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| BVerwG, 06.12.1989 - 1 B 160.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gestützt auf die grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1989 - 4 A 808/89
- BVerwG, 06.12.1989 - 1 B 160.89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.10.1989 - 9 B 268.89
Antrag auf Akteneinsicht - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1989 - 1 B 160.89
Die Beschwerde kann auch weiter nicht begründet werden; denn die Beschwerdefrist ist mit dem 30. Oktober 1989 abgelaufen und ist einer Verlängerung durch richterliche Verfügung nicht zugänglich, auch nicht mit Rücksicht auf die begehrte Akteneinsicht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - und vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 -). - BVerwG, 26.05.1975 - III B 117.74
Notwendigkeit der fristgemäßen Anfechtung der Nichtzulassung der Revision - …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1989 - 1 B 160.89
Die Beschwerde kann auch weiter nicht begründet werden; denn die Beschwerdefrist ist mit dem 30. Oktober 1989 abgelaufen und ist einer Verlängerung durch richterliche Verfügung nicht zugänglich, auch nicht mit Rücksicht auf die begehrte Akteneinsicht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - und vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 -).
- BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 54.92
Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen …
Die Möglichkeit einer Verlängerung der Begründungsfrist sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BT-Drucks. 11/7030 zu § 133 VwGO, S. 34; ebenso zu § 132 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO a.F. Beschluß vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - NJW 1990, 1313; Beschluß vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 160.89 -).
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