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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.2006 - 1 B 146.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31138
BVerwG, 03.11.2006 - 1 B 146.06 (https://dejure.org/2006,31138)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.2006 - 1 B 146.06 (https://dejure.org/2006,31138)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 2006 - 1 B 146.06 (https://dejure.org/2006,31138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2006 - 1 B 146.06
    Insbesondere zeigt die Beschwerde nicht auf, dass der anwaltlich vertretene Kläger bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus - trotz der umfangreichen bereits erhobenen Beweise - hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit, …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2006 - 1 B 146.06
    Die Beschwerde bezieht sich lediglich pauschal auf "Grundsätze", die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24. Mai 2006 (BVerwG 1 B 118.05 ) entwickelt habe.
  • BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Asylverfahren; …

    Insbesondere zeigt die Beschwerde nicht auf, dass die anwaltlich vertretene Klägerin bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht dies auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätte aufdrängen müssen (vgl. zu diesen Anforderungen: BVerwG, Beschlüsse vom 3. November 2006 - 1 B 146.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 24 Rn. 4 …und vom 16. August 2018 - 1 B 26.18 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 10 B 56.08

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Divergenzrüge, …

    Die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 3. November 2006 - BVerwG 1 B 146.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 24).
  • VG Freiburg, 23.02.2021 - A 14 K 743/18

    Gambia; Bodyguard; Putschversuch 2014; Regierungswechsel; Militärgesetz; Zeuge …

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (BVerwG, Beschluss vom 23.07.2007 - 10 B 85.07 -, juris; Beschluss vom 03.11.2006 - 1 B 146.06 -, juris; Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - NVwZ 2007, 712; Urteil vom 29.07.1999 - 9 C 2.99 - juris).
  • VG Freiburg, 08.06.2011 - A 1 K 1220/10

    Beweislast bei der Darstellung der Verfolgung im Heimatland

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (BVerwG, Beschl. v. 23.7.2007 - 10 B 85/07 -, juris ; Beschl. v. 3.11.2006 - 1 B 146/06 -, juris ;… Urt. v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - NVwZ 2007, 712 ;… Urt. v. 29.7.1999 - 9 C 2.99 - juris ;… Urt. v. 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, juris ;… Urt. v. 9.9.1997 - 9 C 48.96 - InfAuslR 1998, 125 ).
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