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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1691
BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78 (https://dejure.org/1978,1691)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1978 - 1 B 145.78 (https://dejure.org/1978,1691)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1978 - 1 B 145.78 (https://dejure.org/1978,1691)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen - Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Ausweisung bei Vorliegen des gesetzliche Ausweisungstatbestandes - Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung - Ausländerbehördliche ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzliche Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Ausweisung zu entscheiden; sie hat die für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen und u.a. zu berücksichtigen, ob ein etwa zu beachtender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers (Art. 6 Abs. 1 GG) Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Ausreise des Ausländers beansprucht (BVerwGE 35, 291; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299) [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74].

    Leitet die Behörde aus den strafrechtlichen Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese ordnungsrechtlichen Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerecht Ermessensausübung (BVerwGE 48, 299).

  • BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78
    Schließlich haben, wie sich aus dem Zusammenhang der angefochtenen Bescheide ergibt, Ausländer- und Widerspruchsbehörde ihr Ermessen auf die spezialpräventiven Erwägungen derart gestützt, daß diese die Ausweisung allein und nicht etwa nur zusammen mit den außerdem angestellten generalpräventiven Erwägungen tragen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - Buchholz a.a.O. Nr. 29 = DÖV 1973, 414; vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77 -).
  • BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 191.77
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78
    Einer Straftat kann ordnungsrechtlich größeres Gewicht als in strafrechtlicher Hinsicht zukommen (Beschlüsse vom 30. November 1970 - BVerwG 1 B 88.70 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 23, vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 47).
  • BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78
    Schließlich haben, wie sich aus dem Zusammenhang der angefochtenen Bescheide ergibt, Ausländer- und Widerspruchsbehörde ihr Ermessen auf die spezialpräventiven Erwägungen derart gestützt, daß diese die Ausweisung allein und nicht etwa nur zusammen mit den außerdem angestellten generalpräventiven Erwägungen tragen sollen (…Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - Buchholz a.a.O. Nr. 29 = DÖV 1973, 414; vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77 -).
  • BVerwG, 30.11.1970 - I B 88.70

    Rechtmäßigkeitsvoraussetungen der ausländerrechtlichen Ausweisung eines …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78
    Einer Straftat kann ordnungsrechtlich größeres Gewicht als in strafrechtlicher Hinsicht zukommen (Beschlüsse vom 30. November 1970 - BVerwG 1 B 88.70 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 23…, vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 47).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzliche Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Ausweisung zu entscheiden; sie hat die für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen und u.a. zu berücksichtigen, ob ein etwa zu beachtender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers (Art. 6 Abs. 1 GG) Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Ausreise des Ausländers beansprucht (BVerwGE 35, 291; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299) [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74].
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzliche Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Ausweisung zu entscheiden; sie hat die für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen und u.a. zu berücksichtigen, ob ein etwa zu beachtender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers (Art. 6 Abs. 1 GG) Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Ausreise des Ausländers beansprucht (BVerwGE 35, 291; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299) [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74].
  • BVerwG, 10.06.1975 - III C 64.74

    Nichtstichtagsvertriebener - Reparationsschaden - Aufenthaltsvoraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzliche Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Ausweisung zu entscheiden; sie hat die für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen und u.a. zu berücksichtigen, ob ein etwa zu beachtender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers (Art. 6 Abs. 1 GG) Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Ausreise des Ausländers beansprucht (BVerwGE 35, 291; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299) [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74].
  • BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77

    Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers - …

    Darauf hat der Senat wiederholt hingewiesen (Beschlüsse vom 30. November 1970 - BVerwG 1 B 88.70 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 23]; vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.], vom 28. Juni 1978 - BVerwG 1 B 145.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 -).
  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78

    Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt

    Darauf hat der Senat wiederholt hingewiesen (Beschlüsse vom 30. November 1970 - BVerwG 1 B 88.70 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 23];… vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 47]; vom 28. Juni 1978 - BVerwG 1 B 145.78 -).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78
    Das kann insbesondere dann gelten, wenn der Ausländer immer wieder bei Verfehlungen gestellt wird und sich von Straftaten nicht durch Strafen und eine ausländerbehördliche Verwarnung abhalten läßt (Beschluß vom 28. Juni 1978 - BVerwG 1 B 145.78 -).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 249.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Einer Straftat kann ordnungsrechtlich größeres Gewicht als in strafrechtlicher Hinsicht zukommen (Beschlüsse vom 30. November 1970 - BVerwG 1 B 88.70 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 23], vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 47], vom 28. Juni 1978 - BVerwG 1 B 145.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 -).
  • BVerwG, 23.01.1980 - 1 B 1499.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsatz der …

    Ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere voneinander unabhängige Gründe gestützt wird, ist schon dann rechtmäßig, wenn einer dieser Gründe ihn trägt (vgl. u.a. Beschluß vom 28. Juni 1978 - BVerwG 1 B 145.78 -).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 1 B 1340.79

    Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung - Zugrundelegung der Sachlage im Zeitpunkt …

    Ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere voneinander unabhängige Gründe gestützt wird, ist schon denn rechtmäßig, wenn einer dieser Gründe ihn trägt (vgl. u.a. Beschluß vom 28. Juni 1978 - BVerwG 1 B 145.78 -).
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