Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2006 - 1 B 153.06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Hilfsantrag betreffend die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Ausländergesetz (AuslG); Hauptantrag betreffend den Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.07.2006 - 23 B 06.30095
- BVerwG, 27.10.2006 - 1 B 153.06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96
Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2006 - 1 B 153.06
Das Berufungsgericht hätte, da es abweichend vom Verwaltungsgericht den Hauptantrag auf Aufhebung des Widerrufsbescheids abgewiesen hat, über den Hilfsantrag zu § 53 AuslG bzw. § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG entscheiden müssen (zum Anfallen des Hilfsantrags in der Berufungsinstanz auf das Rechtsmittel des unterlegenen Beklagten oder Beteiligten vgl. schon Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 und etwa Beschluss vom 20. September 2004 - BVerwG 1 B 27.04 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 81 m.w.N.). - BVerwG, 20.09.2004 - 1 B 27.04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren; Verpflichtung zur …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2006 - 1 B 153.06
Das Berufungsgericht hätte, da es abweichend vom Verwaltungsgericht den Hauptantrag auf Aufhebung des Widerrufsbescheids abgewiesen hat, über den Hilfsantrag zu § 53 AuslG bzw. § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG entscheiden müssen (zum Anfallen des Hilfsantrags in der Berufungsinstanz auf das Rechtsmittel des unterlegenen Beklagten oder Beteiligten vgl. schon Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 und etwa Beschluss vom 20. September 2004 - BVerwG 1 B 27.04 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 81 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 11 A 1439/07
Kein Asyl mehr für Imam aus Ägypten
Rn. 152 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 1 B 153.06 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 23, S. 31, und Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 10 B 16.09 -, Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 17, S. 3. - VGH Baden-Württemberg, 07.02.2008 - A 8 S 136/05
Kein Ausschluss des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004 für …
Dieses Schutzbegehren ist ohne gesonderte Zulassung der Berufung durch den Erfolg des Rechtsmittels des Beteiligten gegen die im ersten Rechtszug ausgesprochene Verpflichtung, flüchtlingsrechtlichen Abschiebungsschutz zu gewähren (s. o. I.), in der Berufungsinstanz angefallen (BVerwG, Urteil vom 15.4.1997 - 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 60; Beschluss vom 27.10.2006 - 1 B 153.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 23).
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