Rechtsprechung
| BVerwG, 09.08.1977 - 1 B 158.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Antrag eines Asylbewerbers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Anwendung der Grundsätze über die Auslegung von ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57
Endiviensalat
Auszug aus BVerwG, 09.08.1977 - 1 B 158.76
Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein an eine Behörde gerichteter Antrag als öffentlich-rechtliche Willenserklärung den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen unterliegt und mithin der wirkliche Wille maßgebend ist, und zwar so, wie er als erklärter Wille für den Empfänger der Erklärung erkennbar ist (vgl. z.B. Urteile vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - BVerwG 12, 87 [91]; vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - VerwRspr 23 Nr. 63, Beschlüsse vom 26. Juli 1973 - BVerwG VI B 22.73 - und vom 4. November 1976 - BVerwG II B 15.76 -). - BVerwG, 26.05.1971 - VI C 57.68
Wegfall von Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 09.08.1977 - 1 B 158.76
Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein an eine Behörde gerichteter Antrag als öffentlich-rechtliche Willenserklärung den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen unterliegt und mithin der wirkliche Wille maßgebend ist, und zwar so, wie er als erklärter Wille für den Empfänger der Erklärung erkennbar ist (vgl. z.B. Urteile vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - BVerwG 12, 87 [91]; vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - VerwRspr 23 Nr. 63, Beschlüsse vom 26. Juli 1973 - BVerwG VI B 22.73 - und vom 4. November 1976 - BVerwG II B 15.76 -). - BVerwG, 26.07.1973 - VI B 22.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.08.1977 - 1 B 158.76
Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein an eine Behörde gerichteter Antrag als öffentlich-rechtliche Willenserklärung den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen unterliegt und mithin der wirkliche Wille maßgebend ist, und zwar so, wie er als erklärter Wille für den Empfänger der Erklärung erkennbar ist (vgl. z.B. Urteile vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - BVerwG 12, 87 [91]; vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - VerwRspr 23 Nr. 63, Beschlüsse vom 26. Juli 1973 - BVerwG VI B 22.73 - und vom 4. November 1976 - BVerwG II B 15.76 -). - BVerwG, 04.11.1976 - 2 B 15.76
Auszug aus BVerwG, 09.08.1977 - 1 B 158.76
Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein an eine Behörde gerichteter Antrag als öffentlich-rechtliche Willenserklärung den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen unterliegt und mithin der wirkliche Wille maßgebend ist, und zwar so, wie er als erklärter Wille für den Empfänger der Erklärung erkennbar ist (vgl. z.B. Urteile vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - BVerwG 12, 87 [91]; vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - VerwRspr 23 Nr. 63, Beschlüsse vom 26. Juli 1973 - BVerwG VI B 22.73 - und vom 4. November 1976 - BVerwG II B 15.76 -).
- BVerwG, 14.11.1979 - 1 B 280.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Wie danach eine einzelne Willenserklärung auszulegen ist, beurteilt sich nach den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls und hat deswegen keine grundsätzliche Bedeutung, zumal das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts und die diesen zugrunde liegende Würdigung des Sachverhalts gemäß § 137 Abs. 2 VwGO grundsätzlich gebunden ist (Beschlüsse vom 9. August 1977 - BVerwG 1 B 158.76 -, vom 11. November 1977 - BVerwG 6 B 39.77 -). - BVerwG, 05.09.1985 - 1 B 26.85
Anforderungen an das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Es ist nicht zweifelhaft, daß auf die Auslegung von Anträgen und Erklärungen auf dem Gebiete des Verwaltungsrechts die allgemeinen Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen entsprechend anwendbar sind und daß mithin der wirkliche Wille maßgebend ist, und zwar so, wie er als erklärter Wille für den Empfänger der Erklärung nach den Umständen des Falles bei objektiver Auslegung erkennbar ist (BVerwGE 12, 87 [91]; Beschlüsse vom 9. August 1977 - BVerwG 1 B 158.76 - vom 11. November 1977 - BVerwG 6 B 39.77 -). - BVerwG, 14.11.1979 - 1 B 281.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Wie danach eine einzelne Willenserklärung auszulegen ist, beurteilt sich nach den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls und hat deswegen keine grundsätzliche Bedeutung, zumal das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts und die diesen zugrunde liegende Würdigung des Sachverhalts gemäß § 137 Abs. 2 VwGO grundsätzlich gebunden ist (Beschlüsse vom 9. August 1977 - BVerwG 1 B 158.76 -, vom 11. November 1977 - BVerwG 6 B 39.77 -).
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