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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3005
BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87 (https://dejure.org/1988,3005)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1988 - 1 B 153.87 (https://dejure.org/1988,3005)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1988 - 1 B 153.87 (https://dejure.org/1988,3005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Meldebehörde - Aktenführung - Mangelnde Dokumentationsfunktion - Aktenvernichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2123 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 621
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87
    Im übrigen ergebe sich aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1984, 419 ff. [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]), daß die Meldebehörde nur innerhalb eines genau zu bestimmenden und festzulegenden Zeitraums berechtigt sein könne, personenbezogene Daten bei sich zu behalten, und außerdem verpflichtet sei, diese Daten zu löschen, wenn deren weitere Aufbewahrung - wie hier - zur Erfüllung des von der Behörde verfolgten gesetzlichen Zwecks nicht mehr erforderlich sei.
  • BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83

    Führung von Akten durch die Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87
    Die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze ist nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkenntnissquellen für das künftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält; dies macht die Führung von Akten erforderlich, ohne daß dies eines ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz bedürfte (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244, 310/83, NJW 1983, 2135).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, Akten zu führen (Gebot der Aktenmäßigkeit), alle wesentlichen Verfahrenshandlungen vollständig und nachvollziehbar abzubilden (Gebot der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit) und diese wahrheitsgemäß aktenkundig zu machen (Gebot der wahrheitsgetreuen Aktenführung) (vgl. BVerwG 16. März 1988 - 1 B 153.87 -).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, Akten zu führen (Gebot der Aktenmäßigkeit), alle wesentlichen Verfahrenshandlungen vollständig und nachvollziehbar abzubilden (Gebot der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit) und diese wahrheitsgemäß aktenkundig zu machen (Gebot der wahrheitsgetreuen Aktenführung) (vgl. BVerwG 16. März 1988 - 1 B 153.87 -).
  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Sammlung …

    Sollen sie nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit regelmäßig nur festhalten, dass eingesehene Kontoauszüge keine leistungserheblichen Auswirkungen haben (24. Tätigkeitsbericht, BT-Drucks 17/13000 S 159 f; ähnlich Gemeinsame Hinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vom 13.3.2017, abrufbar unter https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html, abgerufen am 16.3.2020), beschränkt das nicht nur die aufsichtlichen Kontrollmöglichkeiten (zu dieser Funktion vollständiger Aktenführung vgl nur BVerwG vom 16.3.1988 - 1 B 153.87 - NVwZ 1988, 621, 622; zur rechtsstaatlichen Bedeutung aufsichtlicher Kontrolle vgl BVerfG vom 24.4.2013 - 1 BvR 1215/07 - BVerfGE 133, 277 <RdNr 207>).
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