Rechtsprechung
| BVerwG, 11.09.1986 - 1 B 147.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einordnung der Videothek als eine öffentlich bemerkbare Tätigkeit, die die äußere Ruhe beeinträchtigt oder dem Wesen des Sonntages und des Feiertages widerspricht - Vereinbarkeit des Betreibens einer Videothek mit dem Grundgesetz
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.1986 - 11 A 11/86
- BVerwG, 11.09.1986 - 1 B 147.86
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.09.1981 - 1 C 43.78
Staatskirchenrecht - Feiertagsschutz - Sonntage - Ordnungsbehördliche und …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1986 - 1 B 147.86
Vielmehr kommt es allein darauf an, ob das jeweils in Rede stehende Verbot auch bei gebührender Berücksichtigung des Wesensgehalts der von ihm berührten Grundrechte zum Schutz der Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage in dem angeführten Sinne geeignet und erforderlich ist, weil die verbotenen Tätigkeiten mit der verfassungsgesetzlich festgelegten und geschützten Zweckbestimmung der Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage unvereinbar sind (Urteil vom 7. September 1981 - BVerwG 1 C 43.78 -, NJW 1982, 899 [BVerwG 07.09.1981 - 1 C 43/78] = Gewerbearchiv 1982, 20 ). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1984 - 12 B 58/84
Auszug aus BVerwG, 11.09.1986 - 1 B 147.86
Daß das Offenhalten einer Videothek dem Wesen der Sonntage und Feiertage widerspricht, ist auch - soweit ersichtlich - einhellige Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe der Länder (vgl. VGH Baden-Württemberg, Gewerbearchiv 1985, 174; Bayer. VGH, Gewerbearchiv 1985, 309; OVG Hamburg, Gewerbearchiv 1985, 308; OVG für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, NJW 1985, 448; vgl. ferner Jacoby, Gewerbearchiv 1985, 362 ff.).
- BVerwG, 19.04.1988 - 1 C 50.86
Videothek - Art. 140 GG, Art. 139 WRV, Feiertagsschutz
Daß schließlich die gewerbliche Vermietung von Videokassetten in den zu diesem Zweck dem Publikumsverkehr geöffneten Geschäftsräumen ein öffentlich bemerkbares Verhalten darstellt, das als solches von dem Schutzbereich der Art. 140 GG, 139 WRV erfaßt wird, bedarf keiner weiteren Erörterung (vgl. Beschlüsse vom 29. April 1986 - BVerwG 1 B 83.85 - und vom 11. September 1986 - BVerwG 1 B 147.86 -). - BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 241.94
Videothek - Video-Kassetten - Gewerbliche Vermietung - Sonntagsschutz - …
Den Betrieb von Videotheken hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für unvereinbar mit der in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV verfassungsrechtlich festgelegten Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage erklärt, Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu sein (vgl. Beschluß vom 11. September 1986 - BVerwG 1 B 147.86 - Beschluß vom 30. September 1985 - BVerwG 1 B 116.85 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 34; BVerwGE 79, 236). - BVerwG, 12.02.1987 - 1 B 14.87
Gleichbehandlung von Flohmärkten und privaten Automärkten - Verbot eines privaten …
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß eine landesrechtliche Regelung, die öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, an Sonntagen und Feiertagen verbietet, mit Art. 140 GG i.V. mit Art. 139 WRV in Einklang steht (Beschluß vom 29. April 1986 - BVerwG 1 B 83.85 - Beschluß vom 11. September 1986 - BVerwG 1 B 147.86 -).
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