Rechtsprechung
| BVerwG, 08.04.2015 - 1 B 15.15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einbeziehung eines Asylbewerbers trotz seiner Ausreisepflicht in die Bedarfsprognose für die familiäre Gemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung eines Asylbewerbers trotz seiner Ausreisepflicht in die Bedarfsprognose für die familiäre Gemeinschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 13.06.2012 - 21 K 3345/10
- OVG Hamburg, 23.12.2014 - 3 Bf 146/12
- BVerwG, 08.04.2015 - 1 B 15.15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12
Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2015 - 1 B 15.15
Rn. 4 Die Beschwerden sehen im Urteil des Berufungsgerichts eine Divergenz zu dem "Grundsatz der uneingeschränkten Prognosegrundlage", den das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - (BVerwGE 133, 329 ff.) und vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - (BVerwGE 146, 198 ff.) aufgestellt habe.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Berechnung des nach § 2 Abs. 3 AufenthG maßgeblichen Unterhaltsbedarfs grundsätzlich auf die Leistungsansprüche der Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 9 Abs. 1 und 2 SGB II abzustellen, in der die Kläger aktuell leben (BVerwG, Urteile vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198 Rn. 13 …und vom 16. November 2010 - 1 C 20.09 - BVerwGE 138, 135 Rn. 20 f.).
Aber selbst im Fall der Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, dass die Bejahung der Unterhaltssicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG eine positive Prognose voraussetzt, dass der Lebensunterhalt des Ausländers und der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in Zukunft "auf Dauer" ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198 Rn. 13 m.w.N.).
- BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf; …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2015 - 1 B 15.15
Vielmehr sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die den Mitgliedstaaten der Union durch Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Familienzusammenführungsrichtlinie (RL 2003/86/EG) verliehene Befugnis zur Forderung einer Unterhaltssicherung eng auszulegen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - BVerwGE 145, 153).Demgegenüber verlange das Bundesverwaltungsgericht auch die Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben, insbesondere des Gebotes der Einzelfallprüfung im Hinblick auf Art. 17 der Familienzusammenführungsrichtlinie (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - BVerwGE 145, 153).
Rn. 9 Die Beschwerde weist zwar zutreffend darauf hin, dass das Berufungsgericht in seinen Obersätzen zur Ausnahme vom Regelfall nur auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts aus den Jahren 2008 und 2009 Bezug nimmt und nicht ausdrücklich die unionsrechtlichen Maßstäbe erwähnt, die sich aus der Familienzusammenführungsrichtlinie ergeben und auf die das Bundesverwaltungsgericht u.a. in dem zitierten Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - (BVerwGE 145, 153 Rn. 36) hingewiesen hat.
- BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2015 - 1 B 15.15
Rn. 4 Die Beschwerden sehen im Urteil des Berufungsgerichts eine Divergenz zu dem "Grundsatz der uneingeschränkten Prognosegrundlage", den das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - (BVerwGE 133, 329 ff.) und vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - (BVerwGE 146, 198 ff.) aufgestellt habe. - BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09
Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2015 - 1 B 15.15
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Berechnung des nach § 2 Abs. 3 AufenthG maßgeblichen Unterhaltsbedarfs grundsätzlich auf die Leistungsansprüche der Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 9 Abs. 1 und 2 SGB II abzustellen, in der die Kläger aktuell leben (…BVerwG, Urteile vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198 Rn. 13 und vom 16. November 2010 - 1 C 20.09 - BVerwGE 138, 135 Rn. 20 f.).
- VGH Bayern, 18.06.2020 - 10 ZB 19.313
Sicherung des Lebensunterhalts
Lebt der Ausländer in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 9 Abs. 1 und 2 SGB II, ist deren Bedarf maßgeblich (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 8.4.2015 - 1 B 15/15 - juris Rn. 5 m.w.N.).Auch ist unklar, welchen Bedarf der mit der Klägerin offenbar in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Sohn der Klägerin auslöst (zur Maßgeblichkeit des Bedarfs einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 9 Abs. 1 und 2 SGB II etwa BVerwG, B.v. 8.4.2015 - 1 B 15/15 - juris Rn. 5 m.w.N. zur stRspr.).
- VGH Hessen, 12.05.2023 - 6 B 210/23
AUFENTHALTSERLAUBNIS; DAUERAUFENTHALTSBERECHTIGTER; LEBENSUNTERHALT; PROGNOSE
Lebt der Ausländer in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II, ist deren Bedarf maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 8. April 2015 - 1 B 15/15 -, Rn. 5, juris, m. w. N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 10 ZB 19.313 -, Rn. 6, juris).
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