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| VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBO Art. 75 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
Klage gegen eine Baueinstellungsanordnung für ein ca. fünf Kilometer von einer Hofstelle entferntes und im Rohbau in Betonbauweise errichtetes landwirtschaftliches Betriebsgebäude; "Dienen" eines Gebäudes bei einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinn von § 35 Abs. 1 Nr. 1 ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage gegen eine Baueinstellungsanordnung für ein ca. fünf Kilometer von einer Hofstelle entferntes und im Rohbau in Betonbauweise errichtetes landwirtschaftliches Betriebsgebäude; "Dienen" eines Gebäudes bei einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinn von § 35 Abs. 1 Nr. 1 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.09.2015 - M 1 K 15.2604
- VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510
- BVerwG, 24.08.2017 - 4 B 35.17
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510
Andererseits kann nicht verlangt werden, dass das Vorhaben für den Betrieb schlechthin unentbehrlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - BauR 1991, 579).Dabei ist darauf abzustellen, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde, wobei hinzukommen muss, dass das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 a.a.O.).
Denn die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB hängt regelmäßig nicht von ihrem Standort ab (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 a.a.O.; U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37).
Die Frage des Standorts ist somit Gegenstand der "Abwägung" eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 a.a.O.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87).
- VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550
Baugenehmigung für landwirtschaftlich genutzte Lager- und Maschinenhalle im …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510
Die Frage des Standorts ist somit Gegenstand der "Abwägung" eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (…vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 a.a.O.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87). - BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2004 - 8 B 10256/04
Baurecht; Baueinstellung; Baueinstellungsverfügung; Viehunterstand; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510
Käme es allein auf die subjektiven Vorstellungen des Bauherrn an, würde dies dem Zweck der Vorschrift widersprechen, die lediglich Viehunterstände wegen ihres im Verhältnis zu Stallgebäuden weitaus geringeren Konfliktpotentials vom präventiven Bauverbot freistellen will (vgl. OVG RhPf, B.v. 25.2.2004 - 8 B 10256.04 - BauR 2004, 1284).
- VG Bayreuth, 24.06.2021 - B 2 K 20.317
Erfolglose Klage gegen die Nutzungsuntersagung eines Schafstalls im Außenbereich
Ein Betriebsgebäude ist zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt, wenn seine Nutzungsmöglichkeit nach Bauausführung, Größe, Gestaltung und dergleichen bei objektiver Betrachtung auf diesen Zweck beschränkt ist und es insbesondere nicht zur dauernden Unterbringung von Tieren geeignet ist (BayVGH, U.v. 11.04.2017 - 1 B 16.2510 - Rn. 15).Abzustellen ist bei der Beurteilung einzig auf objektive Kriterien, wie Größe, Bauausführung oder Gestaltung (BayVGH, U. v. 11.04.2017 - 1 B 16.2510 - Rn. 15; OVG Koblenz, B. v. 25.02.2004 - 8 B 10256/04 - BauR 2004, 1284;… Lechner/Busse, in: Busse/Kraus, BayBO, Stand Februar 2021, Art. 57, Rn. 126).
Dies folgt auch aus Sinn und Zweck der Genehmigungsfreistellung von lediglich zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmten Anlagen gegenüber Ställen wegen des weitaus geringeren Konfliktpotentials (vgl. BayVGH, U. v. 11.04.2017 - 1 B 16.2510 - Rn. 15) im Vergleich zu Stallgebäuden.
Rn. 23 Im Übrigen hat es der Verwaltungsgerichtshof im U. v. 11.04.2017 - 1 B 16.2510 - Rn. 16 auch für eine Rinderhaltung genügen lassen, dass der Boden betoniert war, um das Gebäude als zur dauerhaften Nutzung geeignet anzusehen.
- VG München, 25.07.2023 - M 1 K 20.1063
Genehmigungsfähigkeit eines Rinderlaufstalles
Die zugelassene Berufung wurde zurückgewiesen (BayVGH U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2510 - juris).Rn. 15 Die Akten des Verwaltungsgerichtshofs Az. 1 B 16.2509 und 1 B 16.2510 wurden beigezogen.
- VGH Bayern, 18.10.2021 - 15 CS 21.1990
Beschwerde (erfolglos), Vertretungserfordernis vor dem Verwaltungsgerichtshof;, …
Käme es allein auf die Behauptung des Bauherrn an, würde dies dem Zweck der Vorschrift widersprechen, die lediglich temporäre Viehunterstände wegen ihres im Verhältnis zu Stallgebäuden weitaus geringeren Konfliktpotentials vom präventiven Bauverbot freistellen will (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2510 - juris Rn. 15;… OVG RhPf, B.v. 25.2.2004 - 8 B 10256.04 - BauR 2004, 1284 - juris Rn. 5;… Lechner/Busse in Simon/Busse, BayBO Stand August 2016, Art. 57 Rn. 121).
- VGH Bayern, 12.06.2024 - 1 ZB 23.1806
Baugenehmigung für einen Rinderlaufstall im Außenbereich
Die zugelassenen Berufungen wurden mit Urteilen des Senats vom 11. April 2017 (1 B 16.2510 und 1 B 16.2509) zurückgewiesen. - VG München, 12.06.2024 - M 1 K 20.1818
Klage einer Gemeinde gegen Ersetzung des Einvernehmens, Vorbescheid für …
Die eigentliche Zweckbestimmung besteht darin, Missbrauchsversuchen begegnen zu können (BayVGH, U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2510 - juris Rn. 14). - VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 18.1365
Außenbereich, Genehmigungspflichtigkeit, öffentliche Belange
Es ist vielmehr auf objektive Kriterien, wie Größe, Bauausführung und Gestaltung abzustellen (vgl. BayVGH, BeckRS 2017, 110411; OVG Koblenz, BeckRS 2004, 21226). - VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2337
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Baurechtliche Beseitigungsanordnung …
Der Gesetzgeber stellt ein Gebäude zur Unterbringung von Sachen nur deshalb vom präventiven Bauverbot frei, weil ein solches im Verhältnis zu anderen Vorhaben ein weitaus geringeres Konfliktpotential aufweist (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2510 - juris Rn. 15;… König in Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 57 Rn. 12 m.w.N.). - VG München, 10.05.2022 - M 1 K 18.4937
Baugenehmigung zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle
Zwar ist der beabsichtigte Standort keine Frage des "Dienens", hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals kann der beabsichtigte Standort indes ein bestätigendes oder abweisendes Indiz im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung sein (…BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - juris Rn. 24; BayVGH, U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2510 - juris Rn. 14).
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