Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 161.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Bleiberecht eines Ausländers nach Scheidung einer Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen - Rechtsqualität einer Verwaltungsvorschrift (Ausländererlass)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 11 S 1762/88
- BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 161.88
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82
Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 161.88
Das trifft aber, wie der Senat ebenfall bereits ausgesprochen hat, bei einer nur kurzen Ehezeit regelmäßig nicht zu (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42). - BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87
Aufenthaltserlaubnis mit Bedingungen und Auflagen - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 161.88
Die Verwaltungsvorschrift als solche unterliegt nicht der Auslegung und Anwendung durch das Revisionsgericht (Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 4.81 - InfAuslR 1984, 69 ; Beschluß vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 - InfAuslR 1987, 274 f. mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 11.10.1983 - 1 C 4.81
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Treffen einer Ermessensentscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 161.88
Die Verwaltungsvorschrift als solche unterliegt nicht der Auslegung und Anwendung durch das Revisionsgericht (Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 4.81 - InfAuslR 1984, 69 ; Beschluß vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 - InfAuslR 1987, 274 f. mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 27.12.1990 - 1 B 162.90
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Sie können im Verhältnis zum Ausländer Wirkungen nur deshalb entfalten, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung der Verwaltungsvorschriften selbst bindet (…vgl. Beschluß vom 18. April 1989 - BVerwG 1 B 55.89 - a.a.O.; Beschluß vom 21. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 161.88 -). - BVerwG, 29.03.1990 - 1 B 46.90
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung …
Die Verwaltungsvorschriften als solche unterliegen aber nicht der Auslegung und Anwendung durch die Gerichte (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 161.88 - Beschluß vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 - InfAuslR 1987, 274 f.).
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