Rechtsprechung
| OVG Bremen, 21.04.2009 - 1 B 144/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- bremen.de
Abschiebung eines suizidgefährdeten, psychisch erkrankten Ausländers - Verhältnismäßigkeit von Sicherheitsmaßnahmen
- Oberverwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 60a Abs 1
Abschiebung eines suizidgefährdeten, psychisch erkrankten Ausländers; Verhältnismäßigkeit von Sicherheitsmaßnahmen - Abschiebung; Suizidgefahr - Judicialis
AufenthG § 60a Abs. 1
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2
D (A), Abschiebung, Verhältnismäßigkeit, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, Angststörung, Suizidgefahr, ärztliche Begleitung, Fesselung, Sedierung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 60a Abs. 1
Abschiebung; Suizidgefahr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bremen.de
(Pressemitteilung)
Abschiebung bei Suizidgefahr?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abschiebung bei Suizidgefahr?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtliche Ausgestaltung der Abschiebungsmöglichkeiten eines psychisch erkrankten, suizidgefährdeten Ausländers; Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der nur durch Fesselung und Fixierung möglichen Abschiebung eines Ausländers
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.03.2009 - 4 V 3853/08
- OVG Bremen, 21.04.2009 - 1 B 144/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98
Ausylunabhängige Gefahren für Leben und Gesundheit im Zusammenhang mit einer …
Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2009 - 1 B 144/09
Zwar kann davon ausgegangen werden, dass die konkrete Form, in der eine Abschiebung vollzogen wird, wesentlich dazu beitragen kann, eine etwaige Suizidgefahr zu beherrschen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 - InfAuslR 98, 241; OVG Bremen, Beschluss vom 26.02.2008 - 1 B 539/07 - BayVGH, Beschluss vom 09.10.2007 - 24 CE 07.2403 - juris). - VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, …
Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2009 - 1 B 144/09
Auch eine konkrete, ernsthafte Suizidgefährdung mit Krankheitswert kann zu einem solchen Abschiebungshindernis führen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - juris). - VGH Bayern, 09.10.2007 - 24 CE 07.2403
Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2009 - 1 B 144/09
Zwar kann davon ausgegangen werden, dass die konkrete Form, in der eine Abschiebung vollzogen wird, wesentlich dazu beitragen kann, eine etwaige Suizidgefahr zu beherrschen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 - InfAuslR 98, 241; OVG Bremen, Beschluss vom 26.02.2008 - 1 B 539/07 - BayVGH, Beschluss vom 09.10.2007 - 24 CE 07.2403 - juris).
- OVG Bremen, 13.07.2009 - 1 B 211/09
Abschiebung während eines vor dem OVG anhängigen Beschwerdeverfahrens - …
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend im Anschluss an die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 21.04.2009 - 1 B 144/09 - Asylmagazin 6/2009, S. 34) entschieden hat, kann eine konkrete, ernsthafte Suizidgefährdung mit Krankheitswert zu einer Reiseunfähigkeit und damit zu einem Abschiebungshindernis im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG führen. - OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2023 - 4 MB 21/23
Abschiebung ohne Ankündigung
Nach der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OVG Bremen können intensive Eingriffe in die Bewegungsfreiheit und körperliche Integrität durch Fesselung und medikamentöse Ruhigstellung während einer Abschiebung die Abschiebung selbst zu einer unverhältnismäßigen Maßnahme machen (OVG Bremen, Beschl. v. 21.04.2009 - 1 B 144/09 -, juris Rn. 25). - OVG Bremen, 27.04.2009 - 1 B 157/09
Abschiebung eines Ausländers; behördliche Aufklärungspflicht bei geltend …
Auch eine konkrete, ernsthafte Suizidgefährdung mit Krankheitswert kann zu einem solchen Abschiebungshindernis führen (OVG Bremen, Beschluss vom 21.04.2009 - 1 B 144/09 - m. w. N.). - VG Stuttgart, 18.10.2012 - 11 K 3391/12
Abschiebung: Interessenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
Rn. 7 Eine Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne und damit ein Vollstreckungshindernis im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG kann einmal vorliegen bei einer konkreten, ernsthaften Suizidgefährdung mit Krankheitswert (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 02.11.2011 - 2 M 164/11 - juris - und Beschl. v. 27.11.2009 - 2 M 212/09 - juris - VGH München, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - juris - und Beschl. v. 09.10.2007 - 24 CE 07.2403 - juris; OVG Bremen, Beschl. v. 13.07.2009 - 1 B 211/09 - juris - und Beschl. v. 21.04.2009 - 1 B 144/09 - juris -). - VG Stuttgart, 18.09.2014 - A 2 K 3286/14
Dublinverfahren, Dublin III-Verordnung, Durchführbarkeit, Dublin II-VO, …
Entsprechende Maßnahmen wären wohl unverhältnismäßig und daher unzulässig (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2009 - 1 B 144/09 -, Juris), zumal sie ihren legitimierenden Grund nicht in der gesetzlich vorgesehenen Beendigung eines abgeschlossenen Asylverfahrens sondern - lediglich - in der Durchsetzung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (vgl. Erwägungen 2 bis 9 Dublin III-VO) fände.
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