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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3165
BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81 (https://dejure.org/1982,3165)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1982 - 1 B 168.81 (https://dejure.org/1982,3165)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1982 - 1 B 168.81 (https://dejure.org/1982,3165)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang des ausländerbehördlichen Ermessens in Bezug auf den Familiennachzug volljähriger Kinder - Entscheidungskriterien beim Familiennachzug volljähriger Kinder in ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81
    Innerhalb dieses in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Rahmens (BVerwGE 56, 254 [259 f.]; 59, 104 [108]; 61, 105 [110]; Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 44.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 19 [S. 117]) ist auch in dem hier maßgebenden Zusammenhang auf Grund einer Abwägung der gegen einen Zuzug des Ausländers sprechenden öffentlichen Interessen mit dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG über die Aufenthaltserlaubnis zu entscheiden.
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81
    Insbesondere hat der Senat durch Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - entschieden, daß die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug volljähriger Kinder in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Arbeitnehmer grundsätzlich nicht dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG widerspricht.
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81
    Innerhalb dieses in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Rahmens (BVerwGE 56, 254 [259 f.]; 59, 104 [108]; 61, 105 [110]; Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 44.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 19 [S. 117]) ist auch in dem hier maßgebenden Zusammenhang auf Grund einer Abwägung der gegen einen Zuzug des Ausländers sprechenden öffentlichen Interessen mit dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG über die Aufenthaltserlaubnis zu entscheiden.
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81
    Innerhalb dieses in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Rahmens (BVerwGE 56, 254 [259 f.]; 59, 104 [108]; 61, 105 [110]; Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 44.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 19 [S. 117]) ist auch in dem hier maßgebenden Zusammenhang auf Grund einer Abwägung der gegen einen Zuzug des Ausländers sprechenden öffentlichen Interessen mit dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG über die Aufenthaltserlaubnis zu entscheiden.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81
    Dagegen läßt sich rechtsgrundsätzlich auch im Hinblick auf die aus dem Sozialstaatsprinzip zu entnehmende Fürsorgepflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den in ihr tätigen ausländischen Arbeitnehmern (BVerwGE 42, 148 [157]) nichts einwenden.
  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81
    Das alles hat der Senat in dem erwähnten Urteil vom 26. März 1982 dargelegt (vgl. auch Beschluß vom 11. Januar 1982 - BVerwG 1 B 151.81 - BayVBl. 1982, 186).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 44.77

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81
    Innerhalb dieses in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Rahmens (BVerwGE 56, 254 [259 f.]; 59, 104 [108]; 61, 105 [110]; Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 44.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 19 [S. 117]) ist auch in dem hier maßgebenden Zusammenhang auf Grund einer Abwägung der gegen einen Zuzug des Ausländers sprechenden öffentlichen Interessen mit dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG über die Aufenthaltserlaubnis zu entscheiden.
  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer …

    Welches Gewicht in diesem Zusammenhang dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG bei Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG regelmäßig zukommt, kann den im Urteil des Senatsvom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - (…a.a.O.) dargelegten undim Beschluß vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - bestätigten Grundsätzen entnommen werden, die auch hier Geltung beanspruchen.

    Damit übereinstimmend hat das Bundesverfassungsgericht in seinemBeschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, mit dem es die gegen den erwähnten Beschluß des Senatsvom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Nachzug volljähriger Ausländer zu ihren im Bundesgebiet als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern zu gestatten, und daß in diesem Zusammenhang der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG das Angewiesensein auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe im Einzelfall voraussetzt.

    Grundsätze unmittelbar aus dem Urteil des Senatsvom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - (…a.a.O.), das sich ebenso wie derBeschluß vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - mit einer Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde befaßt.

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82

    Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis …

    Eine solche Ausnahme ist allerdings nicht schon dann gegeben, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat keine (nahen) Verwandten mehr hat und insofern dort allein leben muß (vgl. auch Beschlüsse vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - InfAuslR 1982, 271; vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 -).

    Damit übereinstimmend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - (NJW 1982, 2730), mit dem es die gegen den Beschluß des Senats vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 -gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren im Bundesgebiet als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern zu gestatten, und daß in diesem Zusammenhang der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG das Angewiesensein auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe im Einzelfall voraussetzt.

  • BVerwG, 22.11.1982 - 1 B 121.82
    Dabei handelt es sich, wie der Senat im Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - (NJW 1982, 1958 = DVBl. 1982, 648 = DÖV 1982, 741 = BayVBl. 1982, 373 = VBlBW 1982, 255 = FamRZ 1982, 596 = InfAuslR 1982, 126) dargelegt und in den Beschlüssen vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - und 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - bestätigt hat, um eine sachgerechte Ermessenserwägung.

    Damit übereinstimmend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, mit dem es die gegen den erwähnten Beschluß des Senats vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren im Bundesgebiet als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern zu gestatten, und daß in diesem Zusammenhang der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG das Angewiesensein auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe im Einzelfall voraussetzt.

  • BVerwG, 28.08.1984 - 1 B 96.84

    Nichtzulassung einer Revision - Schutzzweck des Grundrechts der Entlastung von …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im übrigen zu der Versagung des Nachzugs volljähriger Kinder auf Grund ermessensbindender Verwaltungsvorschriften bereits rechtsgrundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerwGE 65, 188; ferner Beschlüsse vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38; vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - InfAuslR 1983, 41), und zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 1 A 30.87

    Rechtsmittel

    Es hat dahin erkannt, daß es grundsätzlich nicht dem erwähnten Schutzgebot widerspricht, volljährigen Kindern den Zuzug zu ihren Eltern zu verwehren, und daß Ausnahmen regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Kind oder ein Elternteil auf die familiäre Lebenshilfe in einer Weise angewiesen ist, die ein Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland erfordert (BVerwGE 65, 188; Beschlüsse vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - InfAuslR 1983, 41).
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