Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1973 - I B 17.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und wegen Verfahrensmangels - Rücknahme der Klage durch nicht fristgemäße Zahlung des Gerichtskostenvorschusses - Ersatzzustellung im Wege der Niederlegung bei der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.10.1972 - 271 VIII 70
- BVerwG, 22.03.1973 - I B 17.73
Papierfundstellen
- DÖV 1973, 428
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.05.1964 - VII C 108.63
Begriff der Verhinderung ohne Verschulden in § 60 Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - I B 17.73
Für die Frage, ob eine Fristversäumnis verschuldet ist, stellt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf ab, "ob der Partei nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß sie die Frist versäumt hat" (Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 33 = DÖV 1965, 350 = VerwRspr. - BVerwG, 04.07.1972 - I B 48.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - I B 17.73
Dies gilt ohne weiteres für Ausländer ebenso wie für Inländer (Beschluß vom 4. Juli 1972 - BVerwG I B 48.71 -).
- BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umstanden zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.75 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]). - BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Geltung der Vorschriften über Rechtsbehelfsfristen und Wiedereinsetzung in den …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]). - BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
Ferner ist geklärt, daß die Frage, ob ein Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt, sich auch in Asylrechts Streitigkeiten nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt (Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 -), denen zufolge es sich bei der Anfertigung von Rechtsmittel Schriften um eine eigenverantwortliche Tätigkeit des Rechtsanwalts handelt, die dem Büropersonal, mag dieses auch zuverlässig und gut geschult sein, nicht überlassen werden darf, so daß der Rechtsanwalt eine von seinem Büro vorentworfene Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen muß (BAG, NJW 1973, 1391 f. m.w.N.).
- BVerwG, 06.02.1975 - I B 74.74
Widerspruch gegen eine Ausweisungsverfügung - Verschuldensmaßstab bei Ausländern …
In seinem Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG I B 17.73 - hat der beschließende Senat ausgeführt:. - BVerwG, 22.08.1980 - 9 B 1253.80
Zurechnung eines Vertreterverschuldens in Asylrechtsstreitigkeiten
Ferner ist geklärt, daß die Frage, ob ein Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt, sich auch in Asylrechtsstreitigkeiten nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt (Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 -). - BVerwG, 17.03.1980 - 1 B 1245.79
Anrechnung eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten in einem Asylverfahren
Ferner ist geklärt, daß die Frage, ob ein Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt, sich auch in Asylrechtsstreitigkeiten nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt (Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 -). - BVerwG, 12.02.1981 - 9 B 194.80
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
Die Frage, ob ein Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt, beurteilt sich auch in Asylrechtsstreitigkeiten nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 -).
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