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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.1994 - 1 B 15.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16477
BVerwG, 16.02.1994 - 1 B 15.94 (https://dejure.org/1994,16477)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1994 - 1 B 15.94 (https://dejure.org/1994,16477)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 1 B 15.94 (https://dejure.org/1994,16477)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung des Zusammenspiels der Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten und deren Erleichterung für EG-Bürger

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.06.1993 - 1 B 56.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1994 - 1 B 15.94
    Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die EWG-Handwerk-Verordnung mit höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere mit Art. 3 GG vereinbar (Beschlüsse vom 22. Januar 1970 - BVerwG 1 B 65.69 -, vom 16. Mai 1984 - BVerwG 1 B 3.84 - 1 B 56.93 - ).
  • BVerwG, 22.01.1970 - I B 65.69

    Diskriminierung der Inländer gegenüber Staatsangehörigen der EWG-Staaten

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1994 - 1 B 15.94
    Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die EWG-Handwerk-Verordnung mit höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere mit Art. 3 GG vereinbar (Beschlüsse vom 22. Januar 1970 - BVerwG 1 B 65.69 -, vom 16. Mai 1984 - BVerwG 1 B 3.84 - 1 B 56.93 - ).
  • BVerwG, 16.05.1984 - 1 B 3.84

    Handwerk - Handwerksrolle - Eintragung - EG-Angehörige - Ausnahmebewilligung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1994 - 1 B 15.94
    Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die EWG-Handwerk-Verordnung mit höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere mit Art. 3 GG vereinbar (Beschlüsse vom 22. Januar 1970 - BVerwG 1 B 65.69 -, vom 16. Mai 1984 - BVerwG 1 B 3.84 - 1 B 56.93 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 1 B 15.18

    Straßenreinigung; Entgeltpflicht; Ausnahme wegen unzumutbarer Härte; rückwirkende …

    Deshalb ist das Oberverwaltungsgericht Berlin in seinen früheren Entscheidungen (Urteile vom 15. November 1996 - OVG 1 B 15.94 - und - OVG 1 B 16.94 - sowie vom 24. November 1999 - OVG 1 B 3.97 -) im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass Ausnahmen (auch) rückwirkend zu gewähren sind.

    Liegt eine unzumutbare Härte vor, ist die Behörde deshalb grundsätzlich von Amts wegen gehalten, in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens ganz oder teilweise Ausnahmen von der Entgeltpflicht zuzulassen (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 15. November 1996 - OVG 1 B 15.94 - S. 8 und 11, und vom 24. November 1999 - OVG 1 B 3.97 - S. 13 f.).

  • VG Berlin, 03.11.2016 - 1 K 269.13

    Härtefall nach dem Straßenreinigungsgesetz

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin ist dagegen grundsätzlich eine rückwirkende Zulassung vorzunehmen, da es nach der gesetzlichen Regelung nicht auf einen zu stellenden Härtefallantrag ankommt (OVG Berlin, Urteile vom 15. November 1996 - OVG 1 B 15.94 und OVG 1 B 16.94 und vom 24. November 1999 - OVG 1 B 3.97).
  • VG Berlin, 12.05.2016 - 1 K 217.13

    Zulassung einer Ausnahme von der Straßenreinigungsentgeltpflicht

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin ist dagegen grundsätzlich eine rückwirkende Zulassung vorzunehmen, da es nach der gesetzlichen Regelung nicht auf einen zu stellenden Härtefallantrag ankommt (OVG Berlin, Urteile vom 15.11.1996 -OVG 1 B 15.94 und OVG 1 B 16.94 - und vom 24.11.1999 - OVG 1 B 3.97, unveröffentlicht).
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