Rechtsprechung
| BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 172.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Abwägungskriterien bei der Betätigung des Ausweisungsermessens gegenüber einem Ausländer - Einwirkung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf das bei der Ausweisung zu betätigende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1989 - 18 A 1461/89
- BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 172.89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85
Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 172.89
Im Rahmen dieser Abwägung sind unter anderem die Aufenthaltsdauer, eine etwaige Verwurzelung des Ausländers in den hiesigen Lebensverhältnissen sowie die Schwierigkeiten, die eine Rückkehr in den Heimatstaat auslösen würden, von Bedeutung (Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 114 S. 8). - BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78
Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 172.89
Im übrigen ist die Einwirkung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf das bei der Ausweisung zu betätigende behördliche Ermessen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt: Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf die Ausweisung aufgrund des Ergebnisses einer Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg stehen, was einschließt, daß bei einer auf eine strafgerichtliche Verurteilung gestützten Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG kein Mißverhältnis zwischen dem strafrechtlich abgeurteilten Tatgeschehen und den durch die Ausweisung für den Ausländer eintretenden Folgen bestehen darf (BVerwGE 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]). - BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 172.89
Das gilt auch für Ausländer, die bereits in sehr jungen Jahren als Kinder ausländischer Arbeitnehmer in das Bundesgebiet gekommen sind (Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102; Beschluß vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113).
- BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80
Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 172.89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei Ausländern, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren und aufgewachsen sind, das Ausweisungsermessen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel in ähnlicher Weise eingeschränkt wie bei Ausländern, die einen deutschen Ehepartner haben oder deren Ausweisung kraft völkerrechtlichen Vertrags einen besonders schwerwiegenden Ausweisungsgrund voraussetzt (BVerwGE 68, 101 [BVerwG 18.10.1983 - 1 C 131/80]). - BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87
Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 172.89
Das gilt auch für Ausländer, die bereits in sehr jungen Jahren als Kinder ausländischer Arbeitnehmer in das Bundesgebiet gekommen sind (Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102; Beschluß vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113). - BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78
In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention - …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 172.89
In dem in der Beschwerdeschrift in diesem Zusammenhang genannten Urteil des Senats vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 94 wird ausgeführt, daß in dem damals zur Entscheidung stehenden Fall die Widerspruchsbehörde die Gefahr weiterer Straftaten des ausgewiesenen Ausländers zu hoch eingeschätzt habe, weil sie nur die auf strafgerichtlichen Verurteilungen, nicht aber auf die eine günstige Prognose möglicherweise rechtfertigende Strafvollstreckung abgestellt habe. - BVerwG, 29.05.1987 - 1 B 45.87
Ausweisung eines Ausländers - Veruteilung wegen eines Waffendelikts - Führen …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 172.89
Die absolute Dauer des bisherigen Aufenthaltes ist dabei allein nicht maßgebend; je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles kann es vielmehr wesentlich unter anderem auch darauf ankommen, seit welchem Lebensalter der Ausländer im Bundesgebiet lebt, welches Lebensalter er bei seiner Ausweisung erreicht hat und ob er sich aufgrund langjähriger Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet eine wirtschaftliche Lebensgrundlage hat schaffen und festigen können (Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275).
- OVG Niedersachsen, 18.08.1992 - 11 L 3003/92
Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines mit einer deutschen Ehefrau …
Rn. 31 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf die Ausweisung aufgrund des Ergebnisses einer Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg stehen, was einschließt, daß bei einer auf eine strafgerichtliche Verurteilung gestützten Ausweisung kein Mißverhältnis zwischen dem strafrechtlichen abgeurteilten Tatgeschehen und den durch die Ausweisung für den Ausländer eintretenden Folgen bestehen darf (BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - BVerwG 1 B 172.89 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 121). - BVerwG, 27.07.1990 - 1 B 119.90
Anforderungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - …
Dabei kommt der Aufenthaltsdauer des Ausländers im Bundesgebiet ebenso Gewicht zu (vgl. Beschluß vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 172.89 -) wie den durch Art. 6 Abs. 1 GG besonders geschützten Belangen von im Bundesgebiet lebenden Kindern des Ausländers, die insoweit keine "bloßen Anhängsel" des Ausgewiesenen sind (Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104; Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 85.86 -). - BVerwG, 28.07.1993 - 1 B 110.93
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Sie trägt hierzu vor, das Berufungsgericht sei von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 172.89 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 121) abgewichen; denn entgegen den darin aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgeleiteten Maßstäben habe es für zumutbar angesehen, den Kläger, der seit seinem 7. Lebensjahr in der Bundesrepublik Deutschland wohne und in Marokko keine Verwandten habe und kaum die arabische Sprache spreche, auszuweisen.
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