Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.1988 - 1 B 168.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsweg - Zwischenzeitliche Entlassung - Freiheitsentziehung - Rechtmäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.10.1987 - 21 B 87.02000
- BVerwG, 08.01.1988 - 1 B 168.87
Papierfundstellen
- NJW 1989, 1048
- NVwZ 1989, 453 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 24.07.1986 - BReg. 3 Z 102/86
Zulässigkeit einer Feststellungsentscheidung über die Zulässigkeit einer vom …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 1 B 168.87
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, der sich das Berufungsgericht ausdrücklich angeschlossen hat (Berufungsentscheidung S. 6), ist in den Fällen, in denen wegen zwischenzeitlicher Entlassung des Betroffenen keine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung ergangen ist, die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits beendeten polizeilichen Ingewahrsamnahme gegeben und findet gegen die Entscheidung des Amtsgerichts die sofortige Beschwerde statt (BayObLG, Beschluß vom 24. Juli 1986 - 3 Z 102/86 -, BayVBl. 1986, 666 li. zu i.V. mit S. 667 li. zu und mit BayObLG, Beschluß vom 1. Juli 1983 - 3 Z 98/83 -, BayVBl. 1983, 602 ).Soweit die Beschwerde geltend macht, nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts könne der Betroffene nach endgültiger Entlassung nur noch seine Pflicht zur Kostentragung bekämpfen, nicht jedoch die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung geltend machen (Bl. 8 der Beschwerdeschrift), verkennt sie, daß sich diese Rechtsprechung ausschließlich auf den hier nicht vorliegenden Fall bezieht, daß der Betroffene nach vorgängiger richterlicher Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entlassen worden ist (vgl. BayObLG, Beschluß vom 24. Juli 1986, a.a.O., S. 666 f.).
- BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72
Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 1 B 168.87
Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht die Berufungsentscheidung nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - (BVerwGE 45, 51 [BVerwG 26.02.1974 - I C 31/72]) ab. - BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77
Grundschulauflösung
Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 1 B 168.87
Grundsätzlicher Klärung bedürftige Fragen ergeben sich hieraus jedoch nicht, weil Art. 19 Abs. 4 GG einen Instanzenzug nicht gewährleistet (BVerfGE 9, 223 [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58]; 49, 3 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 314/77]29. ), den Rechtsweg zu den Gerichten nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnungen eröffnet (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 51, 268 [BVerfG 13.06.1979 - 1 BvL 27/76]) und weil auch im übrigen kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, daß der nach dem Recht des Landes Bayern eröffnete Rechtsweg für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme revisibles Recht verletzen könnte.
- BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58
Anklage beim Landgericht
Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 1 B 168.87
Grundsätzlicher Klärung bedürftige Fragen ergeben sich hieraus jedoch nicht, weil Art. 19 Abs. 4 GG einen Instanzenzug nicht gewährleistet (BVerfGE 9, 223 [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58]; 49, 3 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 314/77]29. ), den Rechtsweg zu den Gerichten nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnungen eröffnet (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 51, 268 [BVerfG 13.06.1979 - 1 BvL 27/76]) und weil auch im übrigen kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, daß der nach dem Recht des Landes Bayern eröffnete Rechtsweg für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme revisibles Recht verletzen könnte. - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 1 B 168.87
Grundsätzlicher Klärung bedürftige Fragen ergeben sich hieraus jedoch nicht, weil Art. 19 Abs. 4 GG einen Instanzenzug nicht gewährleistet (BVerfGE 9, 223 [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58]; 49, 3 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 314/77]29. ), den Rechtsweg zu den Gerichten nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnungen eröffnet (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 51, 268 [BVerfG 13.06.1979 - 1 BvL 27/76]) und weil auch im übrigen kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, daß der nach dem Recht des Landes Bayern eröffnete Rechtsweg für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme revisibles Recht verletzen könnte. - BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 1 B 168.87
Grundsätzlicher Klärung bedürftige Fragen ergeben sich hieraus jedoch nicht, weil Art. 19 Abs. 4 GG einen Instanzenzug nicht gewährleistet (BVerfGE 9, 223 [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58]; 49, 3 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 314/77]29. ), den Rechtsweg zu den Gerichten nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnungen eröffnet (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 51, 268 [BVerfG 13.06.1979 - 1 BvL 27/76]) und weil auch im übrigen kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, daß der nach dem Recht des Landes Bayern eröffnete Rechtsweg für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme revisibles Recht verletzen könnte. - BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
Verfassungsmäßigkeit der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Landwirte …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 1 B 168.87
Grundsätzlicher Klärung bedürftige Fragen ergeben sich hieraus jedoch nicht, weil Art. 19 Abs. 4 GG einen Instanzenzug nicht gewährleistet (BVerfGE 9, 223 [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58]; 49, 3 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 314/77]29. ), den Rechtsweg zu den Gerichten nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnungen eröffnet (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 51, 268 [BVerfG 13.06.1979 - 1 BvL 27/76]) und weil auch im übrigen kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, daß der nach dem Recht des Landes Bayern eröffnete Rechtsweg für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme revisibles Recht verletzen könnte. - BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 54.77
Verwaltungsgericht; Höchstzahlfestsetzung; Studiengang Zahnmedizin; Lehreinheit …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 1 B 168.87
Da die Auslegung auch nicht etwa offenbar willkürlich oder offensichtlich unrichtig ist, scheidet ein Verstoß gegen die angeführten Verfassungsnormen aus (vgl. BVerwGE 57, 112 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 54/77]). - BayObLG, 01.07.1983 - BReg. 3 Z 98/83
Auszug aus BVerwG, 08.01.1988 - 1 B 168.87
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, der sich das Berufungsgericht ausdrücklich angeschlossen hat (Berufungsentscheidung S. 6), ist in den Fällen, in denen wegen zwischenzeitlicher Entlassung des Betroffenen keine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung ergangen ist, die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits beendeten polizeilichen Ingewahrsamnahme gegeben und findet gegen die Entscheidung des Amtsgerichts die sofortige Beschwerde statt (BayObLG, Beschluß vom 24. Juli 1986 - 3 Z 102/86 -, BayVBl. 1986, 666 li. zu i.V. mit S. 667 li. zu und mit BayObLG, Beschluß vom 1. Juli 1983 - 3 Z 98/83 -, BayVBl. 1983, 602 ).
- VGH Bayern, 08.08.2022 - 10 C 22.1665
Reichweite der Rechtswegverweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit nach dem …
Rn. 14 Insofern hat das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt, dass schon der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht eröffnet ist, weil Streitverfahren zur nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung auf der Grundlage von Art. 17 PAG gemäß Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Art. 92 Abs. 1 und 2 PAG in der zum Zeitpunkt der Klageerhebung am 18. Dezember 2019 und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) vom 18. Mai 2018 (GVBl. 2018 S. 301) am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung (die entsprechenden Regelungen finden sich heute inhaltsgleich in Art. 18 i.V.m. Art. 97 Abs. 5 i.V.m. Art. 98 Abs. 2 Nr. 2 PAG n.F.) der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen sind (…BavVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 C 16.637 - juris Rn. 3; vgl. zu noch früheren Fassungen des PAG BayVGH, B.v. 27.10.1987 - 21 B 87.02000 - BayVBl 1988, 246 bestätigt durch BVerwG, B.v. 8.1.1988 - 1 B 168.87 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 L 124.08
Rechtswegzuweisung; Freiheitsentziehung; Amtsrichter; Polizeigewahrsam
Die einheitliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei Freiheitsentziehungen vermeidet es auch, den Rechtsweg für ein und denselben Lebenssachverhalt je nach Zeitpunkt der Freilassung aufzuspalten (im Ergebnis ebenso: BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1988 - 1 B 168.87 -, NJW 1989, 1048 [1049] in Bestätigung zu VGH München, Beschluss vom 27. Oktober 1987 - 21 B 87.02000 -, BayVBl. 1988, 246 [247];… vgl. die Argumente von Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage 2007, Abschnitt F, Rn. 600, 601, gegenläufig allerdings Abschnitt K, Rn. 41). - VG München, 16.06.2021 - M 23 K 21.3175
Verweisung an ordentliche Gerichtsbarkeit für Freiheitsentziehung nach dem PAG
Denn die Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch auf solche Maßnahmen, die der Zweck der Freiheitsentziehung oder die Ordnung im Gewahrsam aus polizeilicher Sicht erfordern (vgl. hierzu BVwerG, B.v. 8.1.1988 - 1 B 168/87 - NJW 1989, 1048; BayVGH, U.v. 25.10.1988 - 21 B 8801491 - juris; a.A. OLG Celle, B.v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 - NVwZ-RR 2006, 54;… ausdrücklich offengelassen: BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 27;… vgl. zum diesbezüglichen Streitstand Löffelmann in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht, 17. Edition, Stand: 1.9.2021, Art. 97 PAG n.F. Rn. 24).
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