht eines Angehörigen im extremen Ausnahmefall
So darf die Ordnungsbehörde eine Bestattungsverfügung nur gegen einen von zwei gleichrangig Bestattungspflichtigen erlassen, wenn zu erwarten ist, dass dieser effektiv im Sinne der Gefahrenabwehr seiner Bestattungspflicht nachkommen wird (vgl. VG Schwerin, Beschl. v. 21.03.2003 - 1 B 140/03 -, zitiert nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2020 - 19 E 270/19 Rn. 5 Ebenso VG Magdeburg, Beschluss vom 26. September 2013 - 9 B 269/13 -, juris, Rn. 28; a. A. VG Schwerin, Beschluss vom 21. März 2003 - 1 B 140/03 -, juris, Rn. 23 (Auffangwert).
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