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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1991 - 1 B 152.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1735
BVerwG, 28.11.1991 - 1 B 152.91 (https://dejure.org/1991,1735)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1991 - 1 B 152.91 (https://dejure.org/1991,1735)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1991 - 1 B 152.91 (https://dejure.org/1991,1735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baurechtliche Genehmigung einer - Gaststätte - Diskothek - Nutzung der Räume

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 3 Abs. 1 S. 2 § 4 Abs. 1 Nr. 3
    Gewerberecht: Zeitliche Nutzungsbechränkung bei baurechtlich genehmigter Diskothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2651 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 569
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1991 - 1 B 152.91
    Deshalb darf die Gaststättenerlaubnis für eine baurechtlich genehmigte Gaststätte nicht mit der Begründung versagt werden, die vorgesehene Nutzung widerspreche dem öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 80, 259 ; 84, 11 ).
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis - …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1991 - 1 B 152.91
    Deshalb darf die Gaststättenerlaubnis für eine baurechtlich genehmigte Gaststätte nicht mit der Begründung versagt werden, die vorgesehene Nutzung widerspreche dem öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 80, 259 ; 84, 11 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1991 - 1 B 152.91
    Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich das Gegenteil ergeben, kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör festgestellt werden (vgl. BVerfGE 65, 293 ).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1991 - 1 B 152.91
    Einzelheiten der Nutzungsausübung, insbesondere die täglichen Betriebszeiten, können vielmehr im Einzelfall dem gaststättenrechtlichen Verfahren vorbehalten sein (Beschluß vom 20. Oktober 1988 - BVerwG 4 B 195.88 - BRS 48, 357;… vgl. auch M. K. GastG, 10. Aufl., § 4 Rdnr. 63 S. 203; ferner BVerwGE 38, 209 ).
  • BVerwG, 20.10.1988 - 4 B 195.88

    Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang bei einem Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1991 - 1 B 152.91
    Einzelheiten der Nutzungsausübung, insbesondere die täglichen Betriebszeiten, können vielmehr im Einzelfall dem gaststättenrechtlichen Verfahren vorbehalten sein (Beschluß vom 20. Oktober 1988 - BVerwG 4 B 195.88 - BRS 48, 357;… vgl. auch M. K. GastG, 10. Aufl., § 4 Rdnr. 63 S. 203; ferner BVerwGE 38, 209 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Vielmehr können die Einzelheiten der Nutzungsausübung, insbesondere die Dauer der Betriebszeit, durchaus auch - ausdrücklich oder stillschweigend - dem gaststättenrechtlichen Verfahren vorbehalten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.1991, GewArch 1992, 109; Beschluss vom 20.10.1988, BRS Band 48, Nr. 141).

    Eine Betriebszeitengarantie kommt der erteilten Baugenehmigung aber jedenfalls dann zu, wenn sich die zulässige Betriebszeit unmittelbar aus dem Baugenehmigungsbescheid oder jedenfalls aus den Umständen seiner Erteilung ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.1991, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 19.08.1991, GewArch 1992, 31).

  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    Das schließt es nicht aus, dass Einzelheiten der Nutzungsausübung im Einzelfall dem gaststättenrechtlichen Verfahren vorbehalten sein können (Beschlüsse vom 28. November 1991 - BVerwG 1 B 152.91 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 18 und vom 20. Oktober 1988 - BVerwG 4 B 195.88 - BRS 48 Nr. 141).
  • OVG Bremen, 15.04.1993 - 1 B 94/92

    Gewerberecht: Verhältnis von Gaststätten- und Baurecht, Zumutbarkeitsgrenze für …

    Vorrang hat die Bauerlaubnis (soweit sie nicht eingeschränkt erteilt worden ist) für die die genehmigte Betriebsart allgemein kennzeichnenden, typischen Auswirkungen, während die je nach konkreter Betriebsgestaltung variablen Auswirkungen den stärkeren Bezug zur Entscheidungskompetenz der Gaststättenbehörde haben (BVerwGE 80, 259 (262 f.)); mit anderen Worten ist die gaststättenrechtliche Kompetenz durch eine erteilte Bauerlaubnis zurückgedrängt, wenn sie die begriffliche Identität des bauaufsichtlich genehmigten Betriebes treffen (BVerwG, GewArch 1992, 109 ) oder die genehmigte Betriebsart unmöglich machen würde (OVG Bremen, NVwZ 1990, 282 ).

    Grundsätzlich steht die erteilte Bauerlaubnis gaststättenrechtlichen Regelungen der Betriebszeit nicht entgegen (BVerwG, GewArch 1992, 109 ).

    Erst recht gilt dies, wenn die erteilte Bauerlaubnis insoweit einen Vorbehalt enthält (BVerwG, GewArch 1992, 109 ).

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 22 ZB 15.2322

    Lärmimmissionen von Windkraftanlagen

    Wenn nämlich nichts dafür ersichtlich ist, dass die Betriebszeit - hier während der Nacht - im Baugenehmigungsverfahren für Bestandsanlagen erkennbar zur Prüfung gestellt wurde und sich aus der Baugenehmigung selbst die Garantie einer bestimmten Betriebszeit ergibt, dann schließt eine solche Baugenehmigung nicht die verbindliche Feststellung ein, dass die Nutzung ohne jede zeitliche Begrenzung (für die Nachtzeit) zulässig sei (vgl. BVerwG, B. v. 28.11.1991 -1 B 152.91 - BayVBl 1992, 634; BayVGH, U. v. 19.8.1991 - 22 B 88.3590 - BayVBl 1992, 632).
  • VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92

    Baurecht: Erteilung einer Baugenehmigung trotz noch offenstehender anderer …

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, in denen sich dieses mit der Reichweite der baurechtlichen Genehmigung auseinandergesetzt hat (vgl. z.B. BVerwGE 74, 315/324 ff.; 80, 259; 84, 11; BVerwG vom 28.11.1991 NVwZ 1992, 569), lassen die Richtigkeit dieser Auffassung nicht zweifelhaft erscheinen.
  • VGH Bayern, 09.08.1996 - 2 B 94.3022
    Bei der Beurteilung, ob die Erhaltung eines Baudenkmals im Interesse der Allgemeinheit liegt, ist vielmehr auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern abzustellen, da nur diese über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen, um in objektivierbarer Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausreichendes Interesse an der Erhaltung des Bauwerks herauszuarbeiten (vgl. BayVGH v. 21.2.1985 BayVBl 1986, 399; BayObLG v. 9.4.1992 BayVBl 1992, 634;… Eberl/Martin/Petzet, aaO. RdNr. 11 zu Art. 1 m.w.N.; a.A. VGH Mannheim v. 23.7.1990 DVBl 1990 Nr. 1113: maßgeblich ist abzustellen auf den für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter).
  • VGH Bayern, 12.05.2004 - 22 ZB 04.234

    Immissionsschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der Sache ein anderer Senat …

    Wenn dem aber so ist, dann kann nicht von einer verbindlichen Regelung ausgegangen werden, dass die Nutzung der sog. Außensportanlage ohne jegliche Begrenzung zulässig sei (vgl. BVerwG vom 28.11.1991, BayVBl 1992, 634).
  • VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334

    Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbilds eines Baudenkmals

    Abzustellen ist vielmehr auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern' weil nur sie über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen' um in objektivierbarer Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausgehendes Interesse an der Erhaltung des Bauwerks herauszuarbeiten (vgl. BayVGH' U.v. 21.2.1985 - 26 B 80 A.720 - BayVBl 1986, 399/400; BayObLG, B.v. 9.4.1992 - 3 Ob 0Wi 13/92 - BayVBl 1992, 634/635; BayVGH, U.v. 6.11.1996 - 2 B 94.2926 - nicht veröffentlicht; a.A. VGH BW, U.v. 1.9.2011 - 1 S 1070/11 - DVBl 2011, 1418).
  • VGH Bayern, 06.11.1996 - 2 B 94.2926
    Bei der Beurteilung, ob die Erhaltung eines Baudenkmals im Interesse der Allgemeinheit liegt, ist vielmehr auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern abzustellen, da nur diese über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen, um in objektivierbarer Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausgehendes Interesse an der Erhaltung des Bauwerks herauszuarbeiten (vgl. BayVGH, U. v. 21.2.1985, BayVBl. 1986, 399; BayObLG, B. v. 9.4.1992, BayVBl. 1992, 634;… Eberl/Martin/Petzet, aaO, Rn. 11 zu Art. 1 m. w. N.; a. A. VGH Mannheim, U. v. 23.7.1990, DVBl. 1990, 1113: Maßgeblich ist abzustellen auf den für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter).
  • VG Gießen, 23.01.2001 - 8 G 3077/00

    Gaststättenerlaubnis - zur Beurteilung von Gaststättenlärm; hier: Biergarten

    So darf eine Gaststättenerlaubnis für eine baurechtlich genehmigte Gaststätte nicht mit der Begründung versagt werden, die vorgesehene Nutzung widerspreche dem öffentlichen Baurecht (BVerwG, B. v. 28.11.1991 - 1 B 152.91 -, GewArch. 1992, 109; VGH Bad.-Württ., B. v. 06.05.1992 - 14 S 2960/91 -, NVwZ-RR 1993; U. v. 06.11.1991 - 14 S 279/91 -, GewArch. 1992 434, 436 l. Sp).
  • VG Münster, 13.12.2007 - 9 L 647/07

    Gaststätte "Schwarzes Schaf" muss ab sofort bereits ab 3 Uhr schließen

  • BayObLG, 28.04.1994 - 3 ObOWi 33/94
  • LG Hamburg, 01.08.1991 - 302 O 269/90
  • VG Augsburg, 10.02.2010 - Au 4 K 09.1425

    Kein Anspruch auf zeitlich unbeschränkten Betrieb innerhalb der allgemeinen …

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