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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 146.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6660
BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 146.93 (https://dejure.org/1993,6660)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 1 B 146.93 (https://dejure.org/1993,6660)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 1 B 146.93 (https://dejure.org/1993,6660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Gewerbeuntersagung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 392
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80

    Gewerberecht - Untersagung

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 146.93
    Der beschließende Senat hat bereits ausgesprochen, daß eine Gewerbeuntersagung, die zur Verhinderung der gewerblichen Betätigung eines unzuverlässigen Gewerbetreibenden erforderlich ist, grundsätzlich auch nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne ist; "nur in ganz extremen Ausnahmefällen mag trotz Unzuverlässigkeit und trotz Untersagungserforderlichkeit der Einwand der Verletzung des Übermaßverbotes mit Erfolg erhoben werden können" (Urteil vom 16. März 1902 BVerwG 1 C 124.80 - GewArch 1982, 303 ).
  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 146.93
    Sind diese Voraussetzungen in der Person des Gewerbetreibenden erfüllt, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutzzweck des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, ein kleines Ladengeschäft zu führen (vgl. auch Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 146.93
    Hinzu kommt das Interesse an der Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung, das der Senat mit 10.000 DM veranschlagt (Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 1 B 10.93 -).
  • BVerwG, 01.09.1992 - 1 B 163.92

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Anfechtung einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 146.93
    Die Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigte eines Gewerbetreibenden und als mit der Leitung eines Betriebs beauftragte Person belastet hier nicht zusätzlich und bleibt daher bei der Wertfestsetzung ebenso außer Ansatz wie die unselbständige Regelung der Schließung des Betriebs und die unselbständige Zwangsgeldandrohung (vgl. Beschlüsse vom 1. September 1992 - BVerwG 1 B 163.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 64 und vom 29. Juni 1993 - BVerwG 1 B 96.93 -).
  • BVerwG, 29.06.1993 - 1 B 96.93

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision unter dem Aspekt eines Fristlaufs - …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 146.93
    Die Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigte eines Gewerbetreibenden und als mit der Leitung eines Betriebs beauftragte Person belastet hier nicht zusätzlich und bleibt daher bei der Wertfestsetzung ebenso außer Ansatz wie die unselbständige Regelung der Schließung des Betriebs und die unselbständige Zwangsgeldandrohung (vgl. Beschlüsse vom 1. September 1992 - BVerwG 1 B 163.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 64 und vom 29. Juni 1993 - BVerwG 1 B 96.93 -).
  • VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634

    Betrieb einer On-Board-Kamera in einem Pkw; Zur Bestimmtheit …

    In diesem Zusammenhang ist nicht erforderlich, dass der wesentliche Inhalt der Regelung getrennt von den übrigen Teilen des Verwaltungsakts, vor allem auch von seiner Begründung, in einem besonderen Entscheidungssatz nach Art eines Urteilstenors zusammengefasst ist, der alle wesentlichen Punkte vollständig und aus sich allein heraus verständlich wiedergibt (BVerwG, U.v. 29.09.1992 - 1 C 36/89 - GewArch 1993, 117).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2014 - 4 B 88/14

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Ausübung des selbständigen Betriebs des …

    Rn. 17 vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 -, juris, Rdn. 13 und vom 20. September 1992 - 1 C 36.89 -, GewArch 1993, 117; Honig, HwO, 3. Aufl., § 16 HwO, Rdn. 24; Detterbeck, Handwerksordnung, 4. Aufl., § 16 HwO, Rdn. 27,.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08

    Annahme einer wesentlichen Teiltätigkeit des Steinmetzhandwerks und des …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allgemein den Kernbereich des Handwerks der Steinmetzen und Steinbildhauer beschrieben und hieran auch in der Folge festgehalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1992 - 1 C 36/89 -, GewArch 1993, 117).
  • BVerwG, 25.10.1996 - 11 B 53.96

    Gewerberecht - Taxiunternehmer, Beurteilungszeitpunkt bei Widerruf einer …

    Wie im Gewerberecht steht eine solche Untersagung mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und Art. 12 GG in Einklang; allenfalls in extremen Ausnahmefällen kann die Entziehung der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. etwa Beschlüsse vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 146.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 56, vom 9. März 1994 - BVerwG 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114 und vom 8. Februar 1996 - BVerwG 1 B 19.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 63).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2019 - 4 A 468/17

    Ausüben der zulassungspflichtigen Handwerke u.a. des Maurers und Betonbauers als …

    Rn. 23 - 1 C 36.89 -, GewArch 1993, 117 = juris, Rn. 29 ff.,.

    Rn. 38 - 1 C 36.89 -, GewArch 1993, 117 = juris, Rn. 18,.

  • OVG Thüringen, 19.12.2003 - 10 SO 905/02

    Sonstiges ; Sperrerklärung durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsprozessrecht; …

    Dies bedeutet, dass aus der getroffenen Regelung, d. h. aus dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen, und sonstigen ohne Weiteres erkennbaren Umständen für die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens, insbesondere den Adressaten der Verwaltungsentscheidung, aber auch für sonstige durch die Maßnahme Betroffene die Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass sie ihr Verhalten darauf einstellen können, und, sofern es sich um mit der Angelegenheit befasste Behörden oder Gerichte handelt, insbesondere den Inhalt der Regelung weiteren zu treffenden Entscheidungen zugrunde legen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 36.89 - GewArch 1993, 117 = Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 8 m. w. N.;… Kopp/Ramsauer, § 37 Rn. 5 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 02.03.2016 - 28 K 2758/15

    Hotel Ordnungsverfügung Brandschutz Nutzungsuntersagung Gästezimmer …

    Rn. 48 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 36/89 -GewArch 1993, 117.
  • VG München, 20.09.2011 - M 16 K 11.3066

    Maler- und Lackiererhandwerk; Untersagungsverfügung; Malerhandwerk insgesamt kein …

    Zur Ermittlung des Inhalts der behördlichen Anordnung darf ergänzend die Begründung des Bescheides herangezogen werden (vgl. BVerwG vom 29.9.1992 GewArch 1993, 117).

    Außerdem muss der Adressat des Bescheides erkennen können, welche konkreten Tätigkeiten ihm untersagt werden (vgl. BVerwG vom 29.9.1992 a.a.O.).

  • ArbG Siegburg, 20.11.2015 - 2 Ca 2063/15

    Zahlung des Mindestbeitrags aufgrund Tarifvertrags i.R.d. Betriebs des …

    Nach ihr dürfen nur dann wesentliche Tätigkeiten angenommen werden, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die nicht nur fachlich zu dem betreffenden Handwerk gehören, sondern gerade den Kernbereich dieses Handwerks ausmachen und ihm sein essentielles Gepräge verleihen (…Steffen/Detterbeck, Handwerksordnung, § 1 HwO Rn. 39 mit Verweis auf BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41/88 - E 87, 191/194; BVerwG, 18.05.1992 - 8 L 4455/91, GewArch 1993, 383; BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 26/91, GewArch 1993, 329; BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 27/91, GewArch 1993, 249; BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36/89, GewArch 1993, 117; BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 27/89, GewArch 1992, 386; BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55/88, GewArch 1992, 107/109; BGH, 11.07.1991 - I ZR 23/90, GewArch 1992, 26; gebilligt von BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99, GewArch 2000, 242 und BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98, GewArch 2000, 481).
  • BVerwG, 22.10.1997 - 1 B 199.97

    Gewerberecht - Handwerk, Neubewertung des Trockenbaus

    Insbesondere läßt das Beschwerdevorbringen nicht erkennen, inwiefern die in der Rechtsprechung des Senats zur Auslegung des § 1 Abs. 2 HwO entwickelten und vom Berufungsgericht herangezogenen Grundsätze der Überprüfung oder Fortbildung bedürften (vgl. Urteile vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 C 41.88 - BVerwGE 87, 191 [BVerwG 11.12.1990 - 1 C 41/88] m.w.N.; vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 27.89 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 23 = GewArch 1992, 386; vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 36.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 8 = GewArch 1993, 117; vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 27.91 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 24 = GewArch 1993, 249).
  • VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung einer Klage gegen eine …

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