Rechtsprechung
| BVerwG, 20.02.2007 - 1 B 15.07 (1 PKH 9.07) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Erstreckung der Initiativpflicht eines Ausländers bei der Beschaffung von Identifikationspapieren und Heimreisepapieren auf nachweislich erfolglose Handlungen - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör infolge einer Überraschungsentscheidung - Anforderungen an die ...
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage einer Erstreckung der Initiativpflicht eines Ausländers bei der Beschaffung von Identifikationspapieren und Heimreisepapieren auf nachweislich erfolglose Handlungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör infolge ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 05.10.2005 - RO 9 K 05.1106
- VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889
- BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06
- BVerwG, 26.07.2006 - 1 PKH 19.06
- VGH Bayern, 15.11.2006 - 24 B 06.1700
- BVerwG, 20.02.2007 - 1 B 15.07 (1 PKH 9.07)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06
Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, grundsätzliche Bedeutung, …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2007 - 1 B 15.07
Allerdings dürften dem Ausländer von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen nicht abverlangt werden (BVerwG 1 B 54.06 - juris, Rn. 4). - BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.02.2007 - 1 B 15.07
Die Beschwerde verkennt, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52). - BVerwG, 28.01.2003 - 4 B 4.03
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für immissionsrelevante Umbaumaßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2007 - 1 B 15.07
Rn. 7 Im Übrigen lässt die Beschwerde auch die erforderliche Darlegung vermissen, was der Kläger bei Erteilung des vermissten Hinweises noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. hierzu Beschluss vom 28. Januar 2003 - BVerwG 4 B 4.03 - juris Rn. 4; Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
- BVerwG, 11.05.1999 - 9 B 1076.98
Auszug aus BVerwG, 20.02.2007 - 1 B 15.07
Etwas anderes gilt zwar dann, wenn das Urteil sich ohne einen vorherigen gerichtlichen Hinweis als unzulässige Überraschungsentscheidung darstellen würde, weil das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 9 B 1076.98 - juris m.w.N.). - BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
Auszug aus BVerwG, 20.02.2007 - 1 B 15.07
Die Beschwerde verkennt, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52). - BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an Rüge der …
Auszug aus BVerwG, 20.02.2007 - 1 B 15.07
Rn. 7 Im Übrigen lässt die Beschwerde auch die erforderliche Darlegung vermissen, was der Kläger bei Erteilung des vermissten Hinweises noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (…vgl. hierzu Beschluss vom 28. Januar 2003 - BVerwG 4 B 4.03 - juris Rn. 4; Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
- BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung; …
Rn. 6 Im Übrigen lässt die Beschwerde auch die erforderliche Darlegung vermissen, was der Kläger bei Erteilung des vermissten Hinweises noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung von Voraussetzungen für den angefochtenen Widerruf geeignet gewesen wäre (vgl. hierzu Beschlüsse vom 20. Februar 2007 - BVerwG 1 B 15.07 - juris Rn. 7 und vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44). - BVerwG, 11.12.2013 - 10 B 22.13
Asylschutz und Flüchtlingsschutz bei Ausreise aus der Türkei wegen Verfolgung
Rn. 7 2.3 Die Beschwerde genügt überdies auch deswegen nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, weil sie sich auf das allgemeine Vorbringen beschränkt, der Klägerin sei durch die Verfahrensweise des Berufungsgerichts die Möglichkeit genommen, die Widersprüche und Ungereimtheiten in ihrer Aussage vor dem Bundesamt als auch vor dem Verwaltungsgericht aufzuklären, ohne erkennen zu lassen, was sie bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung vorgetragen hätte, um die vom Berufungsgericht bezeichneten Gründe für die fehlende Glaubhaftigkeit ihres Vorbringens zu erschüttern und inwieweit ihr weiterer Vortrag zur Klärung der Voraussetzungen des begehrten Asyls und Flüchtlingsschutzes geeignet gewesen sein könnte (vgl. hierzu nur Beschlüsse vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44, vom 20. Februar 2007 - BVerwG 1 B 15.07 - juris Rn. 7 und vom 1. Februar 2010 - BVerwG 10 B 21.09 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2007 - 18 A 978/07
Einzelrichter Verfahrensmangel Zulassungsberufung
Rn. 10 Vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2000 8 B 238/00 , NJW 2001, 1151, und vom 20. Februar 2007 - 1 B 15.07; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 - 18 A 3783/02 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2026 - 16 A 3020/25 Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2024 - 10 B 12.23 -, juris, Rn. 20, und vom 20. Februar 2007 - 1 B 15.07 (1 PKH 9.07) -, juris, Rn. 6, jeweils m. w. N.
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