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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1992 - 1 B 155.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8579
BVerwG, 04.09.1992 - 1 B 155.92 (https://dejure.org/1992,8579)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1992 - 1 B 155.92 (https://dejure.org/1992,8579)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1992 - 1 B 155.92 (https://dejure.org/1992,8579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines Ausländers - Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung - Berücksichtigung eines Nachtatverhaltens - Ausweisung aus Gründen der Generalprävention und der Spezialprävention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1992 - 1 B 155.92
    Auch der von den Klägern weiterhin angesprochene Gesichtspunkt, daß der Kläger zu 1) mit einer Deutschen verheiratet ist und ein Kind hat, gibt der Sache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung, denn es ist höchstrichterlich geklärt, daß bei Rauschgifttaten mit dem hier vorliegenden Gewicht der Schutz des Art. 6 GG einer Ausweisung nicht entgegensteht (vgl. BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; Kammerbeschlüsse vom 18. Juni 1991 - 2 BvR 696/91 - und vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 233/92 - Beschluß des Senats vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention - …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1992 - 1 B 155.92
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 81, 356 [BVerwG 06.04.1989 - 1 C 70/86]), die auch das Berufungsgericht herangezogen hat, ist bereits geklärt, daß in Fällen der Verurteilung wegen illegalen Rauschgifthandels die Ausweisung auch dann aus Gründen der Generalprävention ermessensfehlerfrei verfügt werden kann, wenn der Ausländer zur Überführung anderer Rauschgifthändler beigetragen hat.
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1992 - 1 B 155.92
    Ist aber das Berufungsurteil auf zwei selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn bezüglich jeder Begründung ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 = NVwZ-RR 1990, 658).
  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1992 - 1 B 155.92
    Auch der von den Klägern weiterhin angesprochene Gesichtspunkt, daß der Kläger zu 1) mit einer Deutschen verheiratet ist und ein Kind hat, gibt der Sache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung, denn es ist höchstrichterlich geklärt, daß bei Rauschgifttaten mit dem hier vorliegenden Gewicht der Schutz des Art. 6 GG einer Ausweisung nicht entgegensteht (vgl. BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; Kammerbeschlüsse vom 18. Juni 1991 - 2 BvR 696/91 - und vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 233/92 - Beschluß des Senats vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113).
  • BVerwG, 28.01.1991 - 1 B 95.90

    Wert des Streitgegenstandes - Befristung der Wirkung der Ausweisung - Eheführung …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1992 - 1 B 155.92
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 25 Abs. 1 Satz 3 GKG (vgl. Beschluß vom 28. Januar 1991 - BVerwG 1 B 95.90 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 48).
  • BVerfG, 18.06.1991 - 2 BvR 696/91

    Ausweisung bei Betäubungsmittelvergehen

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1992 - 1 B 155.92
    Auch der von den Klägern weiterhin angesprochene Gesichtspunkt, daß der Kläger zu 1) mit einer Deutschen verheiratet ist und ein Kind hat, gibt der Sache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung, denn es ist höchstrichterlich geklärt, daß bei Rauschgifttaten mit dem hier vorliegenden Gewicht der Schutz des Art. 6 GG einer Ausweisung nicht entgegensteht (vgl. BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; Kammerbeschlüsse vom 18. Juni 1991 - 2 BvR 696/91 - und vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 233/92 - Beschluß des Senats vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …

    Rn. 85 Allerdings führt eine Aufklärungshilfe, die zur Überführung anderer Rauschgifthändler beigetragen hat, nicht zwingend zu einer prognostisch günstigen Beurteilung der Wiederholungsgefahr bei einem wegen illegalen Rauschgifthandels Verurteilten (BVerwG, Urteil vom 06.04.1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 und Beschluss vom 04.09.1992 - 1 B 155.92 - InfAuslR 1993, 11); maßgebend sind vielmehr die konkreten Umstände des Einzelfalls (…vgl. auch GK-AufenthG, Vor §§ 53 ff. Rn. 1188 ff.).
  • LG Erfurt, 01.07.2019 - 8 O 1045/18

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Rechts- und Verfahrensfehlern

    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, Beschluss vom 16.04.1993 - 1 B 155/92, Rz. 16 - zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 14.05.2002 - XI ZR 388/01, Rz. 7 - zitiert nach juris).

    Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber den betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruhen (BFH, Beschluss vom 16.04.1993 - a.a.O.).

  • LG Erfurt, 01.11.2021 - 8 O 1045/18
    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (BFH, Beschluss vom 16.04.1993, Az. 1 B 155/92, Rz. 16 - zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 14.05.2002, Az. XI ZR 388/01, Rz. 7 - zitiert nach juris).

    Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber den betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruhen (BFH, Beschluss vom 16.04.1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren …

    Soweit der Kläger im Strafverfahren kooperativ war und durch sein Geständnis auch zur beschleunigten Aufklärung beigetragen hat, kann dies eine atypische Fallsituation nicht rechtfertigen; solche mildernden Umstände ergeben sich in Betäubungsmittelverfahren nicht selten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.1992, - 1 B 155.92 -, InfAuslR 1993, 11).
  • OLG Jena, 16.06.2025 - 1 WF 38/25

    Sorgerechtsverfahren: Ablehnung eines Familienrichters wegen Besorgnis der …

    Vielmehr müssen sich die Betroffenen der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen, um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen (vgl. BFH, Beschluss vom 16.04.1993 - 1 B 155/92 -, juris Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 14.05.2002 - XI ZR 388/01 -, juris Rn. 7; BayVGH…, Beschluss vom 03.11.2014, - 22 CS 14.2157 -, juris Rn. 16; OLG München…, Beschluss vom 27.09.2016 - 19 W 1618/16 -, juris Rn. 16).
  • LG Erfurt, 12.09.2024 - 8 O 1125/23

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei einem Verfahrensfehler

    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (BFH, Beschluss vom 16.04.1993, Az. 1 B 155/92, Rz. 16 - zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 14.05.2002, Az. XI ZR 388/01, Rz. 7 - zitiert nach juris).

    Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber den betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruhen (BFH, Beschluss vom 16.04.1993, a.a.O.).

  • LG Erfurt, 16.05.2022 - 8 O 945/20
    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (BFH, Beschluss vom 16.04.1993, Az. 1 B 155/92, Rz. 16 - zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 14.05.2002, Az. XI ZR 388/01, Rz. 7 - zitiert nach juris).

    Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber den betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruhen (BFH, Beschluss vom 16.04.1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1996 - 13 S 466/96

    Rauschgiftdelikt - zur generalpräventiven Ausweisung; zum Ausnahmefall; zum …

    Eine das Verhalten anderer Ausländer steuernde, abschreckende Wirkung der Ausweisung entfällt insbesondere nicht deshalb, weil der Antragsteller nach der Begehung seines Betäubungsmitteldeliktes durch Aussagen als Zeuge zu der Überführung anderer Rauschgifthändler beigetragen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.1989, BVerwGE 81, 356, 359 f.; Beschl. v. 4.9.1992, InfAuslR 1993, 11).
  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98

    Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen; …

    Vor diesem Hintergrund kann die Kammer auch dem Verhalten des Klägers im Rahmen des letzten Strafverfahrens eine entscheidende Bedeutung nicht bemessen; es lässt einen hinreichend tragfähigen Schluss nicht zu, er werde zukünftig rechtstreu leben (vgl. dazu auch BVerwG Beschl. v. 04.09.1992 - 1 B 155.92 - InfAuslR 1993, 11;… Urt. v. 06.04.1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356).
  • BVerwG, 06.08.1993 - 1 B 113.93

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß bei schwerwiegender Straffälligkeit, und zwar insbesondere bei dem hier u.a. vorliegenden Rauschgifthandel, der Schutz der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG der Ausweisung und der Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung nicht entgegensteht (vgl. BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juni 1991 - 2 BvR 696/91 -, vom 26. August 1991 - 2 BvR 930/91 -, vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 233/92 - und vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 1828/92; Beschlüsse vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113 und vom 4. September 1992 - BVerwG 1 B 155.92 - InfAuslR 1993, 11 ).
  • VG Sigmaringen, 14.04.2005 - 8 K 429/03

    Jugendlicher Ausländer - Regelausweisung nach Verurteilung trotz …

  • VG München, 19.10.2011 - M 25 K 10.582

    Ausweisung wegen versuchten gemeinschaftlichen Handeltreibens von …

  • VGH Bayern, 12.04.2006 - 24 ZB 05.3056

    Ausländerrecht: Zur Regelausweisung herabgestufte zwingende Ausweisung, …

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