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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.2017 - 1 B 142.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51263
BVerwG, 07.12.2017 - 1 B 142.17 (https://dejure.org/2017,51263)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2017 - 1 B 142.17 (https://dejure.org/2017,51263)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 1 B 142.17 (https://dejure.org/2017,51263)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 4 FreizügG/EU
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts eines Unionsbürgers i.R.d. Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Nachweis der Aufgabe der Erwerbstätigkeit infolge einer vollen Erwerbsminderung hinsichtlich Daueraufenthaltsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts eines Unionsbürgers i.R.d. Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Nachweis der Aufgabe der Erwerbstätigkeit infolge einer vollen Erwerbsminderung hinsichtlich Daueraufenthaltsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 1 B 142.17
    Rn. 5 Dessen ungeachtet ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass für die rechtliche Beurteilung der Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich ist (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 22.14 - Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 11).

    Denn § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU ist zu entnehmen, dass ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrechts durch einen späteren Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 22.14 - Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 16).

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 1 B 142.17
    Hieran fehlt es, wenn sich die aufgeworfene Frage in einem Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 1 B 142.17
    Bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision aber nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 …und vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 25.05.2007 - 1 B 203.06

    Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge; Aufenthaltsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2017 - 1 B 142.17
    Bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision aber nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines …

    Diese Grundsätze gelten nur dann nicht, wenn und soweit aus Gründen des materiellen Rechts ausnahmsweise ein anderer Zeitpunkt maßgeblich ist (…BVerwG, Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22.14 - Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 11 …und vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 - InfAuslR 2019, 277 Rn. 9 und Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 1 B 142.17 - juris Rn. 5).

    Anknüpfend daran ist der Senat bisher in Fällen, in denen die Verlustfeststellung nicht auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum beschränkt worden war, davon ausgegangen, dass sich die Rechtmäßigkeit einer Verlustfeststellung grundsätzlich allein anhand der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts beurteilt und die Verlustfeststellung dann insgesamt rechtswidrig ist, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt ein Freizügigkeitsrecht besteht (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 - InfAuslR 2019, 277 Rn. 8 f., 25 …und vom 16. Juli 2015 - 1 C 22.14 - Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 11; Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 1 B 142.17 - juris Rn. 5).

  • VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116

    Niederlassungserlaubnis sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeitsberechtigung …

    Rn. 26 Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verlustfeststellung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, da die Verlustfeststellung nicht auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum beschränkt worden ist und sie insgesamt rechtswidrig ist, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt ein Freizügigkeitsrecht bestanden hat (…vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2019 - 1 C 48/18 - juris Rn. 12;… U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 9;… U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 11; B.v. 7.12.2017 - 1 B 142.17 - juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2025 - 6 O 19/24

    Feststellung des Verlust des Freizügigkeitsrechts in Folge der Nichterfüllung der …

    Rn. 16 (1) Die in § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU genannte Fünfjahresfrist bezieht sich darauf, dass nach Ablauf eines ununterbrochenen rechtmäßigen fünfjährigen Aufenthalts im Bundesgebiet unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU ein Daueraufenthaltsrecht (§ 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU) erworben wird; die Möglichkeit zur Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts erlischt dann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.12.2017 - 1 B 142.17 -, juris Rn. 5).

    § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU ist zu entnehmen, dass ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrechts durch einen späteren Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (BVerwG, Beschl. v. 07.12.2017 - 1 B 142.17 -, juris Rn. 5).

    So liegt es, wie unter aa) bereits beschrieben, mit Blick auf die in § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU genannten Fünfjahresfrist (BVerwG, Beschl. v. 07.12.2017 - 1 B 142.17 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 16.07.2015 - 1 C 22.14 -, juris Rn. 11 und Rn. 16).

  • BVerwG, 20.02.2018 - 1 B 3.18

    Ausschluss der Einbürgerung; Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der …

    Rn. 3 Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache setzt nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 2017 - 1 B 142.17 - juris und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • VGH Hessen, 05.03.2019 - 9 B 56/19
    Da für die rechtliche Beurteilung der Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen ist (BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 1 B 142.17 -, juris Rn. 5), wäre in einem derartigen Verfahren zu prüfen gewesen, ob die Antragstellerin gegenwärtig freizügigkeitsberechtigt ist, dabei wäre ihr Vorbringen, sie habe zum 1. Juli 2018 einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen, zu berücksichtigen gewesen.
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2025 - 13 LC 131/24

    Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit; Berufung; Daueraufenthaltsrecht; Ermessen; volle …

    Diese Frage kann nur bezogen auf die Verhältnisse in dem Zeitraum zwischen (vermeintlicher) erstmaliger Begründung des ständigen rechtmäßigen Aufenthalts und dem Erlass der behördlichen Verlustfeststellung beantwortet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.12.2017 - BVerwG 1 B 142.17 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 16.7.2015 - BVerwG 1 C 22.14 -, juris Rn. 16 f.;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 -, juris Rn. 7;… Kurzidem, in: BeckOK Ausländerrecht, FreizügG/EU, § 5 Rn. 14 (Stand: 1.10.2024)).
  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131

    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts bei Wegzug des Ehegatten aus dem …

    Denn § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU ist zu entnehmen, dass ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrechts durch einen späteren Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (…BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 16; B.v. 7.12.2017 - 1 B 142/17 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3853/20

    Streitwert für Anfechtungsklage gegen Feststellung des Verlusts des …

    Insoweit schließt sich der Senat der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.2017 - 1 B 142.17 -) an.
  • VG Würzburg, 19.09.2022 - W 7 K 21.190

    Ermessensfehlerhafte Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit für …

    Etwas anderes gilt aus Gründen des materiellen Rechts ausnahmsweise für die in § 5 Abs. 4 FreizügG/EU genannte Fünfjahresfrist, nach deren Ablauf eine Feststellungsentscheidung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU ausgeschlossen ist; insoweit ist der Zeitpunkt des Bescheidserlasses maßgeblich (st.Rspr., z.B. BVerwG, B.v. 7.12.2017 - 1 B 142/17 - juris Rn. 5;… U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 16;… BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 06.04.2022 - B 6 K 20.1313

    Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Deswegen kann der Unionsbürger ab diesem Zeitpunkt nicht mehr allein durch den weiteren Aufenthalt und die auf dem Unionsbürgerstatus beruhende Freizügigkeitsvermutung in den Status eines Daueraufenthaltsberechtigten hineinwachsen (…BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 25 ff.; bestätigt durch BVerwG, B.v. 7.12.2017 - 1 B 142.17 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 09.11.2022 - AN 11 K 22.01241

    Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht EU, Drogenproblematik, …

  • VG Aachen, 11.10.2022 - 8 L 469/22

    Verlustfeststellung; Freizügigkeitsrecht; nicht erwerbstätig; fehlende Nachweise; …

  • VG München, 25.09.2019 - M 25 K 18.3750

    Arbeitsnehmerfreizügigkeit nach § 2 FreizügG/EU - Begriff des Arbeitnehmers und …

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